Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst

Osterreich  Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst
Österreichische Behörde
Staatliche EbeneBund
AufsichtBundesministerium für Inneres
Gründung1. Dezember 2021
HauptsitzWien, Herrengasse 7
Behörden­leitungOmar Haijawi-Pirchner
Websitedsn.gv.at

Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) des Bundesministeriums für Inneres ist seit dem 1. Dezember 2021 die Nachfolgerin des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) in Österreich. Sie ist in die Bereiche Gefahrenforschung und Gefahrenabwehr aufgeteilt[1] und vereint somit die Bereiche Staatsschutz und Nachrichtendienst unter einem Dach. Dabei widmet sich der Staatsschutz aus polizeilicher Sicht dem vorbeugenden Schutz verfassungsgefährdender Angriffe (Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz), der Gefahrenerforschung (Sicherheitspolizeigesetz) und der Aufklärung von Straftaten (Strafprozessordnung). Der Nachrichtendienst nimmt sich der Gewinnung und Analyse von Informationen und der erweiterten Gefahrenerforschung (Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetz) an.

Im September 2021 wurde bekannt, dass Omar Haijawi-Pirchner zum Leiter der neuen Direktion bestellt wurde und sein Amt zeitgleich mit der Gründung der Direktion mit 1. Dezember 2021 antreten solle.[2] Als Stellvertreter wurden David Blum, der bisher Karriere im BVT und Bundeskanzleramt machte, und Michael Lohnegger, der zuletzt auch Abteilungsleiter im BVT wurde, ausgewählt.[3]

Im Zuge der Neustrukturierung kündigte Franz Ruf, Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, eine annähernde Verdoppelung des Personalbestandes bis etwa 2027 an. Trotz Vereinigung der Bereiche Staatsschutz und Nachrichtendienst betont er eine organisatorische Trennung beider Stellen.[4]

Einzelnachweise

  1. Verfassungsschutzreform: Aus BVT wird DSN. 15. März 2021, abgerufen am 15. März 2021.
  2. Haijawi-Pirchner wird neuer Chef des Staatsschutzes. In: ORF.at. 15. September 2021, abgerufen am 15. September 2021.
  3. bmi.gv.at - „Omar Haijawi-Pirchner wird neuer DSN-Direktor“
  4. Uwe Proll: Deutliche Trennung der Aufgabenbereiche (Interview mit Franz Ruf). In Behörden Spiegel, Februar 2022, S. 38

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.