Diplôme d’études universitaires générales

Das Diplôme d'études universitaires générales (DEUG) ist eine Berechtigungsurkunde, die dem Abschluss nach zwei Jahren Universitätsausbildung in Frankreich entspricht. Das Diplom wird laut Staatsvertrag zur gegenseitigen Anerkennung von Studienabschlüssen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich anerkannt. Für Österreich gelten ähnliche Regeln.

Das DEUG entspricht dem Zwischenzeugnis, das an deutschen Universitäten vergeben und umgangssprachlich auch Vordiplom genannt wird.

Das Diplom in Frankreich

In Frankreich wurde das DEUG im Verlauf des Studiums auf dem Weg zur Licence (3 Studienjahre) und zur Maîtrise (4 Jahre) verliehen. Vor der réform LMD (Reform entsprechend dem Bolognaprozess, der Licence, Master und Doctorat als „europäische Abschlüsse“ vorsieht) war das DEUG ein nationales Diplom, das ein zweijähriges Studium nach dem Abitur (bac+2) abschloss und zu jener Zeit das Ende und Ziel des ersten Studienzyklus. Frankreich verlieh nach jedem Jahreszyklus einen Abschlussdiplom mit verschiedenen Bezeichnungen:

  • DEUG (2 Jahre),
  • Licence (3 J.),
  • Maîtrise (4 J.),
  • DEA/DESS (5 J.),
  • Doctorat (8 J.)

Das DEUG wird heute im Rahmen des ersten Studienzyklus als Zwischenabschluss auf dem Weg zur Licence ausgestellt.

Geschichte

Das DEUG ersetzte seit 1973 die Diplome der verschiedenen Fakultäten:

  • Recht (diplôme d'études juridiques générales)
  • Wirtschaft (le diplôme d'études économiques générales)
  • Literatur (diplôme universitaire d'études littéraires)
  • Naturwissenschaften (diplôme universitaire d'études scientifiques)

Es wurde mit Erlass vom 1. März 1973 eingerichtet und zwischen 1993 und 1997 für die folgenden 10 Studiengänge mit Ausführungserlassen und Erlassen über Studieninhalte ergänzt:

  1. Industrielle Technologie (DEUG Technologie industrielle)
  2. Wissenschaften (DEUG Sciences)
  3. Künste (DEUG Arts)
  4. Theologie (DEUG Théologie)
  5. Human- und Sozialwissenschaften (DEUG Sciences humaines et sociales)
  6. Literatur und Sprachen (DEUG Lettres et langues)
  7. Recht (DEUG Droit)
  8. Verwaltungswissenschaften (DEUG administration économique et sociale)
  9. Wirtschaft und Unternehmensführung (DEUG Economie et gestion)
  10. Wissenschaft und Technik in Sport und Bewegung (DEUG sciences et techniques des activités physiques et sportives)

DEUG von 1997 unter Anwendung der „réforme LMD“

Seit 1997 ist das DEUG offen für alle, die ein Abitur (baccalauréat) oder einen vergleichbaren Abschluss haben. Es ist in vier Semester organisiert, das erste dient der Orientierung. Der Unterricht ist in Unterrichtseinheiten gruppiert. Das erste Jahr enthält ein Tutorium. Die Universitäten führen jährlich zu zwei Terminen Prüfungsveranstaltungen durch. Die Zulassung zum zweiten Jahr wird genehmigt, wenn der Student 70 % des ersten Jahres absolviert und bestanden hat. Es genügen 80 % des DEUG, um zur Licence zugelassen zu werden, ohne allerdings das Diplom zu erhalten.

Seit 1997 gab es nur noch neun Fächer. Die beiden ersten (siehe oben) wurden zu einem Fach kombiniert: „Sciences“ + „Technologie industrielle“ wurde zum „DEUG Sciences et technologies“.

DEUG seit der Anwendung der Reform Licence-Master-Doctorat

Das DEUG wird weiterhin von den Universitäten und Hochschulen vergeben. Das Curriculum in den Fächern ist nicht mehr national vorgeschrieben, aber die meisten Hochschulen halten sich noch an die Vorgaben der Erlasse. Es wird heute nach zwei Studienjahren im 3-Jahreszyklus des Licence-Studiums vergeben.

Abkommen mit Österreich

Im Abkommen über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse vom 1. März 2000 zwischen Österreich und Frankreich heißt es:

„Inhaber eines diplôme d'études universitaires générales (DEUG) oder eines Diploms, das nach den innerstaatlichen Vorschriften Frankreichs zur vollberechtigten Zulassung zu jedem Studium hinsichtlich des Erwerbs einer licence berechtigt, die Zulassung zum dritten Studienjahr eines Bakkalaureats- bzw. Diplomstudiums in Österreich beantragen;…“

[1]

Einzelnachweise

  1. http://www.bmwf.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/naric/2-1-3-15-1oe_fr_abkommen_gwrz.pdf.

Weblinks