Digitale Einreiseanmeldung

Die digitale Einreiseanmeldung ist eine mit der Coronavirus-Einreiseverordnung eingeführte Webanwendung, mit der sich Personen, die aus Risikogebieten nach Deutschland einreisen wollen, vor der Einreise digital anzumelden haben.

Gesetzliche Regelung und Umsetzung

In Abstimmungen zwischen Bund und Ländern wurde am 14. Oktober 2020 eine angepasste Muster-Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende im Bundeskabinett vorgestellt.[1] Entsprechend dieser Abstimmungen sowie den Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit[2] müssen sich Einreisende, die sich innerhalb der letzten zehn Tagen in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, vor ihrer Einreise nach Deutschland elektronisch registrieren. Risikogebiete und Hochinzidenzgebiete betreffend gibt es wenige Ausnahmen – etwa für Personen, die lediglich durch ein Risikogebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten. Virusvarianten-Gebiete betreffend gelten keine Ausnahmen.[3] Nach der Einreise sind nach landesrechtlichen Regelungen bestehende Quarantäne­pflichten einzuhalten. Die Neuerungen waren bis zum 8. November 2020 durch die Länder umzusetzen.[4] Genaueres ist in der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13. Januar 2021 (CoronaEinreiseV), die seitdem mehrmals verlängert wurde, festgelegt.[5] Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 führte die Regelungen der ursprünglichen Coronavirus-Einreiseverordnung, der Coronavirus-Schutzverordnung und der Musterquarantäneverordnung zusammen. Die Verordnung regelt somit bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.[6]

Die digitale Einreiseanmeldung ist von Nutzern digitaler Endgeräte (Desktop, Tablet, Smartphone) weltweit verwendbar und ersetzt die bisherige Aussteigerkarte in Papierform. Die in der Einreiseanmeldung eingegebenen Daten werden an die zuständigen Gesundheitsämter weitergeleitet. Die Daten werden verschlüsselt übertragen, ausschließlich dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt zugänglich gemacht und 14 Tage nach der Einreise automatisch gelöscht.[7]

Ausschließlich zur Verwendung durch Personen, denen es nicht möglich war, die digitale Einreiseanmeldung auszufüllen, steht ein „Formular Ersatzmitteilung für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland“ zur Verfügung.[8][9]

Die Entwicklung erfolgte in acht Wochen gemeinsam durch das Bundesinnenministerium und den Technologiepartner Bundesdruckerei GmbH nach den fachlichen Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums. Die größte Herausforderung lag dabei laut Bundesgesundheitsministerium in der Erstellung einer Vernetzung und sicheren Datenübermittlung unter den 370 Gesundheitsämtern in den Kreisen und kreisfreien Städten.[7]

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sprach von einer Entlastung der Gesundheitsämter; Bundesinnenminister Horst Seehofer von einem Ende der „Zettelwirtschaft“ im Reiseverkehr.[10]

Weitere Länder und Regionen

Vor Einreisen nach Italien und Malta (Stand: Juli 2021) ist ein europäisches digitales Passagier-Lokalisierungs-Formular auszufüllen.[11] Daneben gibt es einzelne länderspezifische digitales Passagier-Lokalisierungs-Formulare (darunter die deutsche Digitale Einreiseanmeldung).[12] Für Österreich ist eine Einreiseerklärung (Pre-Travel-Clearance) vor der Einreise verpflichtend auszufüllen, bei der bestimmte Ausnahmen gelten.[13]

Siehe auch

  • Folgen der COVID-19-Pandemie für grenzüberschreitende Mobilität und Tourismus in Deutschland#Einreisebestimmungen, Quarantänemaßnahmen und Tests
  • Software zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Digitale Einreiseanmeldung ist betriebsbereit: Digitales Verfahren ersetzt Aussteigerkarte in Papierform. In: bmi.bund.de. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 15. Oktober 2020, abgerufen am 27. April 2021.
  2. Einreise aus Risikogebieten: Digitale Einreiseanmeldung startet. In: bundesregierung.de. 8. November 2020, abgerufen am 27. April 2021.
  3. Ausnahmen von der Anmeldepflicht. Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung (DEA). Abgerufen am 27. April 2021.
  4. Muster-Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende. In: gruender-mv.de. 21. Oktober 2020, abgerufen am 27. April 2021.
  5. Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von Nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV). In: www.gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 30. April 2021.
  6. Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne. In: bundesgesundheitsministerium.de. 10. Juni 2021, abgerufen am 15. Juni 2021.
  7. a b Die digitale Einreiseanmeldung startet. In: Pressemitteilung, bundesgesundheitsministerium.de. Bundesministerium für Gesundheit, 6. November 2020, abgerufen am 27. April 2021.
  8. Formular Ersatzmitteilung für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland / Substitute Registration Form for entering the Federal Republic of Germany. In: rki.de. 4. März 2021, abgerufen am 27. April 2021.
  9. Anlage: Ersatzmitteilung. Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV). 13. Januar 2021, abgerufen am 30. April 2021.
  10. Die digitale Einreiseanmeldung startet. In: Pressemitteilung. Gemeinsame Presseerklärung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, bmi.bund.de. 6. November 2020, abgerufen am 27. April 2021.
  11. Europäische digitale Passagier-Lokalisierungs-Formulare (dPLF). In: euplf.eu. 2021, abgerufen am 2. August 2021.
  12. Nationale Portale für digitale Passagier-Lokalisierungs-Formulare (dPLF). In: euplf.eu. 2021, abgerufen am 2. August 2021.
  13. Pre-Travel-Clearance: Wichtige Informationen zur Einreise nach Österreich. Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, abgerufen am 6. August 2021.