Dieter Romann

Dieter Romann (* 4. Mai 1962 in Ahrweiler)[1] ist ein deutscher Beamter und Jurist. Seit dem 1. August 2012 ist er Präsident des Bundespolizeipräsidiums.

Leben

Romann leistete nach seinem Abitur von 1982 bis 1983 Wehrdienst bei der Bundeswehr. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bonn.[2] Das Erste Staatsexamen bestand er 1988 am Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Köln. 1990 und 1991 wurde Romann Deutscher Meister in Karate (Gewichtsklasse bis 70 kg).[3] 1992 legte er das Zweite Staatsexamen ab.[4] Seit 1993 ist er im Bundesministerium des Innern tätig. Nach seinem Eintritt war er zunächst mit Fragen des Dienstrechts befasst und dann in der Abteilung Bundesgrenzschutz mit deren Reform hin zur Bundespolizei. 1996 promovierte er an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer über das Recht und die Pflicht zur Remonstration im Beamtenrecht; Gutachter waren Detlef Merten und Hermann Hill.[5]

Im Jahr 2000 wechselte er in die Abteilung Ausländerrecht und -politik des Innenministeriums. Dort war er an der Formulierung der Anti-Terror-Gesetze und des Zuwanderungsgesetzes beteiligt. Zeitweilig war Romann ans Bundeskriminalamt (BKA) abgeordnet.

Von 2005 bis 2009 leitete er das Referat für Polizeiliche Grundsatz- und Einsatzangelegenheiten bei der 2005 gegründeten Bundespolizei. Seit Ende 2009 leitete er im Bundesinnenministerium das Referat Ausländerterrorismus und Ausländerextremismus (acht Mitarbeiter). Zuletzt hatte er in dieser Funktion die Fachaufsicht über das BKA sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Themenbereichen Islamistischer Terrorismus und Salafismus inne. 2010 organisierte er die Aufnahme von zwei Häftlingen aus den Gefangenenlagern auf Guantanamo in Deutschland. Mitte Juni 2012 koordinierte er eine in sieben Bundesländern durchgeführte Razzia gegen Salafisten.[6]

2012 versetzte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den bisherigen Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums Matthias Seeger in den einstweiligen Ruhestand und ernannte Romann zu dessen Nachfolger.

Nach dem G7 Gipfel in Schloss Elmau im Juni 2015 ließ Romann ohne Anweisungen seines Vorgesetzten, des Innenministers Thomas de Maizière, polizeiliches Material an der deutsch-österreichischen Grenze einlagern. So hätte er im Falle der Anordnung einer Grenzschließung schnell reagieren können. Kritiker werfen ihm allerdings vor, dass er seine eigene politische Agenda verfolge. Es gilt als offenes Geheimnis in Berlin, dass Romann zusammen mit Ex-Verfassungsschutzchef Hans Georg Maaßen von vorneherein Angela Merkels Flüchtlingspolitik abgelehnt hat. Beide haben ein sehr angespanntes Verhältnis zur Kanzlerin, das von gegenseitigem Misstrauen geprägt ist.[7]

2016 beklagte Romann, dass der NDR über Polizeibrutalität berichtet hatte.[8]

Im Juni 2018 leitete er die Rückführung des mordverdächtigen Irakers Ali B.[9] Die irakische Regierung beklagte daraufhin rechtswidriges Vorgehen, da die deutsche Polizeieinheit keine Genehmigung für die Rückführung des Tatverdächtigen durch das irakische Justizministerium erteilt bekommen hatte.[10] Aufgrund einer Strafanzeige des Karlsruher Strafverteidigers Daniel Sprafke wurde daraufhin durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein Ermittlungsverfahren gegen Romann wegen Freiheitsberaubung eingeleitet.[11] Nach Abschluss der Ermittlungen teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit einem Schreiben vom 21. Januar 2019 mit, dass dieses Ermittlungsverfahren mit Hinweis auf die Zuständigkeit der Bundespolizei gemäß § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde.[12]

Im Juli 2019 veröffentlichte die Welt am Sonntag einen Vermerk, in dem Romann die Abschiebung des Miri-Clanchefs schildert.[13]

Einzelnachweise

  1. Führungswechsel bei der Bundespolizei. Pressemitteilung Bundesministerium des Innern, 1. August 2012, archiviert vom Original am 20. August 2012; abgerufen am 5. August 2018.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmi.bund.de
  2. Bundespolizei: Lebenslauf auf der Seite der Bundespolizei. In: Webseite der Bundeswehr. Abgerufen am 4. Juli 2020.
  3. Karate - Europameisterschaften - Kumite (Herren - Teil 1):. Abgerufen am 4. Juli 2020.
  4. Curriculum Vitae Dr. Dieter Romann. (pdf, 38 kB) Bundespolizei, 21. September 2016, abgerufen am 5. August 2018.
  5. Speyerer Dissertationen. Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, archiviert vom Original am 12. Juli 2012; abgerufen am 5. August 2018.
  6. Susanne Höll: Dieter Romann neuer Chef der Bundespolizei – Dieser Mann führt 40.000 Bundespolizisten an. In: sueddeutsche.de. 31. Juli 2012, abgerufen am 5. August 2018.
    Majid Sattar: Bundespolizei: Scharfe Kritik an Friedrichs Personalpolitik. In: faz.net. 30. Juli 2012, abgerufen am 5. August 2018.
    Majid Sattar: Dieter Romann im Porträt: Mit Hypothek. In: faz.net. 30. Juli 2012, abgerufen am 5. August 2018.
    Neuer Chef der Bundespolizei: Friedrich-Vertrauter auf der Suche nach Vertrauen. In: tagesschau.de. 1. August 2012, archiviert vom Original am 2. August 2012; abgerufen am 5. August 2018.
    Bundespolizei: Schwere Aufgabe für neuen Bundespolizei-Chef. In: Frankfurter Rundschau. 1. August 2012, abgerufen am 5. August 2018.
  7. Robin Alexander: Die Getriebenen. Merkel und die Flüchtlingspolitik: Report aus dem Inneren der Macht. 1. Auflage. Penguin Verlag, München 2018, S. 11–14.
  8. Marie von Kuck: Täter in Uniform: Polizeigewalt in Deutschland. (PDF, 280 kB) In: Deutschlandfunk-Sendung „Das Feature“. 18. April 2018, abgerufen am 5. August 2018.
  9. Fall Susanna: Irakische Regierung sieht in Übergabe von Ali B. Rechtsverstoß. In: welt.de. 13. Juni 2018, abgerufen am 5. August 2018.
    Hendrik Pekárek, Kilian Wegner: Wurde Ali B. rechtswidrig aus dem Irak nach Deutschland geholt? In: Verfassungsblog. 16. Juni 2018, abgerufen am 5. August 2018.
  10. Iraks Regierung sieht in Übergabe von Ali B. Rechtsverstoß. In: moz.de. 13. Juni 2018, archiviert vom Original;.
  11. Rückholung im Mordfall Susanna F.: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Chef der Bundespolizei. In: Spiegel Online. 27. September 2018 (spiegel.de [abgerufen am 27. September 2018]).
  12. Kopie des Schreibens der StA Ffm. In: facebook.com/tomlaessigBerlin. 21. Januar 2019. Abgerufen am 4. Februar 2019.
  13. So fädelte die Bundespolizei die Abschiebung des Clan-Chefs ein, Welt.de vom 14. Juli 2019