Dieter Böhmdorfer

Dieter Böhmdorfer (* 11. Mai 1943 in Trautenau, Reichsgau Sudetenland) ist ein österreichischer Rechtsanwalt und Politiker. Er war vom 29. Februar 2000 bis zum 25. Juni 2004 österreichischer Justizminister.

Leben

Dieter Böhmdorfer, der einer sudetendeutschen Arztfamilie[1] entstammt, studierte nach Besuch der Volksschule und des Realgymnasiums in Wien Rechtswissenschaften an der Universität Wien von 1962 bis 1967 (Abschluss mit Promotion). Während seines Studiums wurde er Mitglied der Wiener Burschenschaft Silvania, später auch der Akademischen Burschenschaft Südmark Wien.[2]

Von 1973 bis 2000 war er als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Als langjähriger Anwalt des ehemaligen FPÖ-Obmannes Jörg Haider, der wie Böhmdorfer Mitglied der Wiener Burschenschaft Silvania war, führte er zahlreiche Prozesse gegen Kritiker Haiders.

Im Jahr 2000 wurde Böhmdorfer, der zwar nicht Parteimitglied ist, sich aber zur „freiheitlichen Gesinnungsgemeinschaft“ bekennt, als Nachfolger Michael Krügers zum Justizminister berufen. Die Amtsführung Böhmdorfers stieß auf heftige Kritik von Seiten der Opposition und der Richter und Staatsanwälte. So gab es während seiner Amtszeit sieben Misstrauensanträge der Opposition im Nationalrat gegen ihn. Ebenfalls heftig kritisiert wurde er für sein allzu freundschaftliches Verhältnis zu seinem langjährigen Klienten Jörg Haider: Im Zuge der „Spitzelaffäre“ bezeichnete Böhmdorfer Haider als „über jeden Verdacht erhaben“. Den infolge des Regierungseintrittes der FPÖ verhängten „Sanktionen“ der EU-14 gegen Österreich vorgebrachten Vorschlag Haiders, Volksvertreter, die den Interessen des Staates zuwiderhandelten, mit Sanktionen zu bestrafen, hielt Böhmdorfer für „sicherlich verfolgenswert“ und wurde für diese Aussage im Jahr 2000 als einziges Regierungsmitglied namentlich im sogenannten Weisenbericht kritisiert.[3] Am 6. Juni 2003 wurde der Jugendgerichtshof durch Dieter Böhmdorfer aufgelöst.[4]

Im Kabinett Schüssel II musste er das Ressort für Konsumentenschutz wieder abgeben.

Im Zuge der Regierungsumbildung nach den historischen Stimmenverlusten der FPÖ bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni 2004 wurde Böhmdorfer durch die Juristin und bisherige Kärntner Landesbeamtin Karin Miklautsch abgelöst. Böhmdorfer nahm seine frühere Tätigkeit als Rechtsanwalt wieder auf und ist seit 2011 Partner der Rechtsanwaltskanzlei Böhmdorfer-Schender, welche er gemeinsam mit Rüdiger Schender betreibt.

2016 vertrat Böhmdorfer die FPÖ bei ihrer erfolgreichen Anfechtung der durch Norbert Hofer knapp verlorenen Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016 beim Verfassungsgerichtshof.

Auszeichnungen

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Munzinger-Archiv
  2. Friedrich Vohl (Hrsg.): Burschenschafter-Stammrolle 1991, S. 240
  3. Bericht der „Drei Weisen“ (pdf) (Memento desOriginals vom 23. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.demokratiezentrum.org Kritik an Böhmdorfer, siehe S. 27f
  4. Es war einmal in Wien... ein Jugendgericht. In: Die Presse. (diepresse.com [abgerufen am 4. Oktober 2017]).
  5. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.