Diesel-Urteil
Diesel-Urteil | ||||
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verkündet 27. Februar 2018 | ||||
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Aussage | ||||
Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart: Diesel-Verkehrsverbote ausnahmsweise möglich | ||||
Richter | ||||
Andreas Korbmacher, Martin Brandt,[1] Robert Keller, Franz Schemmer,[2] Holger Böhmann[3] und Klaus Löffelbein.[4][5] | ||||
Angewandtes Recht | ||||
Immissionsschutzrecht[5] |
Mit dem sogenannten Diesel-Urteil[6][7][8] (Urteil vom 27. Februar 2018, Aktenzeichen BVerwG 7 C 26.16 und Aktenzeichen BVerwG 7 C 30.17) entschied der 7. Revisionssenat des deutschen Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) am 27. Februar 2018 über die Sprungrevisionen der Länder Nordrhein-Westfalen (Az. 7 C 26.16) und Baden-Württemberg (Az. 7 C 30.17) gegen erstinstanzliche Gerichtsentscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf (VG Düsseldorf, 3 K 7695/15 – Urteil vom 13. September 2016) und Stuttgart (VG Stuttgart, 13 K 5412/15 – Urteil vom 26. Juli 2017) zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die beiden Sprungrevisionen wurden zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde das Verkehrsverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6 und für Fahrzeuge mit Ottomotor unterhalb der Schadstoffklasse Euro 3 für zulässig erklärt. Deutsche Kommunen dürfen eigenständig Dieselfahrverbote sowohl für bestimmte Diesel-Kraftfahrzeuge als auch für bestimmte Kraftfahrzeuge mit Ottomotor erteilen.
Die Verpflichtung Deutschlands zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte aus der Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa wurde von Gericht damit bestätigt. Begründet wurde dies mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, dass nationales Recht nicht angewendet wird, wenn dies für die volle Wirksamkeit des Unionsrechts erforderlich ist.
Der Fall wurde vom 7. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden, der aus fünf Berufsrichtern besteht und für das Abfallrecht, das Atom- und das Bergrecht, sowie für das Umweltschutzrecht, inklusive des Immissionsschutzrechts, zuständig ist.[5] Das Urteil wurde vom vorsitzenden Richter Andreas Korbmacher gesprochen.[9][10] Die anderen Richter waren Martin Brandt,[1] Robert Keller, Franz Schemmer,[2] Holger Böhmann[3] sowie Klaus Löffelbein.[4][5]
Weblinks
- Pressemitteilung Nr. 9/2018 vom 27.02.2018 Bundesverwaltungsgericht, Leipzig
- BVerwG zu Luftreinhalteplänen. Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zulässig Legal Tribune Online
Einzelnachweise
- ↑ a b Bundesverwaltungsgericht: Pressemitteilung Nr. 68/2010 vom 3. August 2010: Martina Eppelt, Richard Häußler und Martin Brandt neue Richter am Bundesverwaltungsgericht online
- ↑ a b Bundesverwaltungsgericht: Pressemitteilung Nr. 44/2015 vom 3. Juni 2015: Carsten Günther und Franz Schemmer neue Richter am Bundesverwaltungsgericht online
- ↑ a b Bundesverwaltungsgericht: Pressemitteilung Nr. 48/2016 vom 8. Juni 2016: Holger Böhmann neuer Richter am Bundesverwaltungsgericht online
- ↑ a b Bundesverwaltungsgericht: Pressemitteilung Nr. 33/2017 vom 9. Mai 2017: Klaus Löffelbein neuer Richter am Bundesverwaltungsgericht online
- ↑ a b c d Bundesverwaltungsgericht: Geschäftsverteilungsplan des Bundesverwaltungsgerichts für das Geschäftsjahr 2017 (Stand 1. Mai 2017), Seite 9 (Besetzung der Revisionssenate) online
- ↑ Diesel-Urteil:Verbraucherschützer fordern mehr Druck auf Autohersteller 1. März 2018, auf ZEIT ONLINE
- ↑ Nach Diesel-Urteil. Wer's verbockt hat, soll zahlen 28. Februar 2018 auf tagesschau.de
- ↑ Mögliche Fahrverbote. Handwerk warnt nach Diesel-Urteil vor Pleiten Mittwoch, 28. Februar 2018 auf spiegel.de
- ↑ Philipp Vetter: Diesel-Urteil. Dieser Mann entscheidet über Fahrverbote in Deutschland 27. Februar 2018 auf welt.de
- ↑ Birgit Baumann: Millionen Deutsche zittern vor dem Urteil zum Diesel-Fahrverbot 27. Februar 2018 auf derstandard.de