Deutsche Waffenstillstandskommission (1940–1944)

Die Deutsche Waffenstillstandskommission (DWStK) war ein politisches Verwaltungsgremium mit Sitz in Wiesbaden, das von 1940 bis 1944 bestand. Ihre Funktion bestand in der Wahrnehmung der sich aus dem deutsch-französischen Waffenstillstand vom 25. Juni 1940 ergebenden Aufgabe, die Einhaltung der Frankreich auferlegten Waffenstillstandsbedingungen, insbesondere in militärischer Hinsicht, zu beaufsichtigen.

Geschichte

Nachdem sich das Deutsche Reich und Frankreich in der Frühphase des Zweiten Weltkrieges seit dem 3. September 1939 im Kriegszustand miteinander befunden hatten, besiegten die deutschen Streitkräfte Frankreich im Verlauf des Westfeldzuges. Am 22. Juni 1940 schlossen die Regierungen beider Länder einen Waffenstillstandsvertrag, der am 25. Juni 1940 in Kraft trat.

Als direkte Folge dieses Vertrages wurde die Deutsche Waffenstillstandskommission (DWStK) in Wiesbaden eingesetzt, die ihre Arbeit am 30. Juni 1940 aufnahm. Dieser zugeordnet war als Bindeglied eine französische Delegation, die Délégation Française auprès de la Commission Allemande d’Armistice (DFCAA), zur Übermittlung der deutschen Anweisungen an die französische Regierung, der die praktische Umsetzung derselben oblag. Zugleich leitete die DFCAA die Wünsche und Anregungen der Vichy-Regierung an die deutsche Kommission weiter.

Die Deutsche Waffenstillstandskommission existierte knapp vier Jahre lang als eine Behörde in großem Maßstab. Leiter war zunächst General Carl-Heinrich von Stülpnagel, später General Oskar Vogl (Februar 1941 bis September 1944). Ihre französischen Pendants waren die Generäle Charles Huntziger, Jean Louis Humbert, Paul-André Doyen, Etienne Paul Beynet und Louis Bérard. Als Quartier der Kommission dienten die Hotels Vier Jahreszeiten und Nassauer Hof in Wiesbaden, die Franzosen waren im Hotel Rose untergebracht.

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