Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille
Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille | |
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Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille | |
Stifter: | Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes |
Stiftungsjahr: | 1970 |
Trageweise: | Brustorden |
Die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille am Bande wird auf Antrag vom Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes verliehen. Sie ist vornehmlich bestimmt für verdiente Personen, die nicht aktiv der Feuerwehr angehören, und für Repräsentanten ausländischer Organisationen.
Gestaltung
Die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille besteht aus einer runden goldenen Medaillenfläche, auf dem ein dunkelblaues Tatzenkreuz und vier rote Flammensymbole abgebildet sind. Der schwarz-goldene Bundesadler ist in der Mitte aufgesetzt. Auf der Rückseite ist die Inschrift „DEUTSCHER FEUERWEHRVERBAND“ eingeprägt. Die Ehrenmedaille hat einen Durchmesser von 50 mm und hängt an einem blau-gelb-roten Band.
Verleihung
Auf je 3000 Aktive der Feuerwehr kann jährlich eine Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille am Bande verliehen werden. Über die Verleihung wird eine Ehrenurkunde ausgestellt. Mit der Verleihung wird auch ein Bandsteg ausgehändigt.
Trageweise
Die Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille wird in Originalgröße bei der Verleihung und bei besonders feierlichen Anlässen getragen.
Siehe auch
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Deutsche Feuerwehr-Ehrenmedaille des Deutschen Feuerwehrverbandes