Datia (Staat)

Datia
1626–1950
Wappen
Kartenausschnitt aus The Imperial Gazetteer of India
HauptstadtDatia
Staats- und RegierungsformFürstenstaat (15 Schuss Salut)
StaatsreligionHinduismus
Fläche2362 km²
Einwohnerzahl173.759 (1901)
Errichtung1626
Endpunkt1. Januar 1950
Dynastie: Bundela
Datia-Briefmarke von 1919

Datia (Duttia) war ein Fürstenstaat in der Region Bundelkhand von Britisch-Indien. Er entstand 1626 durch eine Erbteilung der Bundela-Rajputen von Orchha. Die Raos von Datia nahmen 1820 den Titel Raja, Parichhat Singh 1877 den Titel Maharaja an. Das anfänglich kleine Fürstentum wurde durch Eroberungen und Lehen der Großmoguln von Delhi vergrößert und hatte 1941 eine Fläche von 2362 km² und 183.000 Einwohner.

Datia war 1801–1947 britisches Protektorat, schloss sich am 4. April 1948 der Fürstenunion Vindhya Pradesh an und vollzog am 1. Januar 1950 den Anschluss an Indien. Am 1. November 1956 wurden alle Fürstenstaaten aufgelöst und Vindhya Pradesh dem Bundesstaat Madhya Pradesh einverleibt.

Datia hatte 1893–1921 eine Staatspost mit eigenen Briefmarken.

Siehe auch

Literatur

  • George B. Malleson: An historical sketch of the native states of India. Longmans, Green & Co., London 1875, (Digitalisat).
  • Datiā State. In: The Imperial Gazetteer of India. Band 11: Coondapoor to Edwardesābād. New Edition. Clarendon Press, Oxford 1908, S. 195–199.
  • Andreas Birken: Philatelic Atlas of British India. CD-ROM. Birken, Hamburg 2004.
  • William Barton: The princes of India. With a Chapter on Nepal. Nisbet, London 1934, (Reprinted edition. Cosmo, New Delhi 1983).
  • Joseph E. Schwartzberg (Hrsg.): A historical atlas of South Asia (= Association for Asian Studies. Reference Series. 2). 2nd impression, with additional material. Oxford University Press, New York NY u. a. 1992, ISBN 0-19-506869-6.

Weblinks

Commons: Fürstentum Datia – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Auf dieser Seite verwendete Medien

Datia-Samthar map.jpg
1909 Imperial Gazetteer of India Central India map section
Datia State CoA.png
Diese Datei ist in Indien gemeinfrei, weil die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
  • Der Indian Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) greift in Indien bei Werken, die zuerst in Indien veröffentlicht wurden.
  • Laut The Indian Copyright Act, 1957 (Paragraph V, Abschnitt 25), läuft die Schutzfrist für anonyme Werke, Fotografien, Filmwerke, Tonaufnahmen, Werke der Regierung, und Auftragswerke oder Werke von internationalen Organisationen am Ende des 60. Jahres nach dem Tag ab, an dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde, (d. h. im Jahr 2023 gelten Werke, die vor dem 1. Januar 1963 veröffentlicht wurden, als gemeinfrei). Postume Veröffentlichungen (abgesehen von den oben genannten) genießen eine Schutzfrist von 60 Jahren nach dem Datum der Veröffentlichung. Alle anderen Arten von Werken werden 60 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Texte wie Gesetze, Rechtsprechung, und andere amtliche Werke genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Fotografien, die vor 1958 aufgenommen wurden, werden 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei, wie im Copyright Act 1911 festgelegt.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
Datiamarke.jpg
Autor/Urheber:

Dr. Andreas Birken

, Lizenz: Bild-frei

Briefmarke von Datia