DIN SPEC 91379
Die DIN-Spezifikation DIN SPEC 91379 Zeichen in Unicode für die elektronische Verarbeitung von Namen und den Datenaustausch in Europa; mit digitalem Anhang ist ein im März 2019 herausgegebenes technisches Regelwerk für öffentliche Verwaltungen in Deutschland. Auf Grundlage der DIN SPEC 91379 wurde im August 2022 die Norm DIN 91379:2022-08 veröffentlicht, welche die DIN Spezifikation ersetzt[1].
Inhalt
DIN SPEC 91379 spezifiziert eine Teilmenge von Unicode-Zeichen, die zur korrekten Verarbeitung von Namen (u. a. Personennamen, Namen juristischer Personen, Produktnamen, Adressen, Titel von Dokumenten und Gesetzen) sowie für den europäischen Datenaustausch in IT-Systemen verarbeitbar sein müssen.[2] Es basiert auf dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern.[3]
Artikel 2 dieses Übereinkommens legt fest:
- Soll von einer Behörde eines Vertragsstaats eine Eintragung in ein Personenstandsbuch vorgenommen werden und wird zu diesem Zweck eine Abschrift eines Personenstandseintrags oder ein Auszug aus diesem oder eine andere Urkunde vorgelegt, die die Familiennamen und Vornamen in den gleichen Schriftzeichen wiedergibt wie in denjenigen der Sprache, in der die Eintragung vorgenommen werden soll, so sind diese Familiennamen und Vornamen buchstabengetreu ohne Änderung oder Übersetzung wiederzugeben.
- Die in diesen Familiennamen und Vornamen enthaltenen diakritischen Zeichen sind ebenfalls wiederzugeben, selbst wenn die Sprache, in der die Eintragung vorgenommen werden soll, solche Zeichen nicht kennt.
Artikel 3 dieses Abkommens legt fest:
- Soll von einer Behörde eines Vertragsstaats eine Eintragung in ein Personenstandsbuch vorgenommen werden und wird zu diesem Zweck eine Abschrift eines Personenstandseintrags oder ein Auszug aus diesem oder eine andere Urkunde vorgelegt, die die Familiennamen und Vornamen in anderen Schriftzeichen wiedergibt als in denjenigen der Sprache, in der die Eintragung vorgenommen werden soll, so sind diese Familiennamen und Vornamen ohne Übersetzung soweit wie möglich durch Transliteration wiederzugeben.
- Sind von der Internationalen Normenorganisation (ISO) empfohlene Normen vorhanden, so sind sie anzuwenden.
Demzufolge enthält die spezifizierte Unicode-Teilmenge eine große Zahl von Buchstaben des lateinischen Schriftsystems sowie Sequenzen von Buchstaben und diakritischen Zeichen. Außerdem sind Sonderzeichen enthalten, die beispielsweise in Namen von Handelsunternehmen vorkommen können. Zusätzlich enthält sie die für die Schreibung der neugriechischen Sprache erforderlichen Schriftzeichen sowie zahlreiche Buchstaben des kyrillischen Alphabets zur Unterstützung der bulgarischen Sprache.
Der Beschluss 2022/51 des IT-Planungsrates legt fest, dass alle IT-Verfahren, die dem Bund-Länder übergreifenden Datenaustausch oder dem Datenaustausch mit Bürgern und Wirtschaft dienen, spätestens zum 1. November 2024 konform zur DIN 91379 sein müssen.[4]
Die Architekturrichtlinie für die IT des Bundes fordert die Verwendung der DIN SPEC 91379 in der Bundesverwaltung.[5]
Auf der Grundlage der DIN SPEC 91379 wurde 2022 die Norm DIN 91379 erarbeitet. Diese Norm übernimmt alle enthaltenen Zeichen und Zeichensequenzen aus der DIN SPEC 91379 unverändert und enthält wenige neue Zeichen bzw. Zeichensequenzen.[1] Listen der Zeichen und Sequenzen als Textdateien findet man via GitHub in DIN 91379 Characters and Sequences.[6]
Der Standard trifft keine Aussagen zur Darstellung von Fließtext.[1]
Die im Mai 2022 erschienene Fassung der DIN 5009 „Text- und Informationsverarbeitung für Büroanwendungen – Ansagen und Diktieren von Texten und Schriftzeichen“ zusammen mit ihrem Beiblatt „Ansage, Benennung und Tastatureingabe von Sonderbuchstaben und Sonderzeichen“ enthält für alle diese Zeichen (außer den griechischen und kyrillischen Buchstaben) Ansagewörter und Buchstabierregeln. Damit ist auch eine korrekte Wiedergabe der Zeichen in mündlicher Kommunikation (beispielsweise am Telefon) sichergestellt.
Weblinks
- Tim Braatz: Der neue Zeichensatz DIN SPEC 91379. 2021, abgerufen am 1. Juli 2022.
- DIN SPEC 91379:2019-03. Beuth Verlag, März 2019, abgerufen am 5. November 2020. (Möglichkeit des kostenlosen Downloads der DIN SPEC 91379)
- Stefan Döring: Projekt Unicode: Endlich korrekte Namen. In: München. Digital. Erleben. Landeshauptstadt München, 9. Januar 2020, abgerufen am 5. November 2020.
Einzelnachweise
- ↑ a b c DIN 91379:2022-08 Zeichen und definierte Zeichensequenzen in Unicode für die elektronische Verarbeitung von Namen und den Datenaustausch in Europa, mit CD-ROM. Beuth Verlag, August 2022, abgerufen am 16. August 2022. (kostenpflichtig)
- ↑ Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT): String.Latin+ 1.2: eine kommentierte und erweiterte Fassung der DIN SPEC 91379. Inklusive einer umfangreichen Liste häufig gestellter Fragen. Herausgegeben von der Fachgruppe String.Latin. (zip, 1.7 MB). Abgerufen am 21. März 2021.
- ↑ Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. September 1973 über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern. In: Bundesgesetzblatt 1976 Nr. 48. Bundesanzeiger Verlag, 3. September 1976, abgerufen am 9. April 2022.
- ↑ IT-Planungsrat: Beschluss 2022/51 – String.Latin. 10. November 2022, abgerufen am 20. September 2022.
- ↑ Der Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik: Architekturrichtlinie für die IT des Bundes – Technische Spezifikationen zur Architekturrichtlinie – Version 2022. 19. Juli 2022, abgerufen am 8. Oktober 2022.
- ↑ DIN 91379 Characters and Sequences (Liste der Zeichen und Zeichensequenzen der DIN 91379). In: GitHub. Abgerufen am 19. August 2022.