DIN 18560

DIN 18560
BereichBauwesen
TitelEstrich
Kurzbeschreibung:Estriche im Bauwesen
Teile1–7 (5 und 6 zurückgezogen)
Letzte AusgabeJuli 2021 (Teil 1, Berichtigung 1), Mai 2012 (Teil 2, Berichtigung 1), März 2006 (Teil 3), Juni 2012 (Teil 4), April 2004 (Teil 7)

Die DIN-Norm DIN 18560 „Estriche im Bauwesen“ beschreibt die Arten, die Ausführung und die Anforderungen an Estrich. Sie wurde zuletzt im September 2009 überarbeitet (betrifft Teil 1 und 2) und ersetzt zusammen mit der DIN EN 13813 die Version vom Mai 1992.

Die allgemeinen Vertragsbedingungen für Estricharbeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen (einschließlich der erforderlichen Trenn-, Dämmstoff- und Schutzschichten) sowie die Abrechnung enthält die ATV DIN 18353.

Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Ausführung

Teil 1 stellt Anforderungen an Dicke, Trockenrohdichte, Brandverhalten, Wärmeschutz, Schallschutz und Estriche im Freien. Weiterhin wird die Prüfung von Estrichen beschrieben. Hierbei wird zwischen Eingangsprüfung (Prüfung der Übereinstimmung der Produktangaben mit der Bestellung), der Erhärtungsprüfung (Aufschluss über Gebrauchstauglichkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt, Prüfung nur im Ausnahmefall) und der Bestätigungsprüfung (Entnahme von Proben bei Zweifeln an der Qualität des eingebauten Estrichs, Prüfung nur im Sonderfall) unterschieden. Darüber hinaus wird die Ausführung der gebräuchlichsten Estricharten (Calciumsulfatestrich, Gussasphaltestrich, Magnesiaestrich, Kunstharzestrich, Zementestrich) normativ geregelt.

Teil 2: Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche)

Heizestriche werden nach drei Ausführungsvarianten unterschieden:

  • Systeme mit Rohren innerhalb des Estrichs
  • Systeme mit Rohren unterhalb des Estrichs
  • Systeme mit Rohren im Ausgleichsestrich, auf den der Estrich mit einer zweilagigen Trennschicht aufgebracht wird

Weiter werden die maximalen Heiztemperaturen bei Heizestrichen geregelt:

EstrichartWarmwasserfußbodenheizungElektrofußbodenheizung
Gussasphaltestrich45 °C55 °C
Calciumsulfatestrich55 °C65 °C
Zementestrich55 °C65 °C

Auch die Mindestnenndicke* wird in Abhängigkeit von der Härteklasse (EN 13813) geregelt (für lotrechte Nutzlasten ≤ 2 kN/m²):

EstrichartBiegezugfestigkeits- bzw.
Härteklasse
Mindestnenndicke in mm
CalciumsulfatfließestrichF4
F5
F7
35
35
35
CalciumsulfatestrichF4
F5
F7
45
40
35
GussasphaltestrichIC1025
KunstharzestrichF7
F10
35
30
MagnesiaestrichF4
F5
F7
45
40
35
ZementestrichF4
F5
45
40

(*Für höhere Nutz- und Flächenlasten gelten entsprechend höhere Mindestnenndicken)

Es werden Aussagen über die Mindestnenndicken beheizter Estriche getroffen (hier: für Systeme mit Rohren innerhalb des Estrichs).

  • Calciumsulfat- und Zementestrich:
Mindestnenndicke = Mindestnenndicke in Abhängigkeit von der Nutzlast + Heizrohrdurchmesser
Die Mindestrohrüberdeckung beträgt bei Biegezugfestigkeitsklasse F4 45 mm. Bei höheren Biegezugfestigkeitsklassen ist eine Mindestdeckung von 30 mm zulässig.
  • Gussasphaltestrich:
Nutzlast ≦ 2 kN/m² : Mindestnenndicke = 35 mm
Nutzlast ≧ 2 kN/m² und ≦ 5 kN/m² : Mindestnenndicke = 40 mm
Die Mindestrohrüberdeckung beträgt 15 mm. Es sind nur Gussasphaltestriche der Härteklasse IC10 zugelassen

Weiter wird die Beschaffenheit der Dämmschicht und des Untergrundes, der Einbau sowie die Prüfung bei von der Norm abweichenden Bauteildicken geregelt.

Teil 3: Verbundestriche

Bei Verbundestrichkonstruktionen geht der Estrich eine kraftschlüssige Verbindung mit dem Rohboden ein. Um einen ausreichenden Verbund zwischen Estrich und Untergrund zu gewährleisten, ist zu beachten, dass nicht alle Estricharten auf allen Untergründen eingebaut werden sollten.

Eignung verschiedener Untergründe für Verbundestriche:

UntergrundBetonCalciumsulfatestrichMagnesiaestrichZementestrichGussasphaltestrichHolzStahl
Estrichart
Calciumsulfatestrich++o+ooo
Gussasphaltestricho--o+oo
Kunstharzestrich+oo+ooo
Magnesiaestrich+o++o+o
Zementestrich+o-+ooo

(Zeichenerläuterung: + geeignet; o mit besonderen Maßnahmen geeignet; - nicht geeignet)

Die Nenndicke von Verbundestrichen sollte laut DIN 18560-3 bei Calciumsulfat-, Kunstharz-, Magnesia- und Zementestrichen die Stärke von 50 mm und bei Gussasphaltestrichen die Stärke von 40 mm nicht überschreiten.

Um eine kraftschlüssige Verbindung zu gewährleisten muss der Untergrund frei von Verunreinigungen aller Art sein (Öl, Kraftstoff, Mörtelreste o. ä.). DIN 18560-3 regelt weiter die Prüfung von Verbundestrichen, die in Ausnahmefällen (Zweifel an der Qualität des Estrichs) vorgenommen werden soll.

Teil 4: Estriche auf Trennschicht

Estriche auf Trennschicht sind nicht kraftschlüssig mit dem tragenden Untergrund verbunden.

Die Mindestnenndicken sollten bei Estrichen auf Trennschicht folgende Werte nicht unterschreiten:

EstrichartMindestnenndicke in mm
Calciumsulfatestrich30
Gussasphaltestrich25
Kunstharzestrich15
Magnesiaestrich30
Zementestrich45

Der tragende Untergrund muss den statischen Ansprüchen genügen und eine ebene (Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202), gratfreie Oberfläche aufweisen.

Weiter wird die Prüfung von Estrichen auf Trennschicht, die in Ausnahmefällen (Zweifel an der Qualität des Estrichs) vorgenommen werden soll, normativ geregelt.

Teil 7: Hochbeanspruchbare Estriche (Industrieestriche)

Teil 7 gilt für direkt genutzte (d. h. kein weiterer Bodenbelag) Calciumsulfat-, Gussasphalt-, Magnesia- und zementgebundene Hartstoffestriche.

Es werden drei mechanische Beanspruchungsgruppen definiert. :

Beanspruchungs-
gruppe
Art der Bereifung des FlurförderzeugsBeispiele: Arbeitsabläufe, Fußgängerverkehr
I
(schwer)
Stahl, PolyamidBearbeiten, Schleifen und Kollern von Metallteilen, Absetzen von Gütern
mit Metallgabeln, Fußgängerverkehr mit mehr als 1000 Personen/Tag
II
(mittel)
Urethan, Vulkollan, GummiSchleifen und Kollern von Holz, Papierrollen und Kunststoffteilen
Fußgängerverkehr von 100 bis 1000 Personen/Tag
III
(leicht)
LuftreifenMontage auf Tischen, Fußgängerverkehr bis 100 Personen/Tag

Hochbeanspruchte Gussasphaltestriche sind als Estriche auf Trennschicht, ab einer Nenndicke von 40 mm als mehrschichtige Konstruktion, auszuführen.

Für solche Estriche sind folgende Mindestnenndicken in Abhängigkeit vom Größtkorn des Zuschlags festgelegt:

BeanspruchungsklasseMindestnenndicke in mmGrößtkorn des Zuschlags in mm
I
(schwer)
35
30
11
8
II
(mittel)
30
25
8
5
III
(leicht)
30
25
8
5

Hochbeanspruchte Kunstharz- und Magnesiaestriche sind im Allgemeinen als Verbundestriche auszuführen.

Weiter wird die Prüfung im Sonderfall wie im Teil 3 und 4 beschrieben.

Siehe auch