Computerhandel
Mit Computerhandel wird der Warenhandel mit Computern sowie deren Peripheriegeräten und Software oder der Handel über elektronische Handelssysteme an Börsen bzw. durch Computer verstanden.
Handel mit Computern
Computer sind Gebrauchsgegenstände, die aus hochkomplexen Einzelteilen und dazugehörigen Komponenten bestehen und die sowohl im Einzelhandel als auch Großhandel als Handelswaren vertrieben werden. In beiden Fällen ist der Handel erst seit den letzten Jahrzehnten möglich, seit es Computer als Handelsware gibt (siehe zu den ersten Heimcomputern – später auch Personal Computer: Simon, Apple I, Spectravideo SV-318, SVI-318 MKII, Atari 400, Commodore VIC 20 oder Texas Instruments TI-99/4A). Im Bereich der professionellen Computer war die Zuse KG, übernommen durch die Siemens AG 1969 und in das neue Unternehmen Siemens Nixdorf ausgelagert (später zu Fujitsu Siemens Computers) in Europa lange führend (siehe z. B. heute: api Computerhandels GmbH im Bereich Großhandel).
Der Handel mit Computern ist teilweise mit dem Vertrieb von weiteren Handelserzeugnissen kombiniert, so z. B. Elektro-Haushaltswaren und findet in größerem Maßstab in Elektrohandelsketten und/oder Elektronik-Fachmarktketten statt.
Der Handel mit Computern, Computerkomponenten und Software weist eine sehr hohe Dynamik auf, weil durch neu entwickelte Technologien sich ein ständiger Wandel in den angebotenen Produkten und Leistungen ergibt.[1]
Wird der Handel mit Computern über Online Shops abgewickelt, liegt auch ein Handel über Computer vor.
Handel über Computer
Klein- und Großhandel
Der Klein- oder Großhandel über Computer und Computernetzwerke wird als Elektronischer Handel, Internethandel, Onlinehandel oder E-Commerce, bezeichnet. Dabei erfolgen Ein- und Verkaufsvorgänge über Netzwerke (Datenfernübertragung), überwiegend über das Internet (siehe z. B. eBay – weltweit größter „Online-Marktplatz“).
Börse
An allen Börsenplätzen hat der Parketthandel fast keine Funktion mehr und dominiert der elektronische Handel durch elektronische Systeme zum Abschluss von Börsengeschäften. Dadurch werden Angebot und Nachfrage nach Wertpapieren zusammengeführt (computergestützter bzw. computerunterstützter Handel).[2]
Die Börse von Toronto (TSX) war die erste Börse Amerikas, die 1977 den Computerhandel einführte (CATS). Bernard L. Madoff bot sehr früh den Computerhandel mit Wertpapieren in den USA an.
Wenn das elektronische Handelssystem Transaktionen von Wertpapieren, Währungen oder Waren automatisch ausführt, wenn passende Kauf- und Verkaufangebote vorliegen, liegt ein Handel durch Computer vor.
Handel durch Computer
Der Handel durch Computer ist ein Automatisierter Handel (auch: automatisierter oder algorithmischer Handel oder Algorithmic Trading, Algo Trading, Black Box, High Frequency Trading, Flash Trading[3] oder Grey Box Trading) vor allem mit Wertpapieren und anderen Börsenprodukten.
Cross-Border-Aktienhandel
Cross-Border-Aktienhandel wird oftmals durch automatisierte Computerhandelssysteme durchgeführt, wobei ein Computer selbständig die Preise an verschiedenen Börsen, unter Berücksichtigung der Währungsumrechnung, vergleicht und mitunter selbständig Kauf- und Verkaufsorders an die verschiedenen Börsen schickt.[4]
Hochfrequenzhandel
Hochfrequenzhandel ist ein mit Computern betriebener Handel mit Wertpapieren. Dabei handeln die Hochleistungsrechner weitgehend selbstständig oder mit geringer Einwirkung von Menschen innerhalb von Sekunden bis in den Mikrosekundenbereich nach den zuvor programmierten Algorithmen um auf Marktveränderungen zu reagieren und treffen Handelsentscheidungen.
Hochfrequenzhandel kann als eine Sonderform des automatisierten Handels angesehen werden.
Literatur
- Michael Lewis: Flash Boys. A Wall Street Revolt. W. W. Norton, 2014, ISBN 978-0-393-24466-3.
- Peter Kovac (Autor): Flash Boys: Not So Fast: An Insider’s Perspective on High-Frequency Trading
- Uwe Gresser: Praxishandbuch Hochfrequenzhandel, Band 1 Springer Gabler, 2015, ISBN 978-3658049348
Weblinks
- Read Michael Lewis' Flash Boys: A Wall Street Revolt: An Adaptation, auf Englisch
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Häufig gestellte Fragen zum HFT-Gesetz
- Rezension von Alf Mayer, CULTurMAG Hamburg, Bereich CrimMag, 3. Mai 2014
- FAZ 27. April 2014 (S. 27): Keine Angst vor den Flash Boys (online)[5]
Einzelnachweise
- ↑ Hannah Leimert, Strukturanalyse des Wiener Computerhandels Wien (Memento vom 28. November 2016 im Internet Archive), Wirtschaftsuniversität Wien, 12. März 2015, S. 6.
- ↑ Barbara Kastner, Der Neue Markt im nationalen und internationalen Kontext, Hamburg 1999, Hochschulschrift Diplomarbeit an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, ISBN 978-3-8386-1480-9, S. 12.
- ↑ SEC Expected to Limit ‘Flash’ Trading
- ↑ Key Trends in Global and Asian Electronic Trading: dark pools, regulatory issues, and technology matters. SunGard, abgerufen am 16. November 2016 (englisch): „revolutionary changes in high frequency cross-border trading, together with the increasing popularity and prevalence of dark pools and algorithmic trading“
- ↑ Autor: FAZ-Korrespondent Hendrik Ankenbrand
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