Clementinae

Die Clementinae constitutiones (auch Clementinen oder Klementinen) sind eine Sammlung päpstlicher Dekrete des Konzils von Vienne (1311/12), zusammengestellt von Papst Clemens V. Nach einer Revision von seinem Nachfolger, Johannes XXII., wurde die Clementinae am 25. Oktober 1317 veröffentlicht. Sie sind das letzte Hauptstück des „Corpus Iuris Canonici“.

Vorgeschichte

Nach der Promulgation des Liber Sextus wurden von Bonifatius VIII. als auch von seinem Nachfolger Benedikt XI. neue Dekretalen ausgegeben. Diese waren unter dem Namen (Constitutiones-) Extravagantes Libri VI bekannt und wurden dem Liber Sextus angeschlossen.

Abfassungsgrund

Clemens V. (1305–1314) promulgierte eine Serie von neuen Dekretalen, die zum Teil auch auf dem Konzil von Vienne (15. ökumenisches Konzil 1311–1312) verlesen wurden. 1314 promulgierte Clemens V. eine revidierte Kollektion seiner eigenen Dekretalen. Er stand aber unter Einfluss des französischen Königs, so dass sich diese Dekretalen wesentlich nachgiebiger gaben, als die seiner beiden Vorgänger. Diese neue Sammlung nannte er Liber Septimus. Diese sollte mit Versendung an die Universitäten in Rechtskraft erwachsen. Sie wurden aber nicht versendet, weil der Papst vorher starb, somit erwuchsen sie nicht in Rechtskraft. Der nachfolgende Papst Johannes XXII. (1316–1334) ließ eine neue Revision der klementinischen Sammlung (Liber Septimus) herstellen, die er am 25. Oktober 1317 promulgierte.

Bezeichnung

Die Bezeichnung Liber Septimus setzte sich in der Praxis nicht durch. In Gebrauch kamen die Namen Constitutiones Clementis V oder Clementinae. Die Bologneser Rechtsschule bezeichnete sie als Clementinae sc. Constitutiones.

Inhalt

Die Sammlung ist in 5 Bücher unterteilt mit 52 Titeln und 106 Kapiteln und folgt dem Vorbild der Gregorianischen Sammlung. Sie enthält je außer einer Konstitution der Päpste Bonifatius VIII. (Super cathedram) und Urban IV. (Transiturus de hoc mundo) nur revidierte Dekretalen des Papstes Clemens V. (vor oder nach dem Konzil von Vienne 1311/12 erlassen)

Zitierweise

1 Clem, III, 12 (capitula 1 in Clementis, liber III titulus 12) oder: Clem. 3.12.1

Literatur

  • Willibald Plöchl: Geschichte des Kirchenrechts (neueste Auflage).
  • Georg May: Theologisches Realenzyklopädie: Kirchenrechtsquellen I.
  • Adalbert Erler: Kirchenrecht, 5. Auflage, 1983.
  • Eichmann/ Mörsdorf: Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band, 6. Aufl., 1951.
  • Johann Haring: Grundzüge des Katholischen Kirchenrechts, 1. Teil, 1924.
  • Johann B. Sägmüller: Lehrbuch des katholischen Kirchenrechts, I. Band, 1914.
  • Godehard Josef Ebers: Grundriss des Katholischen Kirchenrechts, 1950.
  • Hans Erich Feine: Kirchliche Rechtsgeschichte, 4. Auflage, 1964.