Claudia Bandion-Ortner

Claudia Bandion-Ortner (2009)

Claudia Bandion-Ortner (* 30. November 1966 in Graz) ist eine österreichische Juristin, Richterin und war von 15. Jänner 2009 bis 21. April 2011 österreichische Justizministerin.

Leben

Ortner wuchs im Lungau (Salzburg) auf, wohin die Familie übersiedelte, als Ortner elf Jahre alt war, und wo ihr Vater bis 2005 Vorsteher des Bezirksgerichts in Tamsweg war. Auch ihr Großvater war bereits Richter, ein Onkel und zwei ihrer Cousins sind Rechtsanwälte. Nach der Matura im Jahr 1985 studierte sie in Graz Rechtswissenschaft. 1989 erfolgte die Sponsion zur Mag. iur.

Seit Jänner 1994 ist sie Richterin am Landesgericht für Strafsachen Wien, zunächst als Untersuchungsrichterin in einer Suchtgiftabteilung, danach als Verhandlungsrichterin (Hauptverhandlungen). Ihre Laufbahn bei Gericht führte sie in die Abteilung für Wirtschaftskriminalität. Einer breiteren Öffentlichkeit wurde Bandion-Ortner als Vorsitzende der Schöffengerichte der Verhandlungen zur Pleite der Konsumgenossenschaft Konsum (1999) und zur „BAWAG-Affäre“ (2007–2008) bekannt.

Am 15. Jänner 2009 wurde Bandion-Ortner für die ÖVP als parteiunabhängige Bundesministerin für Justiz in der SPÖ-ÖVP-Koalitionsregierung (Bundesregierung Faymann I) angelobt.[1][2] Nach dem Rücktritt von Josef Pröll im April 2011 nahm dessen Nachfolger Michael Spindelegger Änderungen an der aktuellen Regierung vor. Aufgrund dieser Regierungsumbildung wurde Bandion-Ortner am 21. April 2011 von der bisherigen Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung Beatrix Karl ersetzt.[3]

Sie blieb als Richterin ernannt, arbeitete aber für die Internationale Anti-Korruptionsakademie (IACA), bis sie die stellvertretende Generalsekretärin des internationalen König-Abdullah-Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog wurde.[4] In dieser Funktion tätigte sie im Oktober 2014 in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Profil Äußerungen[5], die heftige Kritik in Politik[6][7], Richterschaft[8], Medien[9] und bei Amnesty International[10] hervorriefen. Ihre Aussage „Das ist nicht jeden Freitag!“ über öffentliche Hinrichtungen in Saudi-Arabien wurde zum Un-Spruch des Jahres 2014 gewählt.[11] Im Jänner 2015 wurde ihr Rücktritt von dieser Funktion bekannt,[12] und war wieder als Richterin am Landesgericht für Strafsachen Wien tätig.[13] Seit November 2022 arbeitet sie als Richterin am Landesgericht Klagenfurt.[14] Bandion-Ortner war mit dem Kriminalbeamten Andreas Bandion verheiratet, den sie im großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichtes heiratete.[15] Gemeinsam haben sie einen Sohn.

Literatur

Weblinks

Commons: Claudia Bandion-Ortner – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Kleine Zeitung: Bandion-Ortner als Justizministerin angelobt (Memento vom 16. Dezember 2013 im Internet Archive), 15. Jänner 2009
  2. orf.at: Von der Richterin zur Ministerin
  3. krone.at: Spindeleggers Mannschaft von Fischer angelobt
  4. Moritz Gottsauner-Wolf und Christoph Zotter: Wo die Korruptionsjäger büffeln, in Die Zeit vom 31. Jänner 2013. (Zuletzt Abgerufen am 21. August 2018)
  5. profil.at: Interview mit Claudia Bandion-Ortner zum Alltag in Saudi-Arabien: „Nicht jeden Freitag wird geköpft“ (Memento des Originals vom 28. Oktober 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.profil.at Aus den dieser Quelle beigefügten Audiodateien ergibt sich, dass Profil den Gesprächsverlauf „profil: ... und jeden Freitag Nachmittag nach dem Freitagsgebet öffentliche Hinrichtungen - Bandion-Ortner (ins Wort fallend): Das ist nicht jeden Freitag ....“ wiedergab mit „profil: ... An Freitagen nach dem Gebet wird öffentlich geköpft und ausgepeitscht. Bandion-Ortner: Das ist nicht jeden Freitag. ...“.
  6. Salzburger Nachrichten: OLG soll Causa Bandion-Ortner prüfen
  7. orf.at: Ministerrat: Empörung über Bandion-Ortner
  8. orf.at: Aufregung um Bandion-Ortner
  9. diepresse.com: Anneliese Rohrer: Frau ohne Scham - Josef Pröll bitte melden
  10. profil.at: Amnesty fordert „Maßnahmen“ gegen Abdullah-Zentrum (Memento des Originals vom 28. Oktober 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.profil.at
  11. derStandard.at - "Situationselastisch" ist das Wort des Jahres. Artikel vom 3. Dezember 2014, abgerufen am 3. Dezember 2014.
  12. derStandard.at - Abdullah Zentrum: Bandion-Ortner tritt zurück. Artikel vom 17. Jänner 2015, abgerufen am 17. Jänner 2015.
  13. Kurier.at - Claudia Bandion-Ortner verhandelt wieder, Bericht vom 24. April 2015, abgerufen am 9. Mai 2015.
  14. Marko Petelin: Ex-Justizministerin wird Richterin in Klagenfurt. In: KleineZeitung.at. 2. September 2022, abgerufen am 17. Februar 2023.
  15. https://www.falter.at/zeitung/20150128/der-fall-bandion-ortner-eine-richterin-die-ihr-scheitern-mit-haeme-bezahlt/fe75338f7e, Artikel vom 28. Jänner 2015, abgerufen am 18. Juni 2020.

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
Claudia Bandion-Ortner (Gala-Nacht des Sports 2009).jpg
Autor/Urheber: Manfred Werner / Tsui, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Claudia Bandion-Ortner bei der Gala-Nacht des Sports, der Ehrung der österreichischen Sportler des Jahres 2009.