Chromschwefelsäure

Strukturformel
+ CrO3
Allgemeines
NameChromschwefelsäure
SummenformelH2SO4 + CrO3
Kurzbeschreibung

dunkelrote, geruchlose Flüssigkeit[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer65272-71-1
EG-Nummer (Listennummer)613-764-0
ECHA-InfoCard100.108.243
WikidataQ905121
Eigenschaften
Molare Masse198,07 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig[1]

Dichte

1,85 g·cm−3 (20 °C)[1]

Siedepunkt

340 °C (Zersetzung)[1]

Löslichkeit

mischbar mit Wasser[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[2] ggf. erweitert[1]
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Gefahr

H- und P-SätzeH: 271​‐​290​‐​301​‐​312​‐​330​‐​314​‐​317​‐​334​‐​335​‐​340​‐​350​‐​361f​‐​372​‐​410Vorlage:H-Sätze/Wartung/mehr als 14 Sätze
P: 210​‐​273​‐​280​‐​303+361+353​‐​304+340+310​‐​305+351+338​‐​308+313[1]
MAK

aufgehoben, da cancerogen[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Chromschwefelsäure ist eine bräunliche, dickflüssige Flüssigkeit mit der Formel H2SO4 / CrO3, die hauptsächlich aus konzentrierter Schwefelsäure und etwa 5 % Chromtrioxid (Chrom(VI)-oxid) besteht. Die Verbindung ist als brandfördernder Gefahrstoff eingestuft.

Sie wird wegen ihrer starken Oxidationswirkung für die Reinigung von Glasgeräten verwendet. Wegen des Gehaltes an äußerst giftigem und krebserzeugendem Chrom(VI)-oxid und der Schädigung der Umwelt sollte die Verwendung allerdings vermieden werden.

Alternative Mittel zu Reinigungszwecken sind vorwiegend Tenside oder auch Mischungen aus Wasserstoffperoxid und Schwefelsäure (in denen zum Teil Carosche Säure[3] vorliegt).

Zur Entsorgung von Chromschwefelsäure sollte diese zunächst vorsichtig mit Wasser verdünnt (unter Kühlung langsam in Wasser einrühren) und anschließend mit einem Reduktionsmittel, bevorzugt Ethanol versetzt werden. Dadurch wird das sechswertige Chrom unter Grünfärbung zu nicht karzinogenem dreiwertigem Chrom reduziert.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h Eintrag zu Chromschwefelsäure in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 3. Januar 2023. (JavaScript erforderlich)
  2. Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag Chrom(VI)verbindungen, mit Ausnahme von Bariumchromat und Verbindungen die in diesem Anhang gesondert aufgeführt sind im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 11. Juni 2019. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  3. Römpp CD 2006, Georg Thieme Verlag 2006.

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Globales Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) Piktogramm für gesundheitsgefährdende Stoffe.