Chevron U.S.A. v. Natural Resources Defense Council

Chevron U.S.A. v. Natural Resources Defense Council
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Entschieden:25. Juni 1984
Name:Chevron U.S.A., Incorporated versus Natural Resources Defense Council, Incorporated, et al.
Zitiert:467 U.S. 837 (1984); 104 S. Ct. 2778; 81 L. Ed. 2d 694; 1984 U.S. LEXIS 118; 52 U.S.L.W. 4845; 21 ERC (BNA) 1049; 14 ELR 20507
Sachverhalt
Die Environment Protection Agency änderte ihre Definition für den im Clean Air Act verwendeten Begriff source of air pollution.
Entscheidung
Verwaltungsbehörden, denen Befugnisse vom Kongress verliehen wurden, haben einen abschließenden Beurteilungsspielraum bezüglich der ihnen übertragenen Kompetenzen, wenn die entsprechende Gesetzesbestimmung ungenau und die Interpretation der Behörde angemessen oder zulässig ist.
Positionen
Mehrheitsmeinung:John Paul Stevens, Warren E. Burger, Byron White, William J. Brennan, Lewis F. Powell, Harry A. Blackmun
Nicht beteiligt:Thurgood Marshall, William H. Rehnquist, Sandra Day O’Connor
Angewandtes Recht
Clean Air Act Amendments of 1977, Pub. L. No. 95-95, 91 Stat. 685; 40 C.F.R. 51.18(j)(1)(i)-(ii) (1983)

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten in der Sache Chevron U.S.A. gegen Natural Resources Defense Council (Chevron U.S.A., Incorporated versus Natural Resources Defense Council, Incorporated, et al.) vom 25. Juni 1984 ist eine der grundlegenden und meistzitierten Entscheidungen des US-amerikanischen Verwaltungsrechts. In ihr legte der Gerichtshof dar, unter welchen Bedingungen einer Verwaltungsbehörde ein Auslegungsspielraum bezüglich eines von ihr anzuwendenden Gesetzes besteht, den auch die Gerichte zu respektieren haben (Lehre der „administrative deference“).

Ob einer Behörde ein solcher Spielraum zuzugestehen ist, ist demnach in einer zweistufigen Prüfung festzustellen (der sogenannte „Chevron two-step“):

  1. das jeweilige prüfende Gericht stellt zunächst fest, ob bei einer mehrdeutigen Gesetzesvorschrift der Behörde vom Kongress die Befugnis zur Auslegung eingeräumt wurde. Falls das der Fall ist, muss das Gericht die Auslegung der Behörde respektieren.
  2. falls nicht klar ist, ob der Behörde eine solche Befugnis eingeräumt wurde, hat das Gericht in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob die in Frage stehende Auslegung der Behörde „reasonable“ und somit vom Gericht zu respektieren oder „permissible“ ist.

Vergleich mit deutschem Recht

Die „administrative deference“ ist im deutschen Verwaltungsrecht am ehesten mit dem Beurteilungsspielraum zu vergleichen, jedoch nicht mit diesem gleichzusetzen. Auch unbestimmte Rechtsbegriffe sind von deutschen Verwaltungsgerichten in der Regel uneingeschränkt überprüfbar.

Siehe auch

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