Charlotte Schmitt

Charlotte Schmitt (geboren 5. September 1909 in Münster; gestorben 1989 in Berlin)[1] war eine Richterin am Bundesverwaltungsgericht.

Leben

Schmitt stammte aus einer Juristenfamilie. Nach einigen Semestern Biologie- und Philosophiestudium begann sie ebenfalls ein Studium der Rechtswissenschaften. 1936 absolvierte sie das Referendarexamen, 1940 das Assessorexamen. Sie arbeitete dann in einer Berufsgenossenschaft und nach 1945 in einer Kanzlei in Berlin-Weißensee.

Dann siedelte sie nach Westdeutschland über. Sie wurde in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Düsseldorf tätig und war dort ab 1952 als Landgerichtsrätin angestellt. Ab dem 23. April 1953 war sie Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Berlin, eine Stelle, die sie bis zum 30. September 1977 innehatte. Ab dem 2. Mai 1958 war sie Senatspräsidentin am 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts.[2] Bis ins Jahr 1967 war sie die erste und einzige Richterin des Bundesverwaltungsgerichts; in dieser Rolle bemühte sie sich bewusst, eine weibliche Perspektive zu den ihr vorgelegten Fällen einzunehmen.

Charlotte Schmitt wurde 1978 mit dem Großen Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Sie war mit dem Richter Rudolf Schmitt verheiratet, mit dem sie zwei Kinder hatte.

Literatur

  • Charlotte Schmitt im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
  • Ursula Köhler-Lutterbeck; Monika Siedentopf: Lexikon der 1000 Frauen, Bonn 2000, S. 319 f. ISBN 3-8012-0276-3

Einzelnachweise

  1. Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 1954. S. 161.
  2. Handbuch der Justiz. 1974.