Centamt

Ein Centamt war eine Rechtsinstitution des Mittelalters und der frühen Neuzeit, deren Kernaufgabe in der Ausübung der Hochgerichtsbarkeit bestand.

Definition

Centämter waren Gerichts- und Verwaltungsbehörden im Heiligen Römischen Reich (HRR), die mit der Wahrnehmung der Hochgerichtsbarkeit betraut waren.[1] Zu ihren Kompetenzbereichen gehörten die Strafverfolgung und die Strafgerichtsbarkeit.[2] Wie im HRR auch in anderen Rechtsbereichen üblich, nahmen daher Centämter sowohl exekutive, als auch und judikative Aufgaben wahr. Die Wirkungskreise der Centämter waren fest umrissen und völlig losgelöst von der sonstigen staatlichen Organisation.[1]

Das Bestimmungswort des Centamtes wurde von lateinisch centum (hundert) abgeleitet, was auf die Zeit der Fränkischen Landnahme zurückging. In dieser Zeit erfolgte die Ansiedlung der Kolonisten nach Hundertschaften.[3] Die Bezeichnung Centamt wurde hauptsächlich von den geistlichen Fürstentümern (wie etwa dem Hochstift Bamberg oder dem Hochstift Würzburg) im HRR benutzt, ihr Pendant in den weltlichen Territorien (z. B. der Reichsstadt Nürnberg oder den Markgraftümern Brandenburg-Ansbach und Brandenburg-Bayreuth) war in der Regel das Fraischamt.[4]

Literatur

Einzelnachweise

  1. a b Hanns Hubert Hofmann: Höchstadt-Herzogenaurach (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 1). Kommission für Bayerische Landesgeschichte, München 1951, DNB 452071143, S. 25 (Digitalisat).
  2. Hanns Hubert Hofmann: Neustadt-Windsheim (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 2). Kommission für Bayerische Landesgeschichte, München 1953, DNB 452071216, S. 38 (Digitalisat).
  3. Kitzingen. In: Historischer Atlas von Bayern. S. 33 (digitale-sammlungen.de [abgerufen am 26. Januar 2020]).
  4. Ingomar Bog: Forchheim (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken. I, 5). Komm. für Bayerische Landesgeschichte, München 1955, DNB 450540367, S. 25 (Digitalisat).