Carl Heinz Bobleter

Carl Heinz Bobleter (* 5. Juli 1912 in Feldkirch; † 24. Oktober 1984 ebenda) war ein österreichischer Diplomat und Politiker (ÖVP).

Leben

Bobleter wurde 1912 als erstes Kind von Maria und Karl Bobleter geboren. Er besuchte das Staatsgymnasium in Feldkirch und maturierte 1931. Anschließend absolvierte er ein Jus-Studium in Innsbruck und Wien (Promotion 1935). Nach dem Gerichtsjahr war er ab 1937 bei der Creditanstalt-Bankverein tätig. Er bestand die Aufnahmeprüfung an der Diplomatischen Akademie. Nach dem Anschluss wurde er 1939 in die Wehrmacht einberufen und als Dolmetscher (englisch, französisch, spanisch) eingesetzt.

1947 wurde er österreichischer Konsul in der Britischen Besatzungszone in Deutschland. Ab 1950 war er in der wirtschaftspolitischen Abteilung des Außenministeriums tätig. 1958 bis 1964 war er Leiter der österreichischen Mission bei der OEEC/OECD in Paris, wo er bei der Gründung der OECD 1961 aus der Vorgängerorganisation OEEC dabei war, dabei wurde er mit 1960 zum Botschafter ernannt. Von 1964 bis 1968 war er Staatssekretär im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Von 1968 bis 1978 war er ein zweites Mal Leiter der Vertretung bei der OECD. Er war christlich bekennendes Mitglied des CV[1]. Seit 1931 war er Mitglied der AV Austria Innsbruck und seit 1933 der KaV Marco-Danubia Wien.

Auszeichnungen

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Alemania studens Mitteilungen des Vereins für Vorarlberger Bildungs- und Studenten-Geschichte Band 10 (PDF; 328 kB)
  2. Aufstellung aller durch den Bundespräsidenten verliehenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich ab 1952 (PDF; 6,9 MB)
VorgängerAmtNachfolger
Ständiger Vertreter Österreichs bei der OEEC/OECD
1958–1964
Arno Halusa
Arno HalusaStändiger Vertreter Österreichs bei der OECD
1968–1978
Peter Jankowitsch

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.