Calciumdihydrogenphosphat

Strukturformel
Calciumion  2  Dihydrogenphosphation
Allgemeines
NameCalciumdihydrogenphosphat
Andere Namen
  • primäres Calciumphosphat
  • einbasisches Calciumphosphat
  • Calciumbiphosphat
  • Monocalciumphosphat
  • Monocalciumorthophosphat
  • E 341[1]
  • CALCIUM DIHYDROGEN PHOSPHATE (INCI)[2]
SummenformelCa(H2PO4)2
Kurzbeschreibung

weißer, geruchloser Feststoff[3]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer7758-23-8
EG-Nummer231-837-1
ECHA-InfoCard100.028.943
PubChem24454
WikidataQ414673
Eigenschaften
Molare Masse234,06 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[3]

Dichte

2,22 g·cm−3[3]

Schmelzpunkt
  • bei 100 °C Wasserabgabe des Monohydrates[3]
  • 200 °C (Zersetzung)[3]
Siedepunkt

200 °C (Zersetzung)[3]

Löslichkeit

18 g·l−1 in Wasser[3]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung[3]
Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-SätzeH: 318
P: 280​‐​305+351+338+310[3]
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen.

Calciumdihydrogenphosphat ist ein Calcium-Salz der ortho-Phosphorsäure, gehört zu den Phosphaten und hat die Zusammensetzung Ca(H2PO4)2. Es ist ein farbloses Pulver, das in Wasser mäßig löslich ist. Die Verwendung der Trivialnamen wie Calciumbiphosphat, Monocalciumphosphat oder Monocalciumorthophosphat ist missverständlich.

Verwendung

Calciumdihydrogenphosphat ist ein Hauptbestandteil in Phosphatdüngemitteln. Es ist weiterhin in vielen Backpulvern und Futtermittelzusätzen als Säureregulator oder Trennmittel enthalten. Calciumdihydrogenphosphat ist zusammen mit Calciumhydrogenphosphat und Calciumphosphat in der EU als Lebensmittelzusatzstoff unter der gemeinsamen Nummer E 341 („Calciumphosphate“) für bestimmte Lebensmittel mit jeweils unterschiedlichen Höchstmengenbeschränkungen auch für Öko-Lebensmittel zugelassen. Nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung sind dies – für die meisten zugelassenen Phosphate weitgehend einheitliche – einzelne Festlegungen für eine breite Palette mit zahlreichen unterschiedlichen Lebensmittelsorten. Die zugelassenen Höchstmengen variieren von 0,5 bis hin zu 50 Gramm pro Kilogramm (in Getränkeweißer für Automaten) oder auch dem Fehlen einer festen Beschränkung (quantum satis – nach Bedarf, bei Nahrungsergänzungsmitteln und teils bei Kaugummis). Phosphor steht im Verdacht Hyperaktivität, allergische Reaktionen und Osteoporose auszulösen. Es wurde eine erlaubte Tagesdosis von 70 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht für die Gesamtmenge aufgenommener Phosphorsäure und Phosphate festgelegt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Eintrag zu E 341: Calcium phosphates in der Europäischen Datenbank für Lebensmittelzusatzstoffe, abgerufen am 29. Dezember 2020.
  2. Eintrag zu CALCIUM DIHYDROGEN PHOSPHATE in der CosIng-Datenbank der EU-Kommission, abgerufen am 19. September 2021.
  3. a b c d e f g h i Eintrag zu Calciumdihydrogenphosphat in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 20. Januar 2022. (JavaScript erforderlich)

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