Butterkuchen
Butterkuchen oder Zuckerkuchen (in Mecklenburg und Westfalen auch Platenkuchen) gehört als Blechkuchen zu den „Feinen Backwaren“[1] und darf als Fett nur Butter enthalten.
Begriff und Verbreitung
Beim Butterkuchen enthalten der Hefeteig und die Auflage nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs als Fett nur Butter. Der Butteranteil (Teig einschließlich Auflage) beträgt mindestens 30 kg oder entsprechende Mengen Butterreinfett und/oder Butterfett, bezogen auf 100 kg Getreideerzeugnisse und/oder Stärken.[2] Ein Kuchen, der diese Anforderung nicht erfüllt (etwa weil er ganz oder teilweise mit Margarine statt Butter zubereitet wurde), darf zum Beispiel als „Zuckerkuchen“ verkauft werden.[3]
Der Begriff Butterkuchen ist laut Deutschem Wörterbuch mindestens seit 1693 schriftlich überliefert.[4]
Butterkuchen ist ein beliebter Bestandteil der norddeutschen Kaffeetafel, ebenso ist er in Dänemark bekannt. In Süddeutschland ist er ein Bestandteil der häuslichen Küche und wird auch in Kaffeehäusern angeboten. In Niedersachsen und Westfalen ist der Butterkuchen darüber hinaus auch fester Bestandteil aller wichtigen Familienfeste: Er wird zur Kindstaufe serviert, zur Konfirmation, zur Hochzeit und zur Beerdigung und wird deshalb zuweilen als Freud-und-Leid-Kuchen oder Beerdigungskuchen bezeichnet.[5] In den Niederlanden wird der ähnliche, doch unterschiedliche Boterkoek gegessen.
Varianten der Auflage
Die Auflage des Butterkuches besteht aus Butterstückchen und Zucker.[6] Auf dem Teig bilden die Butterflocken nach dem Backen die typischen Kuhlen. Häufig werden geröstete Mandelblättchen oder gehackte Nüsse auf den Kuchen gestreut. Gelegentlich erhält der Kuchen auch Creme- oder Fruchtfüllungen.
Regional wird Butterkuchen statt nur mit Zucker mit einer Zucker-Zimt-Mischung bestreut, in Mecklenburg mit Kardamom gewürzt.
Weblinks
- Butterkuchen – alles in Butter beim Bäckerhandwerk?, auf laves.niedersachsen.de (2021)
Einzelnachweise
- ↑ Butterkuchen – alles in Butter beim Bäckerhandwerk? In: laves.niedersachsen.de. Abgerufen am 16. September 2023.
- ↑ Leitsätze für Feine Backwaren vom 17./18. September 1991 (Beilage Nr. 86 b zum BAnz. vom 8. Mai 1992, GMBl. Nr. 17 S. 325 vom 8. Mai 1992), zuletzt geändert am 08. 01. 2010 (BAnz. Nr. 16 vom 29. 01. 2010, GMBl Nr. 5/6 S. 120 ff vom 04. 02. 2010). In: deutsche-lebensmittelbuch-kommission.de. Abgerufen am 16. September 2023 (Abschnitt 11).
- ↑ Claus Schünemann, Günter Treu: Technologie der Backwarenherstellung. Fachkundliches Lehrbuch für Bäcker und Bäckerinnen. 10. Auflage. Gildebuchverlag, Alfeld (Leine) 2009, ISBN 978-3-7734-0150-2, S. 271 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ BUTTER‐. In: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Neubearbeitung (²DWB) - dwds.de. Abgerufen am 16. September 2023.
- ↑ Lebensmittel Lexikon.
- ↑ IREKS-Arkady-Institut für Bäckereiwissenschaft (Hrsg.): IREKS-ABC der Bäckerei. 4. Auflage. Institut für Bäckereiwissenschaft, Kulmbach 1985.
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Ein Stück Butterkuchen mit Mandelblättchen.
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Schiffsbäcker in der Kombüse beim Backen von Streusel- oder Butterkuchen - auch Panzerplatten genannt. Streusel- oder Butterkuchen wurde meistens am Sonntag und am Donnerstag, dem Seemannssonntag gebacken.