Burggraf von Glatz

Der Burggraf von Glatz (tschechisch Kladský purkrabí) war ein königlicher Beamter, der auf der Burg in Glatz (Kladsko) als Statthalter des böhmischen Königs amtierte. Da das Glatzer Land, das Anfang des 12. Jahrhunderts als „Provincia Kladsko“ bezeichnet wurde, im böhmischen Staatsverband eine Sonderstellung einnahm, wurde das Burggrafenamt häufig an Mitglieder des hohen böhmischen Adels „zu gesamter Hand“ vergeben. Zu den bekanntesten Burggrafen gehörten der Witigone Witiko von Prčice und Ernst von Hostýně (Arnošt z Hostiného), der Vater des ersten Prager Erzbischofs Ernst von Pardubitz.

Geschichte

Der höchste Glatzer Landesbeamte wurde zunächst als „Castellanus“ oder „Praefectus“ bezeichnet. Für das Jahr 1262 ist erstmals der Titel „Burchgravius“ belegt. Ab 1305 wurde er vereinzelt und ab 1360 überwiegend als „Hauptmann“ betitelt, manchmal auch als „Amtmann“.

Als Stellvertreter des Königs oblagen dem Burggrafen juristische und militärische sowie Verwaltungsaufgaben. Im Adels- oder Mannengericht der Glatzer Lehnsleute war er Vorsitzender. Erst wenn er in dieser Position einem Beklagten sein Recht verweigerte, konnte dieser eine Berufung beim Prager Hofgericht einreichen. Veränderungen des Stadtrechts in den königlichen Städten Glatz, Habelschwerdt, Wünschelburg und Landeck bedurften seiner Genehmigung. Als oberster Befehlshaber des Landes hatte er zugleich für dessen Schutz zu sorgen und Burgen und Städte in Verteidigungszustand zu halten. Er befehligte die Lehnsleute und deren Knappen sowie Söldner, die von den Städten zu stellen waren. Zudem war er verpflichtet, die königlichen Mühlen, die für die Versorgung der Stadt eine große Bedeutung hatten, stets betriebsfähig zu halten und Zölle sowie Abgaben einzuziehen, soweit hierfür nicht die Stände zuständig waren. Schließlich hatte er für den Unterhalt der acht tschechischen Erbwächter auf der Glatzer Burg zu sorgen, die ihren Wohnsitz auf dem königlichen Kammergut Piltsch hatten. Als Statthalter des Königs war er auch für die Zuweisung von Land an die Lokatoren bzw. die Freirichter zuständig.

Zu seiner Unterstützung standen dem Burggrafen ein oder mehrere Notare zur Verfügung sowie ein Pfänder, der für die Vorladungen und die Ausführung der Gerichtsbeschlüsse zuständig war. Für die Erhebung der Landessteuern waren Steuerbeamte (collectores sen receptores bernae), für die königlichen Forsten Forstbeamte (officiales forestarii) zuständig.

Dem besonderen Schutz des Burggrafen unterstanden Witwen und Waisen sowie Geistliche. Gegenüber dem zuständigen Prager Erzbistum oblag ihm das Präsentationsrecht vakanter Priesterstellen jener Kirchen, die im Glatzer Land dem Patronat des Königs unterstanden.

Gegen Ende des 14. Jahrhunderts wurde das Amt des Landeshauptmanns eingeführt. Trotzdem amtierte zeitweise weiterhin auch der ihm unterstellte Burggraf. Erst 1459 erhob König Georg von Podiebrad das Glatzer Land zur Grafschaft Glatz.

Glatzer Burggrafen (nicht vollständig)

Siehe auch: Liste der Landeshauptleute der Grafschaft Glatz

Literatur

  • Ernst Maetschke: Das Amt der Glatzer Burggrafen bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts. In: Festschrift zu Dr. Franz Volkmers 75. Geburtstag. Glatzer Heimatschriften, Band 5, Frankes Buchhandlung, Habelschwerdt 1921, S. 9–11.
  • Landes-Hauptleute der Graffschaft Glatz. (Nach Köglers handschriftlichen Chroniken.) In: Vierteljahrsschrift für Geschichte und Heimatkunde der Grafschaft Glatz. 2. Jahrgang 1882–1883, S. 166–170.

Einzelnachweise

  1. Archivierte Kopie (Memento desOriginals vom 16. Juni 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/hroznata.namiste.cz
  2. Arno Herzig, Małgorzata Ruchniewicz: Geschichte des Glatzer Landes. Hamburg-Wrocław 2006, ISBN 3-934632-12-2, S. 29.
  3. Kap. IV., dort (1165–1189)
  4. Historická šlechta:Markvartic (Memento vom 19. September 2010 im Internet Archive)
  5. http://genealogy.euweb.cz/bohemia/ronov1.html
  6. Vermutlich Vater oder Sohn des Přibyslav von Křižanov
  7. Ehemann der hl. Zdislava
  8. http://genealogy.euweb.cz/sternbg/sternbg1.html
  9. http://www.grafschaft-glatz.de/kultur/kultur02.htm
  10. Franz Albert: Die Geschichte der Herrschaft Hummel und ihrer Nachbargebiete. Erster Teil: Die Herrschaft Hummel bis zum Jahre 1477. Im Selbstverlag des Verfassers, Münster 1932, S. 92–96.
  11. Der Adel des Glatzer Landes 1319–1462
  12. http://genealogy.euweb.cz/dohna/dohna2.html
  13. PDF bei www.historie.hranet.cz
  14. Eintrag Nationalarchiv Prag
  15. http://www.dokumentyslaska.pl/adel%20glatzer/1462%20-%201623.html Der Adel des Glatzer Landes