Burgenländisches Wappen
Das Wappen des Burgenlandes ist das gesetzlich festgelegte Wappen des Bundeslandes Burgenland in Österreich.
Wappenbeschreibung
Das Landesgesetz vom 15. November 1990 über die burgenländischen Landessymbole (Landesgesetzblatt für das Burgenland 16/1991, ausgegeben und versendet am 4. März 1991) regelt die Wappenbeschreibung (Blasonierung)
- in § 2
- „in goldenem Schild ein roter, golden gekrönter und bewehrter, rot bezungter, widersehender Adler mit ausgebreiteten Schwingen, der auf einem schwarzen Felsen steht, in den Oberecken von zwei schwarzen, breitendigen Kreuzchen begleitet wird und dessen Brust mit einem dreimal von rot und kürsch gespaltenen und golden eingefassten Schildchen belegt ist. Es kann in Farbe oder in Schwarz-Weiß geführt werden.“
- Weiters § 3
- Landessiegel des Burgenlandes: Das Landessiegel des Burgenlandes ist rund und weist das Landeswappen mit der Umschrift „Land Burgenland“ auf.
Symbolik
Der Adler erinnert an die mittelalterlichen Grafen von Mattersdorf-Forchtenstein, der Brustschild an den Grafen von Güssing-Bernstein. Zusammen symbolisiert das Wappen die Vereinigung des nördlichen und des südlichen Landesteils.
Geschichte
Als das Burgenland nach 1921 von Ungarn zu Österreich kam, musste ein Landeswappen entworfen werden. Nach der Konstituierung des Burgenlandes wandte sich die burgenländische Landesregierung im Frühjahr 1922 an das Institut für Genealogie, Familienrecht und Wappenkunde in Wien, das in der Zeit der Monarchie als wissenschaftliche Begutachtungsstelle für Nobilitierungen und Wappenverleihungen gedient hatte. Der Leiter des Instituts, Alfred Anthony von Siegenfeld, erarbeitete daraufhin einen Wappenentwurf, den er der burgenländischen Landesregierung vorschlug. Das Wappen basiert auf den Familienwappen zweier mittelalterlicher Adelsgeschlechter, aus deren Geschichte man leicht eine Verbindung mit der österreichischen Landesgeschichte bzw. eine anti-ungarische Grundhaltung ableiten konnte. Die Grafen von Mattersdorf-Forchtenstein, die neben ihren ausgedehnten Besitzungen in Ungarn auch mehrere Herrschaften in Niederösterreich, der Steiermark und Kärnten besaßen, und die Güssinger, die im 13. Jahrhundert durch systematischen Herrschaftserwerb und Ausnützung geistlicher Würden und Hofämter einen riesigen Machtkomplex im Westen Ungarns aufgebaut hatten, der gleichermaßen zur Bedrohung für die ungarischen Könige wie für die steirischen und österreichischen Herzöge wurde. Die Farben Rot-Gold wurden unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg von den Betreibern des Anschlusses Deutsch-Westungarns an Österreich als gemeinsames Zeichen genutzt. Diese Farben und das Wappen wurden vom burgenländischen Landtag 1922 als Landessymbole festgelegt.[1]
Der Mattersdorf-Forchtensteiner Adler findet sich auch im Wappen von Bajót wieder.[2]
Literatur
- Leonhard Prickler: Die Entstehung des burgenländischen Landeswappens als Ausdruck des politisch-kulturellen Umfelds in den „Geburtsjahren“ des Burgenlandes. In: Wolfgang Gürtler (Hrsg.): Forscher – Gestalter – Vermittler. Festschrift Gerald Schlag (= Wissenschaftliche Arbeiten aus dem Burgenland. Band 105). Amt der Burgenländischen Landesregierung, Eisenstadt 2001, ISBN 3-85405-142-5, S. 325–343, zobodat.at [PDF; 19,4 MB].
- Hanns Jäger-Sunstenau: The arms of the Austrian federal state Burgenland. In: Arma. ISSN 0004-2145, S. 1322–1327.
- Peter Diem: Die Symbole Österreichs. Zeit und Geschichte in Zeichen. Kremayr & Scheriau, Wien 1995, ISBN 3-218-00594-9.
Weblinks
- Amt der Burgenländischen Landesregierung: Das Landesgesetz über die Landessymbole des Burgenlandes. (PDF-Datei; 15 kB) 15. November 1990, abgerufen am 15. Februar 2020.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ 100 Jahre Burgenland – Historisches & Wissenswertes, Eine Sonderbeilage der Bezirksblätter, März 2021
- ↑ Bajót. In: nemzetijelkepek.hu. Archiviert vom am 17. August 2011; abgerufen am 27. Januar 2011 (englisch, Beschreibung des Gemeinde-Wappens von Bajót anhand der Familiengeschichte der Mattersdorf-Forchtensteiner).
Auf dieser Seite verwendete Medien
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:
Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“
Wappen Burgenland