Bundesstraße 523
Bundesstraße 523 in Deutschland | |||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||
Karte | |||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||
Basisdaten | |||||||||||||||||||||||||||||||
Betreiber: | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | 25,9 km | ||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenverlauf
|
Die Bundesstraße 523 (Abkürzung: B 523) ist eine deutsche Bundesstraße in Baden-Württemberg und besteht aus zwei mit der B 27 verbundenen Teilstücken.
Verlauf
Die 25,9 km lange Bundesstraße beginnt in Tuttlingen, wo sie von der Bundesstraße 14 nach Westen abzweigt. Die Straße führt an den Ortschaften Wurmlingen, Eßlingen, Talheim und Tuningen vorbei, wobei Anschluss an die Bundesautobahn 81 besteht. Kurz vor der Ortseinfahrt nach Schwenningen endet der erste Abschnitt der B 523 an der Bundesstraße 27.
Der zweite Abschnitt startet nördlich des Flugplatzes Schwenningen am Neckar als Verlängerung der L433 aus Trossingen und verläuft ebenfalls in westliche Richtung. Der kurze Abschnitt dient als nördliche Ortsumfahrung Schwenningens. Sie endet aktuell am Industrie- und Gewerbegebiet Auf Herdenen ohne Anschluss zu einer anderen Bundesstraße oder Bundesautobahn.
Im Jahr 2020 hat das Regierungspräsidium Freiburg die Planungen für den 2. Bauabschnitt – den Weiterbau der B523 Richtung Westen vom bisherigen Endpunkt beim Industrie- und Gewerbegebiet Auf Herdenen bis zur B33 bei Mönchweiler – aufgenommen[1]. Vorausgegangen war die Höherstufung des 2. Bauabschnitts in den "Vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplans 2030, für die sich auf politischer Ebene die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg sowie unter anderem die Stadt Villingen-Schwenningen und weitere Umlandgemeinden starkgemacht hatten. Das Projekt befindet sich – Stand Januar 2024 – im Stadium der Vorplanung[1].
Für den knapp 6 Kilometer langen 2. Bauabschnitt sind im Bundesverkehrswegeplan Baukosten von 25,9 Millionen Euro ausgewiesen. Der Eingriff in den Umwelt- und Naturschutz wird fachlich als "hoch" bewertet[2]. Die geplante Trasse führt durch ein Europäisches Vogelschutzgebiet, tangiert gesetzlich geschützte Biotope und Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, zerteilt landwirtschaftliche Nutzflächen und an drei Stellen Waldgebiete. Am Naturschutzgebiet Mönchsee bei Mönchweiler plant das Regierungspräsidium Freiburg, ein schützenswertes Biotop mit einer Brückenkonstruktion zu überqueren, deren Kosten allein mit 46 Millionen Euro auf den ersten zwei Kilometern der Trasse veranschlagt werden[1].
Die Planung für den 2. Bauabschnitt der B 523 ist umstritten. Im Frühjahr 2023 haben der BUND, der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg, der Naturschutzbund, der BLHV-Kreisverband als Vertretung der Landwirte und weitere Organisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme das Projekt abgelehnt. Das Straßenbauvorhaben "missachtet die politischen Ziele des Klimaschutzes, der CO2-Reduzierung und des Flächensparens", heißt es in der Erklärung[3].
Seit Dezember 2022 kämpft zudem eine Bürgerinitiative "Nordzubringer-nein-danke"[4] gegen den Weiterbau der B523. Sie hat dazu unter anderem eine Online-Petition gestartet[5]. Neben den bereits genannten Argumenten führt die Bürgerinitiative ein Gutachten der Umweltorganisation "Transport and Environment" (T&E) an, die das Nutzen-Kosten-Verhältnis des 2. Bauabschnitts deutlich schlechter bewertet als im Bundesverkehrswegeplan 2030 ausgewiesen[6]. T&E rechnet bei den Umweltfolgeschäden für das Jahr 2030 mit den vom Umweltbundesamt empfohlenen 700 Euro pro emittierter Tonne CO2, während der Bundesverkehrsplan nur von 145 Euro ausgeht. Außerdem, so T&E, sei nicht ausreichend berücksichtigt, dass jeder neu gebaute Kilometer Straße nicht nur Verkehr verlagert, sondern auch zusätzliches Verkehrsaufkommen generiert. Während der Bundesverkehrsplan für den 2. Bauabschnitt der B523 mit einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 3,1 rechnet, kommt T&E auf nur 0,1. Die Kosten würden den Nutzen bei weitem übersteigen, das Projekt sei deshalb nicht wirtschaftlich. Die Bürgerinitiative forderte deshalb zuletzt, die Planungen sofort einzustellen.
Geschichte
Die heutige Bundesstraße 523 findet sich erstmals 1966 in einem "Generalverkehrsplan Villingen", den der Verkehrsgutachter Karl-Heinz Schaechterle erstellt hatte. Der 1. Bauabschnitt von der A 81/B 27 im Osten bis zum Gewerbegebiet "Auf Herdenen" von Villingen.-Schwenningen wurde 1987 für den Verkehr freigegeben. Gegen den 2. Bauabschnitt gab es schon damals Widerstand durch eine Bürgerinitiative. Er wurde zurückgestellt und war bis 2016 nur als "weiterer Bedarf" in den Bundesverkehrswegeplänen ausgewiesen.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b c Regierungspräsidien Baden-Württemberg: B 523 - Ortsumfahrung Villingen-Schwenningen (2. Bauabschnitt) - Regierungspräsidium Freiburg. Abgerufen am 5. Januar 2024 (deutsch).
- ↑ BMDV - Bundesverkehrswegeplan 2030 - Gesamtplan. Abgerufen am 5. Januar 2024.
- ↑ Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg. Abgerufen am 5. Januar 2024 (deutsch).
- ↑ Ziele und Forderungen der Bürgerinitiative “Nordzubringer nein danke” - Nordzubringer nein danke. Abgerufen am 5. Januar 2024 (deutsch).
- ↑ Petition unterschreiben. Abgerufen am 5. Januar 2024 (deutsch).
- ↑ Mehr Kosten als Nutzen: Straßenbau schadet Klima wesentlich stärker als vom Verkehrsministerium angenommen. 8. November 2023, abgerufen am 5. Januar 2024 (englisch).
Auf dieser Seite verwendete Medien
Ortsschild ohne Text für Diagramme
Zeichen 438 – Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen (nach RWB), StVO-Novelle von 1992.
Schriftgrößen für Vorwegweiser und Wegweiser nach RWB 2000:
Die Schriftgrößen richten sich nach den erlaubten Fahrgeschwindigkeiten
- Geschwindigkeit: 0 - 40 km/h: 105 mm
- Geschwindigkeit: 40 - 50 km/h: 126 mm
- Geschwindigkeit: 60 - 70 km/h: 140 mm
- Geschwindigkeit: 80 - 100 km/h: 175 mm (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- Geschwindigkeit: 110 - 120 km/h: 210 mm
- Geschwindigkeit: über 120 km/h: 280 mm
Schildgrößen für Vorwegweiser und Wegweiser nach RWB 2000:
- 1000 × 1500
- 1000 × 1750
- 1000 × 2000
- 1250 × 1000
- 1250 × 1250
- 1250 × 1500
- 1250 × 1750
- 1250 × 2000
- 1250 × 2250
- 1250 × 2500
- 1500 × 1000
- 1500 × 1250
- 1500 × 1500
- 1500 × 1750 (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- 1500 × 2000
- 1500 × 2250
- 1500 × 2500
- 1750 × 1000
- 1750 × 1250
- 1750 × 1500
- 1750 × 1750
- 1750 × 2000
- 1750 × 2250
- 1750 × 2500
- 2000 × 1500
- 2000 × 1750
- 2000 × 2000
- 2000 × 2250
- 2000 × 2500
- 2000 × 2750
- 2000 × 3000
- 2000 × 3250
- 2000 × 3500
- 2250 × 1500
- 2250 × 1750
- 2250 × 2000
- 2250 × 2250
- 2250 × 2500
- 2250 × 2750
- 2250 × 3000
- 2250 × 3250
- 2250 × 3500
- 2500 × 1500
- 2500 × 1750
- 2500 × 2000
- 2500 × 2250
- 2500 × 2500
- 2500 × 2750
- 2500 × 3000
- 2500 × 3250
- 2500 × 3500
- 2750 × 1500
- 2750 × 1750
- 2750 × 2000
- 2750 × 2250
- 2750 × 2500
- 2750 × 2750
- 2750 × 3000
- 2750 × 3250
- 2750 × 3500
- 3000 × 1500
- 3000 × 1750
- 3000 × 2000
- 3000 × 2250
- 3000 × 2500
- 3000 × 2750
- 3000 × 3000
- 3000 × 3250
- 3000 × 3500
- 3250 × 1500
- 3250 × 1750
- 3250 × 2000
- 3250 × 2250
- 3250 × 2500
- 3250 × 2750
- 3250 × 3000
- 3250 × 3250
- 3250 × 3500
- 3500 × 1500
- 3500 × 1750
- 3500 × 2000
- 3500 × 2250
- 3500 × 2500
- 3500 × 2750
- 3500 × 3000
- 3500 × 3250
- 3500 × 3500
- 3750 × 1500
- 3750 × 1750
- 3750 × 2000
- 3750 × 2250
- 3750 × 2500
- 3750 × 2750
- 3750 × 3000
- 3750 × 3250
- 3750 × 3500
- 4000 × 1500
- 4000 × 1750
- 4000 × 2000
- 4000 × 2250
- 4000 × 2500
- 4000 × 2750
- 4000 × 3000
- 4000 × 3250
- 4000 × 3500
Für die wegweisende Beschilderung mit Rand sind die Angaben aus der untenstehenden Tabelle zu entnehmen:
Diagonale des Schildes (m) Randbreite (mm) Kontraststreifen (mm)
- < 0,90 10 10
- >0,90 – 1,35 15 10
- >1,35 – 1,80 20 15
- >1,80 – 2,25 25 15
- >2,25 – 3,35 30 20 (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- >3,35 – 4,00 50 35
- >4,45 – 4,90 55 35
- >4,90 – 6,25 60 40
- > 6,25 65 45
RWB 2000 besagt außerdem:
Aus Gründen der Verletzungsgefahr u.ä. werden die Ecken der Schilder gerundet. Drei Schildergrößen sind Geschwindigkeitsabhängig in der Regel vorgesehen bei der Standardgröße (100%; Größe 2) beträgt der Eckradius 40 mm, bei Größe 1 und 3 ergibt er sich durch lineare Verkleinerung beziehungsweise Vergrößerung.Zeichen 438 – Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen (nach RWB), StVO-Novelle von 1992.
Schriftgrößen für Vorwegweiser und Wegweiser nach RWB 2000:
Die Schriftgrößen richten sich nach den erlaubten Fahrgeschwindigkeiten
- Geschwindigkeit: 0 - 40 km/h: 105 mm
- Geschwindigkeit: 40 - 50 km/h: 126 mm
- Geschwindigkeit: 60 - 70 km/h: 140 mm
- Geschwindigkeit: 80 - 100 km/h: 175 mm (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- Geschwindigkeit: 110 - 120 km/h: 210 mm
- Geschwindigkeit: über 120 km/h: 280 mm
Schildgrößen für Vorwegweiser und Wegweiser nach RWB 2000:
- 1000 × 1500
- 1000 × 1750
- 1000 × 2000
- 1250 × 1000
- 1250 × 1250
- 1250 × 1500
- 1250 × 1750
- 1250 × 2000
- 1250 × 2250
- 1250 × 2500
- 1500 × 1000
- 1500 × 1250
- 1500 × 1500
- 1500 × 1750 (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- 1500 × 2000
- 1500 × 2250
- 1500 × 2500
- 1750 × 1000
- 1750 × 1250
- 1750 × 1500
- 1750 × 1750
- 1750 × 2000
- 1750 × 2250
- 1750 × 2500
- 2000 × 1500
- 2000 × 1750
- 2000 × 2000
- 2000 × 2250
- 2000 × 2500
- 2000 × 2750
- 2000 × 3000
- 2000 × 3250
- 2000 × 3500
- 2250 × 1500
- 2250 × 1750
- 2250 × 2000
- 2250 × 2250
- 2250 × 2500
- 2250 × 2750
- 2250 × 3000
- 2250 × 3250
- 2250 × 3500
- 2500 × 1500
- 2500 × 1750
- 2500 × 2000
- 2500 × 2250
- 2500 × 2500
- 2500 × 2750
- 2500 × 3000
- 2500 × 3250
- 2500 × 3500
- 2750 × 1500
- 2750 × 1750
- 2750 × 2000
- 2750 × 2250
- 2750 × 2500
- 2750 × 2750
- 2750 × 3000
- 2750 × 3250
- 2750 × 3500
- 3000 × 1500
- 3000 × 1750
- 3000 × 2000
- 3000 × 2250
- 3000 × 2500
- 3000 × 2750
- 3000 × 3000
- 3000 × 3250
- 3000 × 3500
- 3250 × 1500
- 3250 × 1750
- 3250 × 2000
- 3250 × 2250
- 3250 × 2500
- 3250 × 2750
- 3250 × 3000
- 3250 × 3250
- 3250 × 3500
- 3500 × 1500
- 3500 × 1750
- 3500 × 2000
- 3500 × 2250
- 3500 × 2500
- 3500 × 2750
- 3500 × 3000
- 3500 × 3250
- 3500 × 3500
- 3750 × 1500
- 3750 × 1750
- 3750 × 2000
- 3750 × 2250
- 3750 × 2500
- 3750 × 2750
- 3750 × 3000
- 3750 × 3250
- 3750 × 3500
- 4000 × 1500
- 4000 × 1750
- 4000 × 2000
- 4000 × 2250
- 4000 × 2500
- 4000 × 2750
- 4000 × 3000
- 4000 × 3250
- 4000 × 3500
Für die wegweisende Beschilderung mit Rand sind die Angaben aus der untenstehenden Tabelle zu entnehmen:
Diagonale des Schildes (m) Randbreite (mm) Kontraststreifen (mm)
- < 0,90 10 10
- >0,90 – 1,35 15 10
- >1,35 – 1,80 20 15
- >1,80 – 2,25 25 15
- >2,25 – 3,35 30 20 (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- >3,35 – 4,00 50 35
- >4,45 – 4,90 55 35
- >4,90 – 6,25 60 40
- > 6,25 65 45
RWB 2000 besagt außerdem:
Aus Gründen der Verletzungsgefahr u.ä. werden die Ecken der Schilder gerundet. Drei Schildergrößen sind Geschwindigkeitsabhängig in der Regel vorgesehen bei der Standardgröße (100%; Größe 2) beträgt der Eckradius 40 mm, bei Größe 1 und 3 ergibt er sich durch lineare Verkleinerung beziehungsweise Vergrößerung.Bundesdeutsche Bundesstraßennummer.
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO