Bundesstraße 39
Bundesstraße 39 in Deutschland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Basisdaten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betreiber: | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenbeginn: | Frankenstein (49° 26′ 18″ N, 7° 58′ 44″ O ) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenende: | Mainhardt (49° 4′ 29″ N, 9° 32′ 48″ O ) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | 143 km | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nutzungsvoraussetzung: | teilweise LKW-Maut | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausbauzustand: | zweistreifig | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die autobahnähnliche B 39 bei Hockenheim | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenverlauf
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Die Bundesstraße 39 (Abkürzung: B 39) führt von Frankenstein im Pfälzerwald mit Unterbrechung durch Herabstufung bis nach Mainhardt in Baden-Württemberg. Die Straße verläuft in Rheinland-Pfalz über Lambrecht, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und in Baden-Württemberg über Hockenheim endet südlich von Schwetzingen am Kreuz Schwetzingen/Hockenheim. Der zweite Teilabschnitt führt vom Kreuz Rauenberg über Sinsheim und Heilbronn nach Mainhardt. Sie kreuzt dabei die Autobahnen A 65, A 6 und A 81 und bei Speyer mittels der Salierbrücke den Rhein.[1]
Die Länge beträgt 143 km.
Geschichte
Ursprung
Die Ursprünge der Straße liegen in der römischen Straße von Speyer über Wiesloch zum Limes nach Bad Wimpfen. Im Mittelalter bestand auf annähernd dieser Route die Hohe Straße von Heidelberg nach Heilbronn, die durch den 1780–89 erfolgten Bau einer von der Streckenführung in Details veränderten Chaussee zwischen Steinsfurt und Fürfeld an Bedeutung und Verkehr gewann. Fürfeld hatte Verkehrsbedeutung aufgrund seiner Posthalterei im Gasthaus Ritter, ab dem frühen 19. Jahrhundert dann auch als württembergischer Grenzort nach Baden. Bis zur Gründung des Deutschen Zollvereins befand sich dort auch das Zollamt.
Im Jahre 1812 wurde auch die westliche Teilstrecke zwischen Altlußheim und Wiesloch zur Chaussee ausgebaut.
Frühere Strecken und Bezeichnungen
Bei der ursprünglichen Nummerierung 1932 führte die damalige Fernverkehrsstraße 39 (FVS 39), ab 1934 Reichsstraße 39 (R 39) genannt, nur von Frankenstein bis Neustadt an der Weinstraße. Der Streckenabschnitt zwischen Speyer und Heilbronn bestand damals aus zahlreichen Nebenstraßen (Stand 1901):
Land | Staatsstraße | Länge | Verlauf |
---|---|---|---|
Württemberg | Nr. 15 | 30,4 km | Mainhardt–Heilbronn |
Württemberg | Nr. 122 | 15,1 km | Heilbronn–Landesgrenze (–Sinsheim) |
Baden | Nr. 3 | 18,9 km | (Heilbronn–) Landesgrenze–Sinsheim (–Heidelberg) |
Baden | Nr. 77 | ca. 8 km | (Aglasterhausen–) Sinsheim–Langenbrücken (heutige Bundesstraße 292) |
Baden | Nr. 172 | 8,9 km | (Elsenz–) Eichtersheim–Wiesloch |
Baden | Nr. 141 | 14,3 km | Wiesloch–Altlußheim |
Baden | Nr. 78 | 5,9 km | Hockenheim–Speyer |
Diese Nebenstraßen wurden erst um 1937 zur Reichsstraße 39 zusammengefasst. Zwischen Sinsheim und Angelbachtal-Eichtersheim verläuft die B 39 gemeinsam mit der B 292.
Ersetzungen und Abstufungen
Zwischen Neulußheim und der Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg der A 6 wurde die B 39 2004 zur Landesstraße (L 723) abgestuft.[2]
Im Rahmen der Abstufung der B 36 zwischen Graben-Neudorf und Neulußheim zum 1. Januar 2016 wurde das Reststück der B 36 von der Anschlussstelle Schwetzingen/Hockenheim bis Neulußheim der B 39 zugeschlagen.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ westernacher.com: Standort Münchäckerweg 1, 69168 Wiesloch, Deutschland. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom am 2. Dezember 2013; abgerufen am 23. November 2013.
- ↑ reilingen.de: Bundesstraße 39 wird Landesstraße. Abgerufen am 23. November 2013.
Auf dieser Seite verwendete Medien
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Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Ortsschild ohne Text für Diagramme
Wellenlinie als Gewässersymbol für die Formatvorlage Autobahn
Zeichen 438 – Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen (nach RWB), StVO-Novelle von 1992.
Schriftgrößen für Vorwegweiser und Wegweiser nach RWB 2000:
Die Schriftgrößen richten sich nach den erlaubten Fahrgeschwindigkeiten
- Geschwindigkeit: 0 - 40 km/h: 105 mm
- Geschwindigkeit: 40 - 50 km/h: 126 mm
- Geschwindigkeit: 60 - 70 km/h: 140 mm
- Geschwindigkeit: 80 - 100 km/h: 175 mm (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- Geschwindigkeit: 110 - 120 km/h: 210 mm
- Geschwindigkeit: über 120 km/h: 280 mm
Schildgrößen für Vorwegweiser und Wegweiser nach RWB 2000:
- 1000 × 1500
- 1000 × 1750
- 1000 × 2000
- 1250 × 1000
- 1250 × 1250
- 1250 × 1500
- 1250 × 1750
- 1250 × 2000
- 1250 × 2250
- 1250 × 2500
- 1500 × 1000
- 1500 × 1250
- 1500 × 1500
- 1500 × 1750 (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- 1500 × 2000
- 1500 × 2250
- 1500 × 2500
- 1750 × 1000
- 1750 × 1250
- 1750 × 1500
- 1750 × 1750
- 1750 × 2000
- 1750 × 2250
- 1750 × 2500
- 2000 × 1500
- 2000 × 1750
- 2000 × 2000
- 2000 × 2250
- 2000 × 2500
- 2000 × 2750
- 2000 × 3000
- 2000 × 3250
- 2000 × 3500
- 2250 × 1500
- 2250 × 1750
- 2250 × 2000
- 2250 × 2250
- 2250 × 2500
- 2250 × 2750
- 2250 × 3000
- 2250 × 3250
- 2250 × 3500
- 2500 × 1500
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- 2500 × 2000
- 2500 × 2250
- 2500 × 2500
- 2500 × 2750
- 2500 × 3000
- 2500 × 3250
- 2500 × 3500
- 2750 × 1500
- 2750 × 1750
- 2750 × 2000
- 2750 × 2250
- 2750 × 2500
- 2750 × 2750
- 2750 × 3000
- 2750 × 3250
- 2750 × 3500
- 3000 × 1500
- 3000 × 1750
- 3000 × 2000
- 3000 × 2250
- 3000 × 2500
- 3000 × 2750
- 3000 × 3000
- 3000 × 3250
- 3000 × 3500
- 3250 × 1500
- 3250 × 1750
- 3250 × 2000
- 3250 × 2250
- 3250 × 2500
- 3250 × 2750
- 3250 × 3000
- 3250 × 3250
- 3250 × 3500
- 3500 × 1500
- 3500 × 1750
- 3500 × 2000
- 3500 × 2250
- 3500 × 2500
- 3500 × 2750
- 3500 × 3000
- 3500 × 3250
- 3500 × 3500
- 3750 × 1500
- 3750 × 1750
- 3750 × 2000
- 3750 × 2250
- 3750 × 2500
- 3750 × 2750
- 3750 × 3000
- 3750 × 3250
- 3750 × 3500
- 4000 × 1500
- 4000 × 1750
- 4000 × 2000
- 4000 × 2250
- 4000 × 2500
- 4000 × 2750
- 4000 × 3000
- 4000 × 3250
- 4000 × 3500
Für die wegweisende Beschilderung mit Rand sind die Angaben aus der untenstehenden Tabelle zu entnehmen:
Diagonale des Schildes (m) Randbreite (mm) Kontraststreifen (mm)
- < 0,90 10 10
- >0,90 – 1,35 15 10
- >1,35 – 1,80 20 15
- >1,80 – 2,25 25 15
- >2,25 – 3,35 30 20 (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- >3,35 – 4,00 50 35
- >4,45 – 4,90 55 35
- >4,90 – 6,25 60 40
- > 6,25 65 45
RWB 2000 besagt außerdem:
Aus Gründen der Verletzungsgefahr u.ä. werden die Ecken der Schilder gerundet. Drei Schildergrößen sind Geschwindigkeitsabhängig in der Regel vorgesehen bei der Standardgröße (100%; Größe 2) beträgt der Eckradius 40 mm, bei Größe 1 und 3 ergibt er sich durch lineare Verkleinerung beziehungsweise Vergrößerung.Zeichen 438 – Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen (nach RWB), StVO-Novelle von 1992.
Schriftgrößen für Vorwegweiser und Wegweiser nach RWB 2000:
Die Schriftgrößen richten sich nach den erlaubten Fahrgeschwindigkeiten
- Geschwindigkeit: 0 - 40 km/h: 105 mm
- Geschwindigkeit: 40 - 50 km/h: 126 mm
- Geschwindigkeit: 60 - 70 km/h: 140 mm
- Geschwindigkeit: 80 - 100 km/h: 175 mm (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- Geschwindigkeit: 110 - 120 km/h: 210 mm
- Geschwindigkeit: über 120 km/h: 280 mm
Schildgrößen für Vorwegweiser und Wegweiser nach RWB 2000:
- 1000 × 1500
- 1000 × 1750
- 1000 × 2000
- 1250 × 1000
- 1250 × 1250
- 1250 × 1500
- 1250 × 1750
- 1250 × 2000
- 1250 × 2250
- 1250 × 2500
- 1500 × 1000
- 1500 × 1250
- 1500 × 1500
- 1500 × 1750 (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- 1500 × 2000
- 1500 × 2250
- 1500 × 2500
- 1750 × 1000
- 1750 × 1250
- 1750 × 1500
- 1750 × 1750
- 1750 × 2000
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- 2000 × 1500
- 2000 × 1750
- 2000 × 2000
- 2000 × 2250
- 2000 × 2500
- 2000 × 2750
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- 2000 × 3250
- 2000 × 3500
- 2250 × 1500
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- 2250 × 2000
- 2250 × 2250
- 2250 × 2500
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- 3250 × 3250
- 3250 × 3500
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- 3500 × 1750
- 3500 × 2000
- 3500 × 2250
- 3500 × 2500
- 3500 × 2750
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- 3750 × 1750
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- 3750 × 3000
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- 3750 × 3500
- 4000 × 1500
- 4000 × 1750
- 4000 × 2000
- 4000 × 2250
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- 4000 × 3000
- 4000 × 3250
- 4000 × 3500
Für die wegweisende Beschilderung mit Rand sind die Angaben aus der untenstehenden Tabelle zu entnehmen:
Diagonale des Schildes (m) Randbreite (mm) Kontraststreifen (mm)
- < 0,90 10 10
- >0,90 – 1,35 15 10
- >1,35 – 1,80 20 15
- >1,80 – 2,25 25 15
- >2,25 – 3,35 30 20 (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- >3,35 – 4,00 50 35
- >4,45 – 4,90 55 35
- >4,90 – 6,25 60 40
- > 6,25 65 45
RWB 2000 besagt außerdem:
Aus Gründen der Verletzungsgefahr u.ä. werden die Ecken der Schilder gerundet. Drei Schildergrößen sind Geschwindigkeitsabhängig in der Regel vorgesehen bei der Standardgröße (100%; Größe 2) beträgt der Eckradius 40 mm, bei Größe 1 und 3 ergibt er sich durch lineare Verkleinerung beziehungsweise Vergrößerung.Autobahnkreuz
:Zeichen 330.1: Autobahn. Das in dieser Form 1992 eingeführte Zeichen erhielt 2013 die Unternummer „1“. Es ist in den Größen 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich.
Zeichen 310-50: Ortstafel (Vorderseite) mit Kreis, StVO 1992. Maße der hier gezeigten Version in mm: 600 x 900; Lichtkantenbreite: 10 mm; Randbreite: 15 mm.
Zeichen 311-50: Ortstafel einseitig, Rückseite aus zwei gelbgrundigen Feldern, StVO 1992. Maße der hier gezeigten Version in mm: 600 x 900; Lichtkantenbreite: 10 mm; Randbreite: 15 mm; rote Durchstreichung: 70 mm.
(Autobahn)tunnel (Icon). Gezeichnet nach dem Vorbild schweizerischer Verkehrsschilder.
Bundesdeutsche Autobahnnummer.
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
:Zeichen 331.1: Kraftfahrstraße. Das in dieser Form 1992 eingeführte Zeichen erhielt 2013 die Unternummer „1“. Es ist in den Größen 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich.
Zeichen 310-50: Ortstafel (Vorderseite) mit Kreis, StVO 1992. Maße der hier gezeigten Version in mm: 600 x 900; Lichtkantenbreite: 10 mm; Randbreite: 15 mm.
:Zeichen 331.2: Ende der Kraftfahrstraße. Das in dieser Form 1992 eingeführte Zeichen trug ursprünglich die Nummer 336. 2013 erhielt es die Nummer „331.2“. Es ist in den Größen 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich.
Zeichen 390 – Mautpflicht nach dem Autobahnmautgesetz, StVO 2004. Farblich korrekte Umsetzung der Originalvorlage mit dem digitalen RAL-Farbton „Verkehrsrot“. Im Verkehrsblatt, Heft 24, 1976, Seite 786, wird das Zeichen „Zollstelle“, aus dem Zeichen 390 abgeleitet wurde, in seinen Details abgebildet. Die Gesamtgröße beträgt in der Regel 600 x 600 mm, in Ausnahmefälle ist eine andere Größe möglich. Die Lichtkantenbreite beträgt 10 mm, der rote Rahmen ist 24 mm breit. Die Versalhöhe beträgt bei Zeichen 390 100 mm. Der Ausrundungshalbmesser am linken und rechten Ende des schwarzen Balkens beträgt 50 mm.
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Zeichen 311-50: Ortstafel einseitig, Rückseite aus zwei gelbgrundigen Feldern, StVO 1992. Maße der hier gezeigten Version in mm: 600 x 900; Lichtkantenbreite: 10 mm; Randbreite: 15 mm; rote Durchstreichung: 70 mm.
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Autor/Urheber: User:Rosenzweig, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Bundesstraße 39 bei der Löwensteiner Seemühle. Im Vordergrund die Kreisstraße 2106
Zeichen "Einmündende Straße von rechts"
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Autor/Urheber: Wikimedia-User Jivee Blau, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Bundesstraße 36 in Baden-Württemberg bei Hockenheim. 2016 wurde dieser Straßenabschnitt zwischen der Anschlussstelle Schwetzingen/Hockenheim und Neulußheim zur Bundesstraße 39.