Bundesstraße 33
Bundesstraße 33 in Deutschland | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Karte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Basisdaten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betreiber: | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenbeginn: | Willstätt (48° 32′ 4″ N, 7° 55′ 16″ O ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenende: | Ravensburg (47° 46′ 5″ N, 9° 35′ 22″ O ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | ca. 120 km | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausbauzustand: | zweistreifig[1] | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenverlauf
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Die Bundesstraße 33 (Abkürzung: B 33) ist eine Bundesstraße in Baden-Württemberg. Sie verbindet die Oberrheinische Tiefebene mit der Bodenseeregion und überquert dabei den Schwarzwald. Sie ist zwischen Offenburg und dem Dreieck Donaueschingen ein Teilstück der Europastraße 531.
Geschichte
Ursprung
Die Landstraße von Straßburg nach Schaffhausen wurde um 1757 durch gemeinsame Initiative der angrenzenden Kleinstaaten zu einer Chaussee ausgebaut. 1760 fuhr die erste Postkutsche zwischen Straßburg und Ulm über diese neugebaute Straße.
Frühere Strecken und Bezeichnungen
Die Landstraße zwischen Kehl und Schaffhausen wurde 1901 als badische Staatsstraße Nr. 28 bezeichnet. Die in Donaueschingen abzweigende Straße nach Ludwigshafen am Bodensee wurde als badische Staatsstraße Nr. 57 bezeichnet. Die 1932 eingeführte Fernverkehrsstraße 33 (FVS 33), 1934 in Reichsstraße 33 (R 33) umbenannt, endete nicht in Ravensburg, sondern in Konstanz.
Verlauf
Die Bundesstraße 33 zweigt bei Willstätt von der B 28 ab und führt über Offenburg durch das Kinzigtal im Schwarzwald. In Haslach trifft sie auf die B 294 und verläuft bis Hausach deckungsgleich mit dieser. Bei Hausach verlässt sie das Kinzigtal und folgt dem Tal der Gutach, bei Triberg knickt sie in Richtung Villingen ab. Bei Bad Dürrheim trifft sie auf die B 27 und verläuft bis Hüfingen deckungsgleich mit dieser. Dort verlässt sie die B 27 und führt deckungsgleich mit der B 31 zur Anschlussstelle Geisingen auf die A 81.
Auf dem gemeinsamen Verlauf mit der B 27 und der B 31 fehlen jedoch mittlerweile fast alle Hinweise auf einen Co-Verlauf der B 33.
Erst beim Autobahnkreuz Hegau (A 81, A 98) verlässt sie die A 81 wieder. Sie übernimmt zwischen dem Autobahnkreuz Hegau und Konstanz die Funktion als Bodenseeschnellweg, nachdem Planungen aus den 1970er Jahren aufgegeben wurden, dort die A 81 weiterzuführen. Zeitweilig war dieser Abschnitt auch als Autobahn A 881 geplant.
Sie ist zwischen dem Autobahnkreuz Hegau einschließlich der Ortsumgehung Radolfzell bis zum Ausbauende bei Allensbach-West autobahnartig ausgebaut. Zwischen dem Autobahnkreuz Hegau und Singen/Steißlingen ist sie in Richtung Süden als Bundesstraße beschildert, in Richtung Norden als Autobahn.
Für den weiteren, vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße von Allensbach-West in Richtung Konstanz wurde 2007 das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen.[2] Vorgesehen ist ein RQ 20, d. h. eine vierstreifige Fahrbahn ohne Pannenstreifen. Als Lärmschutzmaßnahme sind auch mehrere Tunnelbauwerke geplant, die den Gesamtausbau insgesamt rund 112 Millionen Euro teuer machen. Der Ausbau in diesem Bereich wurde in die Bauabschnitte A–F aufgeteilt.[3][4] Die Abschnitte A, B wurden im Dezember 2019 fertiggestellt, der Abschnitt F im Dezember 2018 und der Abschnitt E im Juli 2022.[5][6] Die Abschnitte C-D sind im Bau.[2] Die Gesamtfertigstellung ist für das Jahr 2034 geplant.[7]
Zwischen Radolfzell und Konstanz führt sie entlang des Bodensees bis nach Staad. Zwischen Staad und Meersburg ist die Bundesstraße 33 durch eine Fährverbindung über den Bodensee unterbrochen. Von Meersburg führt sie weiter bis nach Ravensburg. Vom sogenannten Kindlebildknoten vor den Toren der Stadt Konstanz (hier kreuzt sich die B 33 mit dem Damm zur Insel Reichenau) bis zur Staatsgrenze Deutschland-Schweiz ist die B 33 auf vier Fahrstreifen ausgebaut.
Verkehrsfreigaben
Bis 1991 wurden die B 33 zwischen Gremmelsbach und Triberg für 72,2 Mio. DM ausgebaut und dabei drei kleinere Tunnel errichtet: der Zuckerhut-Tunnel (194 m), der Steinbis-Tunnel (163 m) sowie der Himmelreich-Tunnel (129 m).[8][9] Dadurch werden einerseits einige Schleifen der Gutach abgekürzt sowie insbesondere auch die Ortschaft Schonachbach sowie das an der B 33 liegende Sägewerk vom Durchgangsverkehr der Bundesstraße befreit.
Die insgesamt 107,7 Mio. DM teure Ortsumgehung für die Stadt Hausach wurde 1995 freigegeben, sie verläuft im nördlichen Bogen um die Stadt herum durch den 1.085 Meter langen Sommerbergtunnel.[10]
Am 3. Juli 2006 wurde die Ortsumgehung Hornberg freigegeben, deren Hauptbestandteil ein etwa 1,9 Kilometer langer Tunnel ist. Der rund 2,5 Kilometer lange Abschnitt hat laut Aussage des Bundesverkehrsministeriums 50 Millionen Euro gekostet.
Seit dem Jahr 2017 ist der vierstreifig ausgebaute Abschnitt zwischen Offenburg und Gengenbach-Nord für den Verkehr freigegeben. Zuletzt wurde mit der Freigabe des Tunnels (Reichenau-)Waldsiedlung der vierstreifige Teil der B 33 neu von Konstanz kommend bis kurz vor Hegne verlängert.
Siehe auch
Literatur
- Klaus Schefold, Alois Neher (Hrsg.): 50 Jahre Autobahnen in Baden-Württemberg. Eine Dokumentation. Im Auftrag des Autobahnamtes Baden-Württemberg. Autobahnamt Baden-Württemberg, Stuttgart 1986.
Weblinks
- Detaillierte Streckenbeschreibung des früher als Bundesautobahn 881 geplanten Bodenseeschnellwegs bei autobahnatlas-online.de
- Lagepläne des geplanten Ausbaus bei Allensbach (pdf)
Einzelnachweise
- ↑ Hegau–Allensbach vierstreifig autobahnähnlich
- ↑ a b B 33 Allensbach/West – Konstanz (Landeplatz). Abgerufen am 7. Dezember 2020.
- ↑ Archivierte Kopie ( des vom 11. Januar 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Übersichtskarte mit Abschnitten (pdf, 364 KB). Abgerufen am 7. Dezember 2020.
- ↑ Tunnel der B 33 an Waldsiedlung Reichenau ist offiziell freigegeben. Abgerufen am 14. Juli 2022.
- ↑ Neuer Tunnel für Ausbau der Bundesstraße 33 freigegeben. Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 14. Juli 2022; abgerufen am 14. Juli 2022. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Aus- und Neubau der B 33 zwischen Allensbach und Konstanz. Abgerufen am 27. September 2023.
- ↑ http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/12/040/1204068.pdf
- ↑ Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis: Unterabteilungen des Straßenbauamtes. In: lrasbk.de. Archiviert vom am 2. April 2015; abgerufen am 4. März 2015.
- ↑ http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/058/1305850.pdf
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Bundesdeutsche Bundesstraßennummer.
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
:Zeichen 331.1: Kraftfahrstraße. Das in dieser Form 1992 eingeführte Zeichen erhielt 2013 die Unternummer „1“. Es ist in den Größen 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich.
Wellenlinie als Gewässersymbol für die Formatvorlage Autobahn
:Zeichen 331.2: Ende der Kraftfahrstraße. Das in dieser Form 1992 eingeführte Zeichen trug ursprünglich die Nummer 336. 2013 erhielt es die Nummer „331.2“. Es ist in den Größen 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich.
(Autobahn)tunnel (Icon). Gezeichnet nach dem Vorbild schweizerischer Verkehrsschilder.
Zeichen 314-50: Parken. Das Zeichen ist in den Größen 420x420, 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich. Die Unternummer wurde im Jahr 2017 gestrichen (nun: Zeichen 314).
Zeichen 314-50: Parken. Das Zeichen ist in den Größen 420x420, 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich. Die Unternummer wurde im Jahr 2017 gestrichen (nun: Zeichen 314).
Autobahnkreuz (Icon) in blau.
Zeichen 365-58: Toilette. Das Zeichen ist in den Größen 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich und bekam im Jahr 2013 mit einem neuen Verkehrszeichenkatalog eine neue Nummer zugeordnet.
Autor/Urheber: Dake (Diskussion · Beiträge), Booyabazooka (Diskussion · Beiträge), Roulex 45 (Diskussion · Beiträge), and Doodledoo (Diskussion · Beiträge), Lizenz: CC BY-SA 2.5
Diese W3C-unbestimmte Vektorgrafik wurde mit Inkscape erstellt .
Die quadratische Nationalfahne der Schweiz, in transparentem rechteckigem (2:3) Feld.
Zeichen 438 – Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen (nach RWB), StVO-Novelle von 1992.
Schriftgrößen für Vorwegweiser und Wegweiser nach RWB 2000:
Die Schriftgrößen richten sich nach den erlaubten Fahrgeschwindigkeiten
- Geschwindigkeit: 0 - 40 km/h: 105 mm
- Geschwindigkeit: 40 - 50 km/h: 126 mm
- Geschwindigkeit: 60 - 70 km/h: 140 mm
- Geschwindigkeit: 80 - 100 km/h: 175 mm (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- Geschwindigkeit: 110 - 120 km/h: 210 mm
- Geschwindigkeit: über 120 km/h: 280 mm
Schildgrößen für Vorwegweiser und Wegweiser nach RWB 2000:
- 1000 × 1500
- 1000 × 1750
- 1000 × 2000
- 1250 × 1000
- 1250 × 1250
- 1250 × 1500
- 1250 × 1750
- 1250 × 2000
- 1250 × 2250
- 1250 × 2500
- 1500 × 1000
- 1500 × 1250
- 1500 × 1500
- 1500 × 1750 (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- 1500 × 2000
- 1500 × 2250
- 1500 × 2500
- 1750 × 1000
- 1750 × 1250
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- 1750 × 1750
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- 1750 × 2250
- 1750 × 2500
- 2000 × 1500
- 2000 × 1750
- 2000 × 2000
- 2000 × 2250
- 2000 × 2500
- 2000 × 2750
- 2000 × 3000
- 2000 × 3250
- 2000 × 3500
- 2250 × 1500
- 2250 × 1750
- 2250 × 2000
- 2250 × 2250
- 2250 × 2500
- 2250 × 2750
- 2250 × 3000
- 2250 × 3250
- 2250 × 3500
- 2500 × 1500
- 2500 × 1750
- 2500 × 2000
- 2500 × 2250
- 2500 × 2500
- 2500 × 2750
- 2500 × 3000
- 2500 × 3250
- 2500 × 3500
- 2750 × 1500
- 2750 × 1750
- 2750 × 2000
- 2750 × 2250
- 2750 × 2500
- 2750 × 2750
- 2750 × 3000
- 2750 × 3250
- 2750 × 3500
- 3000 × 1500
- 3000 × 1750
- 3000 × 2000
- 3000 × 2250
- 3000 × 2500
- 3000 × 2750
- 3000 × 3000
- 3000 × 3250
- 3000 × 3500
- 3250 × 1500
- 3250 × 1750
- 3250 × 2000
- 3250 × 2250
- 3250 × 2500
- 3250 × 2750
- 3250 × 3000
- 3250 × 3250
- 3250 × 3500
- 3500 × 1500
- 3500 × 1750
- 3500 × 2000
- 3500 × 2250
- 3500 × 2500
- 3500 × 2750
- 3500 × 3000
- 3500 × 3250
- 3500 × 3500
- 3750 × 1500
- 3750 × 1750
- 3750 × 2000
- 3750 × 2250
- 3750 × 2500
- 3750 × 2750
- 3750 × 3000
- 3750 × 3250
- 3750 × 3500
- 4000 × 1500
- 4000 × 1750
- 4000 × 2000
- 4000 × 2250
- 4000 × 2500
- 4000 × 2750
- 4000 × 3000
- 4000 × 3250
- 4000 × 3500
Für die wegweisende Beschilderung mit Rand sind die Angaben aus der untenstehenden Tabelle zu entnehmen:
Diagonale des Schildes (m) Randbreite (mm) Kontraststreifen (mm)
- < 0,90 10 10
- >0,90 – 1,35 15 10
- >1,35 – 1,80 20 15
- >1,80 – 2,25 25 15
- >2,25 – 3,35 30 20 (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- >3,35 – 4,00 50 35
- >4,45 – 4,90 55 35
- >4,90 – 6,25 60 40
- > 6,25 65 45
RWB 2000 besagt außerdem:
Aus Gründen der Verletzungsgefahr u.ä. werden die Ecken der Schilder gerundet. Drei Schildergrößen sind Geschwindigkeitsabhängig in der Regel vorgesehen bei der Standardgröße (100%; Größe 2) beträgt der Eckradius 40 mm, bei Größe 1 und 3 ergibt er sich durch lineare Verkleinerung beziehungsweise Vergrößerung.Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Zeichen 310-50: Ortstafel (Vorderseite) mit Kreis, StVO 1992. Maße der hier gezeigten Version in mm: 600 x 900; Lichtkantenbreite: 10 mm; Randbreite: 15 mm.
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer.
Nach links zeigendes schwarzes Dreieck ◀, U+25C0 aus dem Unicode-Block Geometrische Formen (25A0–25FF)
Autobahnkreuz
Tourist Information Sign
Ortsschild ohne Text für Diagramme
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer.
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
:Zeichen 330.2: Ende der Autobahn. Das in dieser Form 1992 eingeführte Zeichen trug ursprünglich die Nummer 334. 2013 erhielt es die Nummer „330.2“. Es ist in den Größen 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich.
Zeichen 311-50: Ortstafel einseitig, Rückseite aus zwei gelbgrundigen Feldern, StVO 1992. Maße der hier gezeigten Version in mm: 600 x 900; Lichtkantenbreite: 10 mm; Randbreite: 15 mm; rote Durchstreichung: 70 mm.
© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Auf der B 33n kurz vor der Deutsch-Schweizer Grenze in Konstanz. Hinweisschilder auf die Mautpflicht in der Schweiz
Nach rechts zeigendes schwarzes Dreieck ▶, U+25B6 aus dem Unicode-Block Geometrische Formen (25A0–25FF)
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Nummer der de:Europastraße 531 in de:Deutschland und de:Griechenland.
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Number 7 of Swiss Highway A7
:Zeichen 330.1: Autobahn. Das in dieser Form 1992 eingeführte Zeichen erhielt 2013 die Unternummer „1“. Es ist in den Größen 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich.
Zeichen 365-58: Toilette. Das Zeichen ist in den Größen 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich und bekam im Jahr 2013 mit einem neuen Verkehrszeichenkatalog eine neue Nummer zugeordnet.