Bundesstraße 190n

Vorlage:Infobox hochrangige Straße/Wartung/DE-B
Bundesstraße 190n in Deutschland
Bundesstraße 190n
Basisdaten
Betreiber:DeutschlandDeutschland Bundesrepublik Deutschland
  davon in Planung:unbestimmte km

Bundesland:

Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt,
Brandenburg

Ausbauzustand:2 + 1

Die Bundesstraße 190n (Abkürzung: B 190n) ist eine geplante Bundesstraße in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.

Sie soll den geplanten Lückenschluss der A 39 mit dem ebenfalls geplanten Lückenschluss der A 14 verbinden. In der Weiterführung ist eine Anbindung an die A 24 geplant. Die Bundesstraße 190n ist somit Teil der sogenannten „Hosenträgervariante“. Die Planungen sollen frühestens 2027Vorlage:Zukunft/In 5 Jahren weiter verfolgt werden.[1]

Geplanter Verlauf

Die Trasse wird in Ost-West-Richtung verlaufen und den Bereich bei Salzwedel und Seehausen (Altmark) tangieren. Nördlich von Havelberg soll die Querung von Elbe und Havel erfolgen. Von Havelberg soll die Trasse nach Kümmernitz weitestgehend dem Verlauf der bestehenden Landesstraße folgen. In Brandenburg soll der Ort Breddin, gemäß dem abgeschlossenen Raumordnungsverfahren, östlich umgangen werden. Im weiteren Verlauf soll die Berlin-Hamburger Bahntrasse gequert werden und die Straße nördlich der Bahnstrecke an den Orten Stüdenitz und Zernitz vorbeigeführt werden. Kurz vor Neustadt (Dosse) schwenkt die Linienführung von der Bahntrasse nach Norden weg, um ein Naturschutzgebiet zu umgehen, und mündet dann zwischen Kampehl und Neustadt (Dosse) auf die B 102. Von dort ist dann über Bückwitz und die B 167 die A 24 bei Neuruppin zu erreichen.[2]

Zwischen der A 39 und der A 14 ist für die B 190n ein dreistreifiger Querschnitt (zwei Richtungsfahrbahnen und wechselseitige Überholspur) vorgesehen, während sie westlich der A 39 (zur B 191) und östlich der A 14 nur zweistreifig gebaut werden soll.

Zeitliche Abfolge

Nachdem im Sommer 2005 die Umweltverträglichkeitsstudie gestartet worden war, begann man 2006 mit der Linienplanung der B 190n.

Im Frühjahr 2007 wurde durch die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt eine Vorzugslinie bestimmt und in der 2. Hälfte 2007 mit dieser Vorzugsvariante und zwei weiteren das Raumordnungsverfahren für die etwa 100 Kilometer lange Querspange durchgeführt. Im Ergebnis dessen wurde im April 2008 der Antrag auf Linienbestimmung beim Bundesverkehrsministerium gestellt. Am 15. April 2011 wurde durch Enak Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Linienbestimmung für Abschnitt zwischen der A 39 und der A 14 bekannt gegeben.[3][4]

Protest

In Brandenburg formierte sich Protest gegen den dortigen Abschnitt der Bundesstraße zwischen der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt im Westen und der A 24. Die Bürgerinitiative Contra B 190n[5] sammelte Unterschriften gegen das Projekt und befürwortet eine andere Trassenführung. Gänzlich gegen die B 190n ist das Bundesumweltministerium, das eine Brücke bei Havelberg ablehnt und somit die B 190n östlich der A 14 in Frage stellt.[6]

Einzelnachweise

  1. https://www.volksstimme.de/lokal/salzwedel/20151109/a39-hat-vorrang-b-190n-rueckt-in-weite-ferne
  2. Presseinformation Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg 23. Juli 2010 (Memento vom 12. September 2011 im Internet Archive)
  3. Pressemitteilung BMVBS: Detailplanung für die B 190n von der A 39 bis zur A 14 kann beginnen@1@2Vorlage:Toter Link/www.bmvbs.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. B190n Karte (Memento vom 16. Januar 2016 im Internet Archive) (PDF; 43 kB)
  5. Bürgerinitiative Contra B 190n
  6. MAZ 23. Dezember 2009@1@2Vorlage:Toter Link/www.maerkischeallgemeine.de (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.

Siehe auch

Auf dieser Seite verwendete Medien

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Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO