Bundesstraße 62
Bundesstraße 62 in Deutschland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Karte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Basisdaten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Betreiber: | Bundesrepublik Deutschland | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenbeginn: | Roth (50° 45′ 47″ N, 7° 42′ 16″ O ) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenende: | Zella-Mehlis (50° 38′ 31″ N, 10° 41′ 22″ O ) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gesamtlänge: | 301 km | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
davon in Betrieb: | 275 km | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
davon in Bau: | 7,8 km | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
davon in Planung: | 2,7 km | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausbauzustand: | zweistreifig[1] | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Straßenverlauf
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Die Bundesstraße 62 (Abkürzung: B 62) ist eine der längeren Bundesstraßen quer durch das Zentrum Deutschlands. Sie führt von West nach Ost durch die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen.
Geschichte
Bei der Festlegung der Fernverkehrsstraßen 1932 wurde als Vorläufer der B62 die F62 zwischen Ernsdorf und Cölbe (im Continental Autokarte von 1934 steht in der Liste Marburg als östliches Ende) als Verbindung zwischen der F54 und F3 eingerichtet. Der westliche Teil dieser Trasse ist heute die B508.
Bau der einzelnen Abschnitte:
- 1846–1848: Biedenkopf – Marburg
- 1847–1851: Wallau (Lahn) – Laasphe
Von Alsfeld an verlief die Altstraße „durch die kurzen Hessen“ parallel, auf den Anhöhen über der heutigen Bundesstraße.
Verlauf
Die B 62 beginnt an der B 256 bei Roth im Norden von Rheinland-Pfalz, etwa 50 km östlich von Bonn.
Die Straße führt kurvenreich am Oberlauf der Sieg entlang. Nach 38 km überschreitet die B 62 die Landesgrenze nach Nordrhein-Westfalen und erreicht Siegen (42 km). Hier ist sie ab der Verzweigung von/nach Siegen-Niederschelden als vierspurige Stadtautobahn und Hochstraße ausgebaut (siehe auch: Hüttentalstraße). Weiterhin geht es durch das Rothaargebirge.
Nach 93 km wird die Landesgrenze nach Hessen bei Wallau (Lahn) überschritten, und die Straße erreicht Biedenkopf (99 km). Auf der nun leicht südöstlich verlaufenden Strecke quer durch Oberhessen bis in die Stadt Alsfeld führt die B 62 den Namen zweier bedeutender Ferienstraßen: auf der Strecke entlang dem Oberlauf der Lahn, zwischen Bad Laasphe und Marburg, ist sie Teil der Lahn-Ferien-Straße, auf den hinter Kirchhain (134 km) folgenden dreißig Kilometern ist sie Stück der Deutschen Märchenstraße.
Von Alsfeld (164 km) bis ins osthessische Bad Hersfeld (203 km) führt die Straße leicht nordöstlich. Bei Kilometerstein 224 überschreitet die Straße die Landesgrenze von Hessen nach Thüringen. Weiter folgt die Trasse bis Bad Salzungen (241 km). Nach sechs Kilometern erreicht die B 62 bei Barchfeld die B 19. Hier beginnt auch der Naturpark Thüringer Wald. Seit der Abstufung beziehungsweise Umbenennung der Bundesstraße 280 hat die B 62 ein weiteres Teilstück von Benshausen durch Zella-Mehlis bis zur Bundesautobahn 71.
Die Gesamt-Streckenlänge der B 62 beträgt 301 km.
Neubau und Ausbau
Neubau der B 62 in Siegen und Mudersbach
Im Zuge der Fertigstellung der Hüttentalstraße wurde die B 62 als Kraftfahrstraße zwischen Mudersbach-Niederschelderhütte und Siegen-Rinsenau neu gebaut. Der Planfeststellungsbeschluss war seit 4. März 2010 bestandskräftig. Mit dem ersten Spatenstich am 29. April 2010 wurden die Bauarbeiten offiziell begonnen. Die Hauptstrecke wurde im Dezember 2016 für den Verkehr freigegeben, der Anschluss Eiserfeld im Mai 2017. Die alte Streckenführung ging von Niederschelderhütte kommend durch die stark belasteten Ortschaften Siegen-Niederschelden und Siegen-Eiserfeld bis zur HTS-Anschlussstelle Rinsenau. Außerdem befand sich auf der bisherigen Strecke in Niederschelden ein häufig geschlossener Bahnübergang der Siegstrecke. Mit Fertigstellung der Neubaustrecke wurde die alte Strecke in NRW zum 1. Januar 2017 zur Landesstraße L 531 bzw. L 907 und Kreisstraße K 9 herabgestuft. In Rheinland-Pfalz ist die Abstufung zur L 283 und K 97 geplant, aber noch nicht vollzogen.
Neubau und Verlegung der B 62 in Bad Laasphe
Seit langem geplant ist eine Ortsumgehung für das Zentrum von Bad Laasphe. Da sich Politik und Bevölkerung seit Jahrzehnten nicht über den Streckenverlauf dieser Straße einigen können, ist ein Baubeginn auch weiterhin nicht absehbar.
Im Jahr 2012 hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW angekündigt, die B 62 in der Ortslage Saßmannshausen neu zu trassieren, damit der Verkehr die beiden Bahnübergänge der Bundesstraße an der Oberen Lahntalbahn umgehen kann. Im Juni 2013 kam es dort zu einem schweren Eisenbahnunglück mit 30 Verletzten und einem Todesopfer. Die Arbeiten wurden im Herbst 2013 begonnen und 2015 vollständig abgeschlossen. Nun ist nur noch ein Bahnübergang mit moderner Ampelsteuerung und Halbschranken für das Gewerbegebiet vorhanden, statt vorher zwei auf der Bundesstraße. Diese beiden waren nur mit einer Lichtzeichenanlage gesichert.[3][4]
Ortsumfahrungskette in Hessen
Laut Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2003) war der komplette Ausbau der B 62 zwischen Bad Laasphe/Landesgrenze zu NRW und der A 5 bei Alsfeld geplant. Als erstes wurde die Ortsumfahrung Biedenkopf für den Verkehr freigegeben. Die Ortsumfahrung für den Lahntaler Ortsteil Göttingen ist in Bau. Sie wird zusammen mit den Ortsumfahrungen der Bundesstraße 252 für Münchhausen, Wetter und Lahntal gebaut. Die Ortsumfahrung Eckelshausen ist im Planfeststellungsverfahren. Für die Ortsumfahrung Buchenau wurde die Planung noch nicht aufgenommen. Die in Bau befindliche Bundesautobahn 49 wird die B 62 östlich von Niederklein kreuzen, so dass der Abschnitt mit Lehrbach, Kirdorf, Angenrod, Leusel und Alsfeld zukünftig über die Bundesautobahn 49 und die Bundesautobahn 5 umfahren werden kann.[5]
Ortsumfahrung | Einstufung im BVWP | Länge | Sachstand | Bemerkung |
---|---|---|---|---|
Biedenkopf | VB | – | fertiggestellt | – |
Eckelshausen | vordringlicher Bedarf | 2,7 km | Rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss liegt seit dem 5. Juni 2021 vor[6] | |
Buchenau | vordringlicher Bedarf | 2,5 km | noch keine Planungen | – |
Sterzhausen | 2016 entfallen | 3,1 km | keine Planungen | – |
Goßfelden | 2016 entfallen | 1,5 km | keine Planungen | – |
Göttingen | laufend | 3,7 km | in Bau seit 6. Oktober 2016[7][8] | zusammen mit B 252 |
Lehrbach | nicht enthalten | 2,0 km | keine Planungen | – |
Kirtorf | nicht enthalten | 4,0 km | keine Planungen | – |
Angenrod und Leusel | nicht enthalten | 5,0 km | keine Planungen | – |
Alsfeld | nicht enthalten | 2,7 km | keine Planungen | – |
Die vierstreifige Ausbau der 1,7 Kilometer langen Strecke zwischen Göttingen und der Bundesstraße 3 ist im vordringlichen Bedarf eingeplant.[9]
Neutrassierungen in Thüringen
Im Ende 2016 geänderten Fernstraßenausbaugesetz sind zwei Ortsumfahrungen in der Marktgemeinde Philippsthal (Werra) vorgesehen, jedoch nicht für den Hauptort. Die Ortsumfahrung Röhringshof ist im vordringlichen Bedarf, die Ortsumfahrung Heimboldshausen im weiteren Bedarf eingeordnet. Die angemeldeten und von Thüringen dringend erbetenen Ortsumfahrungen um Dorndorf und Merkers in der Krayenberggemeinde wurden nicht aufgenommen.[10]
In Leimbach und Bad Salzungen ist der 5. Bauabschnitt der Ortsumfahrung Bad Salzungen (Werraquerung) zusammen mit dem inzwischen fertiggestellten 4. Bauabschnitt (Kaiseroda, Leimbach) in die Kategorie laufend und fest disponiert eingeordnet.[9][11] Nach Informationen der Südthüringer Zeitung vom 1. Februar 2023 ist der Baustart auf Grund der erfolgten Baugrunduntersuchung und den gestiegenen Kosten weiter fraglich.
Werraquerung bei Bad Salzungen
In Planung befindet sich eine Trassenverlegung der Bundesstraße 62 zwischen Bad Salzungen und Barchfeld mit Schaffung einer Überquerung der Werra östlich von Bad Salzungen. Aufgrund von erheblichen Eingriffen in einem schützenswerten Naturumfeld wird seit Anfang der 1990er Jahre um die bestmögliche Lösung zwischen Kosten und Naturschutz gerungen. Dabei bevorzugten die Planer und Geldgeber des Projekts auf Grund der Kosten einen Damm, die Naturschutzverbände auf Grund der Betroffenheit eines Naturschutzgebietes, seltener Biotope und Lebensräume bedrohter Arten sowie auf Grund des besseren Hochwasserschutzes eine Brücke.[12][13] Letztlich wurde zu Gunsten der Brückenlösung entschieden, die dann die längste Brücke Thüringens sein wird.[2] Als Baubeginn war 2015 vorgesehen. Im Februar 2015 wurde das Planfeststellungsverfahren neu gestartet. Das Thüringer Landesverwaltungsamt erließ am 29. Januar 2020 den Planfeststellungsbeschluss. Der Bau des planerisch und baulich anspruchsvollsten Bauabschnitts ist nach derzeitiger Einschätzung ab 2023 möglich.[14]
Verlängerung der B 62 zur A 71 bei Zella-Mehlis
Angedacht war ab Barchfeld die B 62 gemeinsam mit der B 19 über die bereits größtenteils fertiggestellte Neubaustrecke auf der Trasse der ehemals geplanten Reichsautobahn Strecke 85 bis südlich von Niederschmalkalden verlaufen zu lassen und die B 62 von Niederschmalkalden über Schmalkalden bis nach Zella-Mehlis zur Bundesautobahn 71 zu verlängern. Der neu gebaute Zubringer nach Schmalkalden als Verlegung der Landesstraße 1026 sollte dazu genutzt werden.[15][16] Weiterführend sollte die heutige Landesstraße 1118 als B 62 mit zahlreichen Ortsumgehungen bis nach Benshausen ausgebaut werden. Unter Hinweis auf die neue L 1026 und die Umstufungspläne, auch auf die im Gegenzug angedachte Abstufung der Bundesstraße 84 zwischen Dorndorf und Eisenach, bat Thüringen um Aufnahme der Ortsumfahrung Zella-Mehlis als vordringlicher Bedarf oder wenigstens weiterer Bedarf mit Planungsrecht in den Bundesverkehrswegeplan und implizit in das Fernstraßenausbaugesetz.[10] Im Bedarfsplan des Ende 2016 geänderten Fernstraßenausbaugesetzes ist die Ortsumgehung als weiterer Bedarf enthalten, der Lückenschluss zwischen Niederschmalkalden und Benshausen ist nicht enthalten.[9]
Zwischen Benshausen und der Autobahnauffahrt A 71 Suhl/Zella-Mehlis wurde die frühere Bundesstraße 280 tatsächlich in B 62 umbenannt.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Bürgeln – Kirchhain und Friedewald – Unterneurode dreistreifig; Umfahrung Bad Salzungen vierstreifig; im Stadtgebiet Siegen und Cölbe – Bürgeln vierstreifig autobahnähnlich
- ↑ a b Größte Brücke Thüringens wird Werraaue überspannen. insuedthueringen.de, aufgerufen am 19. November 2014
- ↑ Rot für alle bei Saßmannshausen – wegen der Sicherheit. wp.de, 23. Februar 2017, abgerufen am 23. Februar 2017.
- ↑ Karin Masannek: Ohne Schranken durch Saßmannshausen. derWesten.de, 10. Juni 2010, abgerufen am 1. November 2011.
- ↑ A 49 - Planungsabschnitte. In: Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement. 25. November 2015 (hessen.de [abgerufen am 5. Mai 2017]).
- ↑ B 62 - Biedenkopf / Eckelshausen. In: Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement. 1. Oktober 2022 (hessen.de [abgerufen am 21. Oktober 2022]).
- ↑ Bau - Projekte - Westhessen Marburg-Biedenkopf - Münchhausen/Wetter/Lahntal - B 252/B 62 - Ortsumgehung. In: Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement. 1. März 2016 (hessen.de [abgerufen am 5. Mai 2017]).
- ↑ Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: B 252, Ortsumgehung „MüWeLa“ jetzt komplett in Bau. Abgerufen am 5. Mai 2017.
- ↑ a b c Bundesgesetzblatt. (PDF) Abgerufen am 5. Mai 2017.
- ↑ a b https://www.thueringen.de/mam/th9/tmblv/verkehr_BVWP2016/stellungnahme_th_zum_entwurf_bvwp_2030.pdf
- ↑ Übersichtskarte B 62 neu, OU Bad Salzungen 5. Bauabschnitt - Werraquerung. (PDF) Straßenbauverwaltung des Freistaates Thüringen, Oktober 2014, abgerufen am 5. Mai 2017.
- ↑ Pressemitteilung des NABU Thüringen vom 7. Juli 2009
- ↑ Lieber eine Brücke als ein Damm, insuedthueringen.de, aufgerufen am 18. November 2014
- ↑ Politik informiert sich über Straßenbauprojekte. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Die CDU-Bundestagsabgeordneten aus Thüringen. Archiviert vom am 9. August 2017; abgerufen am 5. Mai 2017.
- ↑ Landesverkehrsprogramm. (PDF) Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr, 2007, abgerufen am 3. Mai 2017.
- ↑ Ausschreibungsanzeiger Thüringen vom 23. März 2011
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Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
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:Zeichen 331.1: Kraftfahrstraße. Das in dieser Form 1992 eingeführte Zeichen erhielt 2013 die Unternummer „1“. Es ist in den Größen 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich.
(Autobahn)tunnel (Icon). Gezeichnet nach dem Vorbild schweizerischer Verkehrsschilder.
Nach oben zeigendes schwarzes Dreieck ▲, U+25B2 aus dem Unicode-Block Geometrische Formen (25A0–25FF)
Nach unten zeigendes schwarzes Dreieck ▼, U+25BC aus dem Unicode-Block Geometrische Formen (25A0–25FF)
:Zeichen 331.2: Ende der Kraftfahrstraße. Das in dieser Form 1992 eingeführte Zeichen trug ursprünglich die Nummer 336. 2013 erhielt es die Nummer „331.2“. Es ist in den Größen 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich.
Zeichen 314-50: Parken. Das Zeichen ist in den Größen 420x420, 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich. Die Unternummer wurde im Jahr 2017 gestrichen (nun: Zeichen 314).
Zeichen 314-50: Parken. Das Zeichen ist in den Größen 420x420, 600x600 sowie 840x840 mm erhältlich. Die Unternummer wurde im Jahr 2017 gestrichen (nun: Zeichen 314).
Nach rechts zeigendes schwarzes Dreieck ▶, U+25B6 aus dem Unicode-Block Geometrische Formen (25A0–25FF)
Nach links zeigendes schwarzes Dreieck ◀, U+25C0 aus dem Unicode-Block Geometrische Formen (25A0–25FF)
Zeichen 438 – Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen (nach RWB), StVO-Novelle von 1992.
Schriftgrößen für Vorwegweiser und Wegweiser nach RWB 2000:
Die Schriftgrößen richten sich nach den erlaubten Fahrgeschwindigkeiten
- Geschwindigkeit: 0 - 40 km/h: 105 mm
- Geschwindigkeit: 40 - 50 km/h: 126 mm
- Geschwindigkeit: 60 - 70 km/h: 140 mm
- Geschwindigkeit: 80 - 100 km/h: 175 mm (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- Geschwindigkeit: 110 - 120 km/h: 210 mm
- Geschwindigkeit: über 120 km/h: 280 mm
Schildgrößen für Vorwegweiser und Wegweiser nach RWB 2000:
- 1000 × 1500
- 1000 × 1750
- 1000 × 2000
- 1250 × 1000
- 1250 × 1250
- 1250 × 1500
- 1250 × 1750
- 1250 × 2000
- 1250 × 2250
- 1250 × 2500
- 1500 × 1000
- 1500 × 1250
- 1500 × 1500
- 1500 × 1750 (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- 1500 × 2000
- 1500 × 2250
- 1500 × 2500
- 1750 × 1000
- 1750 × 1250
- 1750 × 1500
- 1750 × 1750
- 1750 × 2000
- 1750 × 2250
- 1750 × 2500
- 2000 × 1500
- 2000 × 1750
- 2000 × 2000
- 2000 × 2250
- 2000 × 2500
- 2000 × 2750
- 2000 × 3000
- 2000 × 3250
- 2000 × 3500
- 2250 × 1500
- 2250 × 1750
- 2250 × 2000
- 2250 × 2250
- 2250 × 2500
- 2250 × 2750
- 2250 × 3000
- 2250 × 3250
- 2250 × 3500
- 2500 × 1500
- 2500 × 1750
- 2500 × 2000
- 2500 × 2250
- 2500 × 2500
- 2500 × 2750
- 2500 × 3000
- 2500 × 3250
- 2500 × 3500
- 2750 × 1500
- 2750 × 1750
- 2750 × 2000
- 2750 × 2250
- 2750 × 2500
- 2750 × 2750
- 2750 × 3000
- 2750 × 3250
- 2750 × 3500
- 3000 × 1500
- 3000 × 1750
- 3000 × 2000
- 3000 × 2250
- 3000 × 2500
- 3000 × 2750
- 3000 × 3000
- 3000 × 3250
- 3000 × 3500
- 3250 × 1500
- 3250 × 1750
- 3250 × 2000
- 3250 × 2250
- 3250 × 2500
- 3250 × 2750
- 3250 × 3000
- 3250 × 3250
- 3250 × 3500
- 3500 × 1500
- 3500 × 1750
- 3500 × 2000
- 3500 × 2250
- 3500 × 2500
- 3500 × 2750
- 3500 × 3000
- 3500 × 3250
- 3500 × 3500
- 3750 × 1500
- 3750 × 1750
- 3750 × 2000
- 3750 × 2250
- 3750 × 2500
- 3750 × 2750
- 3750 × 3000
- 3750 × 3250
- 3750 × 3500
- 4000 × 1500
- 4000 × 1750
- 4000 × 2000
- 4000 × 2250
- 4000 × 2500
- 4000 × 2750
- 4000 × 3000
- 4000 × 3250
- 4000 × 3500
Für die wegweisende Beschilderung mit Rand sind die Angaben aus der untenstehenden Tabelle zu entnehmen:
Diagonale des Schildes (m) Randbreite (mm) Kontraststreifen (mm)
- < 0,90 10 10
- >0,90 – 1,35 15 10
- >1,35 – 1,80 20 15
- >1,80 – 2,25 25 15
- >2,25 – 3,35 30 20 (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- >3,35 – 4,00 50 35
- >4,45 – 4,90 55 35
- >4,90 – 6,25 60 40
- > 6,25 65 45
RWB 2000 besagt außerdem:
Aus Gründen der Verletzungsgefahr u.ä. werden die Ecken der Schilder gerundet. Drei Schildergrößen sind Geschwindigkeitsabhängig in der Regel vorgesehen bei der Standardgröße (100%; Größe 2) beträgt der Eckradius 40 mm, bei Größe 1 und 3 ergibt er sich durch lineare Verkleinerung beziehungsweise Vergrößerung.Zeichen 438 – Vorwegweiser außerhalb von Autobahnen (nach RWB), StVO-Novelle von 1992.
Schriftgrößen für Vorwegweiser und Wegweiser nach RWB 2000:
Die Schriftgrößen richten sich nach den erlaubten Fahrgeschwindigkeiten
- Geschwindigkeit: 0 - 40 km/h: 105 mm
- Geschwindigkeit: 40 - 50 km/h: 126 mm
- Geschwindigkeit: 60 - 70 km/h: 140 mm
- Geschwindigkeit: 80 - 100 km/h: 175 mm (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- Geschwindigkeit: 110 - 120 km/h: 210 mm
- Geschwindigkeit: über 120 km/h: 280 mm
Schildgrößen für Vorwegweiser und Wegweiser nach RWB 2000:
- 1000 × 1500
- 1000 × 1750
- 1000 × 2000
- 1250 × 1000
- 1250 × 1250
- 1250 × 1500
- 1250 × 1750
- 1250 × 2000
- 1250 × 2250
- 1250 × 2500
- 1500 × 1000
- 1500 × 1250
- 1500 × 1500
- 1500 × 1750 (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- 1500 × 2000
- 1500 × 2250
- 1500 × 2500
- 1750 × 1000
- 1750 × 1250
- 1750 × 1500
- 1750 × 1750
- 1750 × 2000
- 1750 × 2250
- 1750 × 2500
- 2000 × 1500
- 2000 × 1750
- 2000 × 2000
- 2000 × 2250
- 2000 × 2500
- 2000 × 2750
- 2000 × 3000
- 2000 × 3250
- 2000 × 3500
- 2250 × 1500
- 2250 × 1750
- 2250 × 2000
- 2250 × 2250
- 2250 × 2500
- 2250 × 2750
- 2250 × 3000
- 2250 × 3250
- 2250 × 3500
- 2500 × 1500
- 2500 × 1750
- 2500 × 2000
- 2500 × 2250
- 2500 × 2500
- 2500 × 2750
- 2500 × 3000
- 2500 × 3250
- 2500 × 3500
- 2750 × 1500
- 2750 × 1750
- 2750 × 2000
- 2750 × 2250
- 2750 × 2500
- 2750 × 2750
- 2750 × 3000
- 2750 × 3250
- 2750 × 3500
- 3000 × 1500
- 3000 × 1750
- 3000 × 2000
- 3000 × 2250
- 3000 × 2500
- 3000 × 2750
- 3000 × 3000
- 3000 × 3250
- 3000 × 3500
- 3250 × 1500
- 3250 × 1750
- 3250 × 2000
- 3250 × 2250
- 3250 × 2500
- 3250 × 2750
- 3250 × 3000
- 3250 × 3250
- 3250 × 3500
- 3500 × 1500
- 3500 × 1750
- 3500 × 2000
- 3500 × 2250
- 3500 × 2500
- 3500 × 2750
- 3500 × 3000
- 3500 × 3250
- 3500 × 3500
- 3750 × 1500
- 3750 × 1750
- 3750 × 2000
- 3750 × 2250
- 3750 × 2500
- 3750 × 2750
- 3750 × 3000
- 3750 × 3250
- 3750 × 3500
- 4000 × 1500
- 4000 × 1750
- 4000 × 2000
- 4000 × 2250
- 4000 × 2500
- 4000 × 2750
- 4000 × 3000
- 4000 × 3250
- 4000 × 3500
Für die wegweisende Beschilderung mit Rand sind die Angaben aus der untenstehenden Tabelle zu entnehmen:
Diagonale des Schildes (m) Randbreite (mm) Kontraststreifen (mm)
- < 0,90 10 10
- >0,90 – 1,35 15 10
- >1,35 – 1,80 20 15
- >1,80 – 2,25 25 15
- >2,25 – 3,35 30 20 (entspricht der hier gezeigten Abbildung)
- >3,35 – 4,00 50 35
- >4,45 – 4,90 55 35
- >4,90 – 6,25 60 40
- > 6,25 65 45
RWB 2000 besagt außerdem:
Aus Gründen der Verletzungsgefahr u.ä. werden die Ecken der Schilder gerundet. Drei Schildergrößen sind Geschwindigkeitsabhängig in der Regel vorgesehen bei der Standardgröße (100%; Größe 2) beträgt der Eckradius 40 mm, bei Größe 1 und 3 ergibt er sich durch lineare Verkleinerung beziehungsweise Vergrößerung.Symbol: Eisenbahnzug
Tourist Information Sign
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer.
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bauschild auf der HTS-Baustelle in Niederschelden
Zeichen "Einmündende Straße von links"
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Autobahnkreuz
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
(c) Bundesarchiv, B 145 Bild-F000250-0017 / CC-BY-SA 3.0
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer.
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer.
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer.
roundabout-icon in yellow
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO
Verlauf der B 62
Bundesdeutsche Bundesstraßennummer. Version von Zeichen 401 der dt. StVO