Bundesschild

Bundesschild Deutschlands

Der Bundesschild ist ein deutsches Wappen, das ähnlich dem Bundeswappen in den Nationalfarben den rot bewehrten schwarzen Bundesadler auf goldenem Grund darstellt. Im Gegensatz zum Bundeswappen handelt es sich jedoch um einen Halbrundschild und der Adler ist anders gezeichnet. Der Bundesschild wird ausschließlich auf der Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge), auf dem Fahrzeugstander des Bundeskanzlers und bestimmter Bundesbehördenleiter[1], auf der Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr sowie auf den Truppenfahnen der Bundeswehr verwendet.

Ebenso wie die Verwendung der Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) oder des Bundeswappens ist die Verwendung des Bundesschilds ausschließlich den Bundesbehörden vorbehalten; er darf von den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland nicht verwendet werden, § 124 OWiG. Als Symbol des Bundes wird er auch nicht von den Ländern oder Gemeinden verwendet.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996

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