Bundesschild

Bundesschild

Der Bundesschild ist ein deutsches Wappen, das ähnlich dem Bundeswappen den Bundesadler darstellt. Bundesadler und Wappenschild werden jedoch anders gestaltet und symbolisieren die hoheitlich staatliche Gewalt, wie aus seiner Verwendung hervorgeht.

Der Bundesschild wird ausschließlich auf der Dienstflagge der Bundesbehörden, auf der Standarte des Bundeskanzlers und bestimmter Bundesbehördenleiter,[1] auf der Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr sowie auf den Truppenfahnen der Bundeswehr verwendet. Die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik verwenden die Dienstflagge ebenfalls, aber das Wappen als Amtsschild. Das Bundesschild wird von keiner Behörde als Amtsschild verwendet.

Die Verwendung von Dienstflaggen der Bundesbehörden sowie Flaggen mit einem Bundesadler durch Bürger ist von den Bundesbehörden unerwünscht.[2] Nach § 124 OWiG ist das „unbefugte“ Verwenden dieser Symbole eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird jedoch, insbesondere im Umfeld von Sportveranstaltungen, meist nicht geahndet.[3]

Bundeswappen Deutschlands, wie 1950 per Muster festgelegt
Historisches Vorbild des Bundesschildes ist das Reichsschild, das frühere Wappen der Weimarer Republik

Die Blasonierung von Bundeswappen und Bundesschild ist gleichlautend. Die Unterschiede ergeben sich aus verschiedenen Vorschriften und aus Tradition. In der Flaggenverordnung des Reichspräsidenten vom 11. April 1921 wurde der Begriff vom Reichsschild das erste Mal amtlich verwendet.[4] Da sich die Verkündung der Bundessymbole aus dem Jahr 1950 auf ein Bundeswappen bezieht, in der durch Muster festgelegt ist, dass der Wappenschild ein Renaissanceschild (mit der Spitze unten ausgezogen) sein muss, bezieht sich der Bundesschild auf ein älteres Muster, die der vorgenannten Flaggenverordnung aus dem Jahr 1921 beilag und 1996 erneuert wurde. In der Verordnung von 1921 ist das Wappen, das dort als Reichsschild bezeichnet wurde, am unteren Ende halbrund. Gemäß seiner Verwendung als Symbol der hoheitlich staatlichen Gewalt bekam der Adler des Bundesschilds Muskeln auf den unterschiedlich gestutzten Schwingen und das elfgliedrige Schwanzgefieder ist dem Hohenzollernadler ähnlicher als dem dreigliedrigen Republikadler.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 (Memento desOriginals vom 29. Januar 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.protokoll-inland.de
  2. Wer darf die Bundesflagge und die Bundesfahnen verwenden? Abgerufen am 15. Januar 2024.
  3. n-tv NACHRICHTEN: Der Adler darf nicht auf die Fahne. Abgerufen am 15. Januar 2024.
  4. Jürgen Hartmann: Der Bundesadler. Band 56, Nr. 3/2008. Walter de Gruyter, 2008, S. 494–509.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
Autor/Urheber: David Liuzzo, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen