Bundesregierung Seipel II/III

Die österreichischen Bundesregierungen Seipel II und III amtierten insgesamt vom 17. April 1923 bis 20. November 1924. Regierungschef war Ignaz Seipel, ein katholischer Prälat und Vordenker der CSP.

Die Bundesregierung Seipel II folgte der Bundesregierung Seipel I und amtierte vom 17. April 1923 bis 20. November 1923. Die Bundesregierung Seipel III amtierte vom 20. November 1923 bis 8. November 1924; mit der Fortführung der Geschäfte betraut war sie bis 20. November 1924.

AmtAmtsinhaberPartei
BundeskanzlerIgnaz SeipelCSP
VizekanzlerFelix Frank (mit der sachlichen Leitung der Justizangelegenheiten betraut)GdVP
BundeskanzleramtBundesminister Alfred Grünberger (mit der Leitung der äußeren Angelegenheiten betraut)der CSP nahestehend
Bundesminister für UnterrichtEmil SchneiderCSP
Bundesminister für soziale VerwaltungRichard SchmitzCSP
Bundesminister für FinanzenViktor KienböckCSP
Bundesminister für Land- und ForstwirtschaftRudolf BuchingerCSP
Bundesminister für Handel und VerkehrHans SchürffGdVP
Bundesminister für HeereswesenCarl VaugoinCSP

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Austria Bundesadler.svg
Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.