Bundesregierung Nehammer

Bundesregierung Nehammer
35. Bundesregierung der Zweiten Republik Österreich
BundeskanzlerKarl Nehammer
Wahl2019
Legislaturperiode27. (XXVII.)
Ernannt durchBundespräsident Alexander Van der Bellen
Bildung6. Dezember 2021
Dauer1 Jahr und 271 Tage
VorgängerBundesregierung Schallenberg
Zusammensetzung
Partei(en)ÖVP und Grüne
Minister14
Staatssekretäre4
Repräsentation
Nationalrat
97/183
Bundesrat
31/61

Die Bundesregierung Nehammer ist die seit dem 6. Dezember 2021 amtierende Bundesregierung der Republik Österreich.

Geschichte

Angelobung am 6. Dezember 2021

Nach dem Rücktritt von Alexander Schallenberg als Bundeskanzler am 2. Dezember 2021 wurde eine Neubildung notwendig. Sein Nachfolger als Bundeskanzler wurde der geschäftsführende ÖVP-Parteiobmann und bisherige Innenminister, Karl Nehammer. Wie die vorhergehenden Regierungen seit der Nationalratswahl 2019 besteht sie aus der Österreichischen Volkspartei und den Grünen.

Das grüne Regierungsteam blieb das gleiche wie in der Bundesregierung Schallenberg; bei der ÖVP gab es – zusätzlich zum Regierungschef – personelle Veränderungen.[1] Schallenberg wechselte zurück ins Außenministerium und ersetzte damit Michael Linhart. Nehammers Nachfolger als Innenminister wurde der niederösterreichische Landtagsabgeordnete Gerhard Karner. Magnus Brunner ersetzte den bisherigen Finanzminister Gernot Blümel, der am 2. Dezember seinen Rücktritt erklärt hatte. Martin Polaschek, bisher Rektor der Universität Graz, übernahm das Bildungsministerium von Heinz Faßmann. Die Vorsitzende der Jungen Volkspartei, Claudia Plakolm, wurde neue Staatssekretärin im Bundeskanzleramt und übernahm die Jugend-Agenden, die zuvor aus dem Ressort von Kanzleramtsministerin Susanne Raab herausgelöst wurden. Raab übernahm im Gegenzug die bereits im Kanzleramt angesiedelten Medienagenden.[2][3][4]

Am 8. März 2022 wurde nach dem Rücktritt Wolfgang Mücksteins als Gesundheitsminister Johannes Rauch als dessen Nachfolger im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz angelobt.[5] Am 9. Mai 2022 gaben Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck ihren Rücktritt bekannt.[6] Daraufhin erfolgte am 11. Mai 2022 die Angelobung neuer Regierungsmitglieder. Zum einen wurde Martin Kocher zusätzlich zu seinem bisherigen Ressort als Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort angelobt. Ihm wurde in einem neugeschaffenen Staatssekretariat Susanne Kraus-Winkler zur Seite gestellt. Florian Tursky wurde zum Staatssekretär im Finanzministerium ernannt. Norbert Totschnig hätte zum neuen Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus angelobt werden sollen, der Formalakt konnte wegen eines positiven COVID-19-Tests Totschnigs nicht durchgeführt werden. Elisabeth Köstinger blieb noch bis zur Angelobung Totschnigs am 18. Mai 2022 im Amt. Geplante Änderungen in der Ressortverteilung können erst nach einer Novelle des Bundesministeriengesetzes in Kraft treten.

Nach Novellierung des Bundesministeriengesetzes wurden Martin Kocher und Susanne Kraus-Winkler am 18. Juli 2022 erneut durch den Bundespräsidenten angelobt.[7][8]

Liste der Regierungsmitglieder

Bundesregierung Nehammer
AmtFotoNameParteiStaatssekretariat,
beigegeben zur
Unterstützung für
FotoPartei
Bundeskanzleramt
Karl NehammerÖVPClaudia Plakolm,
Jugend
(bis 4. Jänner 2022 ohne bestimmte Aufgaben)[9][2]
ÖVP
Vizekanzler
Werner KoglerGrüne
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und SportAndrea Mayer,
Kunst und Kultur
SPÖ (Mitgliedschaft ruhend gestellt, von den Grünen nominiert)
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Alexander SchallenbergÖVP
Bundesministerium für Arbeit
Martin Kocherparteilos
(von der ÖVP nominiert)
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Martin Polaschekparteilos
(von der ÖVP nominiert)
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Margarete Schramböck
(bis 11. Mai 2022)
ÖVP
Martin Kocher
(ab 11. Mai 2022)[10]
parteilos
(von der ÖVP nominiert)
Susanne Kraus-Winkler
(ab 11. Mai 2022 ohne bestimmte Aufgaben)[9]
ÖVP
Bundesministerium für Finanzen
Magnus BrunnerÖVPFlorian Tursky
(ab 11. Mai 2022 ohne bestimmte Aufgaben)[9]
ÖVP
Bundesministerium für Inneres
Gerhard KarnerÖVP
Bundesministerium für Justiz
Alma ZadićGrüne
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Leonore GewesslerGrüne
Bundesministerium für Landesverteidigung
Klaudia TannerÖVP
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Elisabeth Köstinger
(bis 18. Mai 2022)
ÖVP
Norbert Totschnig
(ab 18. Mai 2022)
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Wolfgang Mückstein
(bis 8. März 2022)
Grüne
Johannes Rauch
(ab 8. März 2022)
Kanzleramtsministerin (Frauen, Familie, Integration und Medien)[2]
(bis 4. Jänner 2022 als Kanzleramtsministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration)
Susanne RaabÖVP
Kanzleramtsministerin (EU und Verfassung)[11]
Karoline EdtstadlerÖVP

Weblinks

Commons: Bundesregierung Nehammer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Neues Regierungsteam: ÖVP macht Nehammer zum Kanzler. In: ORF.at. 3. Dezember 2021, abgerufen am 3. Dezember 2021.
  2. a b c Entsprechend der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird, BGBl. II Nr. 3/2022 vom 4. Jänner 2022. Siehe auch Susanne Raab auf den Webseiten des österreichischen Parlaments.
  3. Ministerin Raab erhält Medienagenden von Kanzler Nehammer. In: ORF.at. 7. Dezember 2021, abgerufen am 7. Dezember 2021.
  4. Nehammer gibt Medienagenden an Familienministerin Raab ab. In: Der Standard, 7. Dezember 2021, abgerufen am 12. Mai 2022.
  5. Rauch als Gesundheitsminister angelobt. In: ORF.at. 8. März 2022, abgerufen am 8. März 2022.
  6. Ministerin Schramböck tritt per Videobotschaft zurück. In: ORF.at. 9. Mai 2022, abgerufen am 9. Mai 2022.
  7. Kocher und Kraus-Winkler erneut angelobt. In: ORF.at. 18. Juli 2022, abgerufen am 19. Juli 2022.
  8. Bundespräsident: Enthebung, Ernennung und Angelobung von Bundesminister Kocher und Staatssekretärin Kraus-Winkler. In: ots.at. 18. Juli 2022, abgerufen am 19. Juli 2022.
  9. a b c Vgl. § 3 Abs. 1 Bundesbezügegesetz (BBezG), worin zwischen „eine[m] Staatssekretär, der mit der Besorgung bestimmter Aufgaben betraut ist“ (Z 7) und „eine[m] Staatssekretär, der nicht mit der Besorgung bestimmter Aufgaben betraut ist“ (Z 10) unterschieden wird.
  10. Bundesminister Martin Kocher wurde gemäß Art. 70 Abs. 1 als Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort angelobt und damit gemäß Art. 77 Abs. 4 B-VG mit der ausnahmsweisen Leitung eines zweiten Ministeriums betraut.
  11. Entsprechend der Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung folgender zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird, BGBl. II Nr. 8/2020 vom 8. Jänner 2020. Siehe auch Karoline Edtstadler auf den Webseiten des österreichischen Parlaments.

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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Der österreichische Rechtswissenschaftler und Bundesminister Martin Polaschek bei der Eröffnung des Wasserbaulabors der BOKU am 12. Juni 2023 im 20. Wiener Gemeindebezirk Brigittenau.
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