Bundesregierung (Deutschland)

Bundesregierung
— BReg —
Staatliche EbeneBund
StellungVerfassungsorgan
Gründung15. September 1949
HauptsitzBerlin, Deutschland
VorsitzOlaf Scholz (Bundeskanzler),
Robert Habeck (Vizekanzler)
Websitebundesregierung.de

Die Bundesregierung (BReg)[1] ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland und übt die Exekutivgewalt auf Bundesebene aus. Sie besteht gemäß Art. 62 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Die Entscheidungen werden im Kabinett getroffen, das aus den die Regierungsgeschäfte führenden Politikern und Beamten besteht. Oft werden die Begriffe daher auch synonym verwendet.

Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Deutschen Bundestag gewählt, vom Bundespräsidenten ernannt und vom Präsidenten des Deutschen Bundestages vereidigt. Der Bundeskanzler schlägt danach dem Bundespräsidenten die Bundesminister vor. Diese werden ebenfalls vom Bundespräsidenten ernannt und vom Bundestagspräsidenten vereidigt.

Sitz des Verfassungsorgans Bundesregierung ist die Bundeshauptstadt Berlin (§ 3 Abs. 1 Berlin/Bonn-Gesetz). Die Regierung hat Einfluss auf die Legislative, weil sie Gesetzesentwürfe in den Deutschen Bundestag einbringen und zu Gesetzesentwürfen des Bundesrates Stellung nehmen kann.

Regelungen

Verfassungsrechtlich ist die Rolle der Bundesregierung in Teil VI in den Art. 62 bis 69 des Grundgesetzes (GG) geregelt, wodurch sie zu den Verfassungsorganen zählt. Art. 76 GG erlaubt es der Bundesregierung, Gesetzesvorlagen in den Bundestag einzubringen. Art. 64 Abs. 2 GG schreibt vor, dass die Mitglieder der Bundesregierung bei der Amtsübernahme den Amtseid (gemäß Art. 56 GG) leisten. Ihre Arbeitsweise wird in der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) und in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt.

Das Bundeskabinett muss unter anderem über jeden Gesetz- und Verordnungsentwurf der Bundesregierung, die Ernennung von hohen Beamten und Soldaten sowie weitere Angelegenheiten „von besonderer politischer“ oder „erheblicher finanzieller Bedeutung“ entscheiden, wobei vorab eine Beratung zwischen den beteiligten Bundesministerien stattfindet. Nur strittige Punkte werden dann noch im Bundeskabinett selbst debattiert. Das Bundeskabinett ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind und trifft seine Entscheidungen mit Mehrheitsbeschluss, die anschließend aber geschlossen nach außen vertreten werden (Kollegialprinzip). Beschließt die Bundesregierung in einer Frage von finanzieller Bedeutung gegen oder ohne die Stimme des Bundesministers der Finanzen, so kann dieser gegen den Beschluss ausdrücklich Widerspruch erheben. Entsprechendes gilt, wenn der Bundesminister der Justiz oder der Bundesminister des Innern gegen einen Gesetz- oder Verordnungsentwurf oder eine Maßnahme der Bundesregierung wegen ihrer Unvereinbarkeit mit geltendem Recht Widerspruch erhebt.

Der Bundeskanzler hat innerhalb der Bundesregierung die Richtlinienkompetenz (Kanzlerprinzip): Er bestimmt die Grundzüge der Politik und ist dafür verantwortlich. Die Bundesminister leiten ihre jeweiligen Aufgabenbereiche im Rahmen der (für sie verbindlichen) Richtlinien des Kanzlers eigenständig (Ressortprinzip), wobei sie ihm regelmäßig berichten müssen. Den Umfang ihrer Aufgabenbereiche bestimmt ebenfalls der Bundeskanzler. Sind zwei Bundesminister sich in einem Punkt uneinig, so entscheidet entweder der Bundeskanzler oder die Bundesregierung. Im politischen Alltag macht der Bundeskanzler aber üblicherweise nicht offiziell von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch, sondern stimmt seine Politik mit den Bundesministern ab. Da diese in der Regel auch aus verschiedenen Parteien bestehen (Koalition), ist dies auch politisch erforderlich, da sonst ein „Koalitionsbruch“ droht. Heutzutage werden die meisten Grundzüge der Regierungspolitik bereits zu Beginn der Legislaturperiode in einem Koalitionsvertrag festgehalten und bei Bedarf im Koalitionsausschuss erörtert, wobei es sich hier nur um informelle Übereinkünfte handelt.

Laut Bundesministergesetz hat ein ausgeschiedenes Mitglied der Bundesregierung Anspruch auf ein Ruhegehalt, „wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat; eine Zeit im Amt des Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung wird berücksichtigt“, ebenso wie eine „vorausgegangene Mitgliedschaft in einer Landesregierung, die zu keinem Anspruch auf Versorgung nach Landesrecht geführt haben“.

Beamtete Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsminister sowie Bundesbeauftragte unterstützen die Bundesregierung bei ihren Aufgaben und können an Kabinettssitzungen teilnehmen. Gleiches gilt für den Chef des Bundespräsidialamtes, den Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, den persönlichen Referenten des Bundeskanzlers und die Schriftführer.

Das Bundeskabinett tagt in der Regel jeden Mittwoch um 9:30 Uhr im Bundeskanzleramt. Das amtliche Bekanntmachungsmedium ist das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl). Die administrativen Geschäfte der Bundesregierung leitet der Bundeskanzler, der diese an den Chef des Bundeskanzleramtes delegiert.

Zusammensetzung

Das Bundeskabinett hat am 8. Dezember 2021 die Reihenfolge der Regierungsmitglieder beschlossen; daraus ergibt sich die folgende Reihenfolge der einzelnen Bundesministerien:[2]

Zusammensetzung der Bundesregierung seit 8. Dezember 2021
Nr.LogoRessort/AmtSitzAmtsinhaber/inPartei
Bundeskanzler (Deutschland)BundeskanzlerBerlinOlaf ScholzHamburg Olaf ScholzSPD
1Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieStellvertreter des Bundeskanzlers
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Berlin
Robert Habeck
© Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Schleswig-Holstein Robert HabeckBündnis 90/Die Grünen
2Bundesministerium der FinanzenBundesministerium der Finanzen (BMF)Berlin
Christian Lindner
(c) Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Nordrhein-Westfalen Christian LindnerFDP
3Bundesministerium des Innern, für Bau und HeimatBundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)BerlinNancy FaeserHessen Nancy FaeserSPD
4Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt (AA)BerlinAnnalena BaerbockBrandenburg Annalena BaerbockBündnis 90/Die Grünen
5Bundesministerium der JustizBundesministerium der Justiz (BMJ)Berlin
Marco Buschmann
(c) Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Nordrhein-Westfalen Marco BuschmannFDP
6Bundesministerium für Arbeit und SozialesBundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)BerlinHubertus HeilNiedersachsen Hubertus HeilSPD
7Bundesministerium der VerteidigungBundesministerium der Verteidigung (BMVg)BonnBoris PistoriusNiedersachsen Boris PistoriusSPD
8Bundesministerium für Ernährung und LandwirtschaftBundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)BonnCem ÖzdemirBaden-Württemberg Cem ÖzdemirBündnis 90/Die Grünen
9Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und JugendBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)Berlin
Lisa Paus
(c) Rafael P. D. Suppmann, CC-BY-SA 4.0
Berlin Lisa PausBündnis 90/Die Grünen
10Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland)Bundesministerium für Gesundheit (BMG)BonnKarl LauterbachNordrhein-Westfalen Karl LauterbachSPD
11Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)BerlinVolker WissingRheinland-Pfalz Volker WissingFDP
12Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und VerbraucherschutzBundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)BonnSachsen-Anhalt Steffi LemkeBündnis 90/Die Grünen
13Bundesministerium für Bildung und ForschungBundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)BonnBettina Stark-WatzingerHessen Bettina Stark-WatzingerFDP
14Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und EntwicklungBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)BonnSvenja SchulzeNordrhein-Westfalen Svenja SchulzeSPD
15Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenBundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)BonnKlara GeywitzBrandenburg Klara GeywitzSPD
Bundesminister für besondere AufgabenBundesminister für besondere Aufgaben
Chef des Bundeskanzleramtes
BerlinWolfgang SchmidtHamburg Wolfgang SchmidtSPD

Vertretungsreihenfolge in der Bundesregierung

Die Vertretungsreihenfolge bei Sitzungen der Bundesregierung regelt § 22 der Geschäftsordnung der Bundesregierung.

Bei Abwesenheit des Bundeskanzlers übernimmt der Stellvertreter des Bundeskanzlers den Vorsitz in der Bundesregierung. Ist auch dieser verhindert, so übernimmt derjenige Bundesminister den Vorsitz, der am längsten ununterbrochen der Bundesregierung angehört. Gibt es mehrere Bundesminister, die zur gleichen Zeit Bundesminister geworden sind, so übernimmt der an Lebensjahren älteste den Vorsitz. Diese Regelungen gelten nicht, wenn der Bundeskanzler eine gesonderte Reihenfolge bestimmt. Mit Ausnahme von Christian Lindner, der in Abwesenheit von Bundeskanzler und Vizekanzler den Vorsitz übernimmt, ist zurzeit keine weitere Sonderregelung bekannt.

Daraus ergibt sich derzeit folgende Vertretungsreihenfolge:

Vertretungsreihenfolge in der Bundesregierung
Nr.Name (Partei)Beginn der AmtszeitGeburtsdatumMinisterium
Olaf Scholz (SPD)als Mitglied der Bundesregierung
14. März 2018
als Bundeskanzler
8. Dezember 2021
14. Juni 1958Bundeskanzler
1Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)8. Dezember 20212. September 1969Stellvertreter des Bundeskanzlers,
Wirtschaft und Klimaschutz
2Christian Lindner (FDP)8. Dezember 20217. Januar 1979Finanzen
3Svenja Schulze (SPD)als Mitglied der Bundesregierung
14. März 2018
im gegenwärtigen Ressort
8. Dezember 2021
29. September 1968Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
4Hubertus Heil (SPD)14. März 20183. November 1972Arbeit und Soziales
5Karl Lauterbach (SPD)8. Dezember 202121. Februar 1963Gesundheit
6Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen)8. Dezember 202121. Dezember 1965Ernährung und Landwirtschaft
7Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen)8. Dezember 202119. Januar 1968Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
8Bettina Stark-Watzinger (FDP)8. Dezember 202112. Mai 1968Bildung und Forschung
9Volker Wissing (FDP)8. Dezember 202122. April 1970Digitales und Verkehr
10Nancy Faeser (SPD)8. Dezember 202113. Juli 1970Inneres und Heimat
11Wolfgang Schmidt (SPD)8. Dezember 202123. September 1970Besondere Aufgaben
12Klara Geywitz (SPD)8. Dezember 202118. Februar 1976Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
13Marco Buschmann (FDP)8. Dezember 20211. August 1977Justiz
14Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen)8. Dezember 202115. Dezember 1980Auswärtiges
15Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen)25. April 202219. September 1968Familie, Senioren, Frauen und Jugend
16Boris Pistorius (SPD)19. Januar 202314. März 1960Verteidigung

Anteil der Volljuristen

Die bevorzugte Einstellung von Personen mit Befähigung zum Richteramt (Volljuristen) in die Laufbahn des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes (sogenanntes Juristenprivileg) findet sich auch in der Bundesregierung wieder. Der Anteil der Volljuristen betrug immer mindestens 25 Prozent, mit Ausnahme des Zeitraums 1998 bis 2002 (Kabinett Schröder I).[3][4]

Dauer der Regierungsbildung in Deutschland

Im Durchschnitt wurde der Kanzler zwischen 1949 und 1976 nach 43 Tagen gewählt. Bei der Bundestagswahl 1976 war unabhängig von der Dauer von Koalitionsverhandlungen aufgrund der bis zu diesem Jahr gültigen Regelung im Grundgesetz über die Dauer der Wahlperiode eine Regierungsbildung erst über zwei Monate nach der Wahl möglich, seitdem ist sie immer spätestens 30 Tage nach der Wahl möglich. Seit 1980 wurde der Kanzler im Durchschnitt nach 54 Tagen gewählt.

Diese Zeitleiste stellt die Dauer zwischen der Bundestagswahl und der Vereidigung des Kabinetts in Tagen dar. Wird die Vereidigung des Bundeskabinetts nicht explizit aufgeführt, fand sie am selben Tag wie die Wahl des Kanzlers statt; dies war bei den Wahlen seit 1998 der Fall.


Diese Zeitleiste stellt die Dauer zwischen der Bundestagswahl und der Vereidigung des Kabinetts in Tagen dar.


Tag der offenen Tür

(c) Avda / www.avda-foto.de, CC BY-SA 3.0
Luftblick auf das Regierungsviertel, 2016

Seit 1999 findet jeden Sommer ein Tag der offenen Tür der Bundesregierung statt. An diesem Tag können das Bundeskanzleramt, Bundespresseamt und 14 Ministerien besichtigt werden. Ein Blick in Büros von Referenten und Ministern soll einen Eindruck vom Arbeitsalltag der Politiker vermitteln.[5]

Weitere Einrichtungen

Seit 2007 ist Schloss Meseberg das Gästehaus der Bundesregierung.[6] Hier finden traditionellerweise die Kabinettsklausuren statt, ferner bietet es oft den Rahmen für informelle Gespräche. Zuvor wurde ab 1990 das weiterhin in Bundesbesitz befindliche Gästehaus auf dem Petersberg in Königswinter bei Bonn in ähnlichem Rahmen durch die Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland genutzt, nach dem Regierungsumzug von 1999 in reduziertem Umfang.

Siehe auch

Literatur

  • Volker Busse, Hans Hofmann: Bundeskanzleramt und Bundesregierung. Handbuch für Wissenschaft und Praxis. Achte, neu bearbeitete und aktualisierte Auflage. Nomos, Baden-Baden 2022, ISBN 978-3-8487-7465-4.
  • Heinz Hoffmann (Bearbeiter): Die Bundesministerien 1949–1999. Bezeichnungen, amtliche Abkürzungen, Zuständigkeiten, Aufbauorganisation, Leitungspersonen (= Materialien aus dem Bundesarchiv. Heft 8). Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven 2003, ISBN 3-86509-075-3 (einschließlich CD-ROM mit dem Buchinhalt).
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Einzelnachweise

  1. Abkürzungsverzeichnis. (PDF; 49 kB) Abkürzungen für die Verfassungsorgane, die obersten Bundesbehörden und die obersten Gerichtshöfe des Bundes. In: bund.de. Bundesverwaltungsamt (BVA), archiviert vom Original am 28. März 2020; abgerufen am 23. Mai 2017.
  2. Liste der Bundesministerinnen und Bundesminister. In: Protokoll Inland der Bundesregierung. Bundesministerium des Innern und für Heimat, abgerufen am 9. Dezember 2021.
  3. Peter Schindler: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages: 1949 bis 1999. Band 1. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1999, ISBN 3-7890-5928-5, Kapitel 1. bis 13. Legislaturperiode, S. 1154 (bundestag.de).
  4. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (Hrsg.): Michael F. Feldkamp: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1990 bis 2010 Baden-Baden 2011, ISBN 978-3-8329-6237-1, Kap. 6.9, S. 553 (12. bis 17. Legislaturperiode). (bundestag.de)
  5. Tag der offenen Tür 2023 | Bundesregierung. 20. August 2023, abgerufen am 17. Februar 2024.
  6. Das Gästehaus der Bundesregierung. Abgerufen am 13. Januar 2021.

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