Bundespostflagge

Dienstflagge der Deutschen Bundespost, 3:5,
Zum Vergleich: Die Bundesdienstflagge

Die Bundespostflagge war vom 7. Juni 1950[1] bis zum 31. Dezember 1994[2] eine eigenständige Bundesdienstflagge, deren Verwendung ausschließlich der Deutschen Bundespost und dem übergeordneten Bundesministerium erlaubt war.

Durch die Umwandlung im Rahmen der Postreform von einer Bundesbehörde in drei eigenständige Aktiengesellschaften (Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG und Deutsche Telekom AG) wurde die Bundespostflagge abgeschafft.

Beschreibung

Die Bundespostflagge wurde von der 1919 eingeführten Reichspostflagge abgeleitet und hatte die Querstreifen wie die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold. In der Mitte des breiteren roten Querstreifens ein goldfarbenes Posthorn mit goldfarbener Schnur, zwei goldfarbenen Quasten und vier goldfarbenen Strahlenblitzen, das Mundstück nach der Stange gewendet. Das Breitenverhältnis der Streifen ist 4:7:4, das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches ist 3:5 (Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950; BGBl. I: 205)[1].

Als Flaggentuch war reinwollenes hartes Kammgarn vorgeschrieben. Die Färbung sollte die höchstmögliche Echtheit (Licht-, Wasser- und Reibechtheit) aufweisen. Das Posthorn war bei Hiss- und Aushängeflaggen kräftig im Druckverfahren anzubringen.[3]

Ausführungen der Bundespostflagge

Hiss- und Aushängeflaggen

Es wurden Hissflaggen in dreizehn verschiedenen Größen verwendet, wobei immer das Verhältnis drei zu fünf einzuhalten war. Bei Aushängeflaggen waren die Längen nicht genormt, die Breiten entsprachen den Höhen von Hissflaggen.

Dienstfahrzeuge

Für Flaggen an Dienstfahrzeugen gab es drei Ausführungen in verschiedenen Größen. Das Posthorn wurde aus Naturseide als Stickerei ausgeführt.

Postsignalflagge für Seeschiffe

Deutsche See- und Handelsschiffe führten neben der Handelsflagge die Postsignalflagge als Stander, solange sie Post an Bord hatten. Die Postsignalflagge durfte auch gehisst werden, wenn sich auf einer Fähre ein Postfahrzeug befand. Durch die Postsignalflagge für Seeschiffe sollte eine bevorzugte Abfertigung der Post transportierenden Schiffe erreicht werden. Die Postsignalflagge für Seeschiffe wurde am 26. September 1990 außer Kraft gesetzt, da immer weniger Post per Schiff transportiert wurde und zudem eine bevorzugte Abfertigung bei Containerschiffen gar nicht mehr möglich war.[4]

Vergleich zur Dienstflagge der Deutschen Post der DDR

Die Dienstflagge der Deutschen Post der DDR leitete sich zwischen 1955 und 1973 ebenfalls von der Reichspostflagge ab. Im Gegensatz zur Bundespostflagge waren die drei Streifen gleich groß. Mit der Flaggenverordnung vom 3. Januar 1973 wurden die Dienstflaggen der Deutschen Post zum 30. April 1973 endgültig abgeschafft.[5]

Siehe auch

Literatur

  • Meyer: Die deutschen Postflaggen: Ein heraldischer Beitrag zur Deutschen Postgeschichte von 1867 bis zur Gegenwart; in: Archiv für Deutsche Postgeschichte, Hrst: Gesellschaft für Deutsche Postgeschichte; Heft 1 von 1960; S. 32–39

Einzelnachweise

  1. a b 52. Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950, (BGBl. S. 205), (BGBl. III 1130–3)
  2. Deutsche Gesellschaft für Post- und Telekommunikationsgeschichte e. V.: Post- und Telekommunikationsgeschichte, 1. Jg., Heft 2/1995, ISSN 0947-9945, S. 27.
  3. Handwörterbuch des Postwesens, Hrsg. Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, 2. völlig umgearbeitete Auflage, Frankfurt am Main, 1953, Seite 271 f.
  4. Verordnung zur Änderung der Vierten Durchführungsverordnung zum Flaggenrechtsgesetz (Postsignalflagge für Seeschiffe) vom 26. September 1990, BGBl. 1990 Teil I Seite 2144
  5. Verordnung über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der DDR vom 3. Januar 1973, SDr. 751, GBl. I 1973
  6. ABl Zentralverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen in der SBZ, 1947 S. 11
  7. Verordnung über die Führung von Dienstflaggen und Dienstwimpeln. Vom 27. September 1955. DDR

Weblinks

Auf Englisch:

Auf dieser Seite verwendete Medien

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This symbol means that the flag in question is no longer used. (historical flag)
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Die Dienstflagge der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik, 1959–1973.
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Postsignalflagge für Seeschiffe, Bundesrepublik Deutschland 1951-1990
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Die Bundesdienstflagge ist den deutschen Bundesbehörden vorbehalten. Die Nutzung durch Privatpersonen, Körperschaften, Landesbehörden und Gemeinden ist verboten.
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Die Flagge am Dienstkraftwagen der Präsidenten des OPDn, des PTZ und FTZ, 1950–1994.
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Flag of the German Post of the German Democratic Republic (1947-1955)
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  • Deutsche Postschifffahne
  • Die Fahne wurde auf einem normalen Fährschiff immer dann gehisst, wenn ein Postauto oder ähnliches mit an Bord war. War dies der Fall gewesen, war das Schiff im hoheitlichen Auftrag unterwegs gewesen.
  • Aufnahmeort: Postmuseum Rheinhessen in Erbes-Büdesheim bei Alzey, Deutschland
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Die Flagge an Dienstkraftwagen des Staatssekretärs im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, 1950–1994.
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Dienstflagge im Bereich der Postämter der Deutschen Post der DDR, 1947-1955
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Autor/Urheber: scan by kandschwar, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Postsignalflagge der Deutschen Bundespost, Vorlagen-Zeichnung mit Millimeterangaben, aus dem Handwörterbuch des Postwesens, Hrsg. Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, 2. völlig umgearbeitete Auflage, Frankfurt am Main, 1953, Seite 557
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Die Flagge an Dienstkraftwagen des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, 1950–1994.