Bundesnichtraucherschutzgesetz
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln |
Kurztitel: | Bundesnichtraucherschutzgesetz |
Abkürzung: | BNichtrSchG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
Fundstellennachweis: | 212-3 |
Erlassen am: | 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1595) |
Inkrafttreten am: | 1. September 2007 |
Letzte Änderung durch: | Art. 8 G vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 109 vom 27. März 2024) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: | 1. April 2024 (Art. 15 G vom 27. März 2024) |
GESTA: | J039 |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz, kurz BNichtrSchG) ist ein deutsches Gesetz, welches das Rauchen in Einrichtungen des Bundes und in öffentlichen Verkehrsmitteln grundsätzlich verbietet. Es wurde als Teil des Mantelgesetzes Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens erlassen.
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz trat am 1. September 2007 in Kraft. Das Gesetz beinhaltet ein grundsätzliches Rauchverbot in allen Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen in vollständig umschlossenen Räumen. Ein Verstoß gegen das Verbot ist gem. § 5 eine Ordnungswidrigkeit.
Seit der Teillegalisierung von Cannabis am 1. April 2024 gilt das Bundesnichtraucherschutzgesetz auch für Cannabisprodukte, unabhängig davon, ob sie mittels eines Verdampfers konsumiert werden.
Weblinks
- Text des Bundesnichtraucherschutzgesetzes
- Ab 1. September Rauchverbot in allen Zügen. – tagesschau.de (2007)