Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Osterreich  Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Österreichische Behörde
Staatliche EbeneBund
Stellung der BehördeBundesministerium
HauptsitzWien 3, Radetzkystraße 2
Behörden­leitungLeonore Gewessler, Bundesministerin
für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Haushaltsvolumen9,82 Mrd. EUR (2022)[1]
Websitewww.bmk.gv.at
Leonore Gewessler, Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (kurz BMK oder Klimaschutzministerium) ist das für Verkehrspolitik, Umweltschutz, Energie, angewandte Forschung und Technologieentwicklung zuständige Bundesministerium der Republik Österreich. Die zuvor als Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bezeichnete Behörde führt ihre aktuelle Bezeichnung seit 29. Jänner 2020, als sie vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft die Umweltagenden übernommen hat.

Sitz des Bundesministeriums in Wien

Geschichte

Von 1896 bis 1918 wurden die Eisenbahnagenden, zuvor für die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (österreichische Reichshälfte) Österreich-Ungarns im k.k. Handelsministerium wahrgenommen, vom k.k. Eisenbahnministerium betreut.

Nach einem kurzzeitigen eigenen Verkehrsministerium wurden von 1923 bis zum Ende der ersten Republik Handel und Verkehr als gemeinsames Ministerium geführt.

Zu Beginn der zweiten Republik wurde erneut ein eigenes Verkehrsministerium geschaffen. Anders als der Wortlaut vermuten lässt, war dieses lediglich für Teilbereiche des Verkehrswesens, nämlich Eisenbahnen, Post, Schifffahrt und Kraftfahrlinienverkehr,[2] ab 1950 zusätzlich für Luftfahrt,[3] zuständig. Für den sonstigen Straßenverkehr (ebenso bis 1950 für Luftfahrt) war das Handelsministerium zuständig, wobei die Zuständigkeiten für den Straßenbau ab 1966 an das neu errichtete Bundesministerium für Bauten und Technik gelangten.

Mit dem Inkrafttreten des Bundesministeriengesetzes 1973[4] übernahm das Verkehrsministerium von Handelsministerium den Großteil der Straßenverkehrsagenden, nämlich

  • Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei,
  • Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs einschließlich der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten sowie
  • Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.

Die Zuständigkeiten für den Straßenbau verblieben beim Bautenministerium; als dieses 1987 aufgelöst wurde, wurde dafür das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zuständig.

Erst 2000 wurde das Verkehrsministerium für Angelegenheiten der Bundesstraßen, insbesondere auch Angelegenheiten des Straßenbaus; Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind, und somit umfassend für den Verkehr zuständig. Gleichzeitig gelangten die Zuständigkeiten für den Wasserbau vom Wirtschafts- an das Verkehrsministerium.[5]

Über längere Jahre, nämlich 1950–1956, 1966–1970 und 1984–1996, war das Verkehrsministerium auch für die Verstaatlichten Betriebe zuständig.

Von 1950 bis 1973 fielen auch die Angelegenheiten der Elektrizitätswirtschaft in die Zuständigkeit des Verkehrsministeriums.

Von 1996 bis 2000 war das Verkehrsministerium mit dem Wissenschaftsministerium vereinigt.

2020 wurde das Verkehrsministerium mit dem Umweltressort (seit 2000 bei Landwirtschaft angesiedelt) zusammengelegt und übernahm von dort auch die Energieagenden. Im Gegenzug wurde die Zuständigkeit für Post und Telekom an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus abgegeben.

ZeitraumWirtschafts- / BautenministeriumVerkehrsministeriumWissenschaftsministerium
1896HandelsministeriumMinisterium für öffentliche ArbeitenEisenbahnministerium
1918Staatsamt für Handel und Gewerbe, Industrie und BautenStaatsamt für Verkehrswesen
1920Bundesministerium für Handel und Gewerbe, Industrie und BautenBundesministerium für Verkehrswesen
1923–1938Bundesministerium für Handel und Verkehr
1945Staatsamt für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr
1945–1949Bundesministerium für Handel und WiederaufbauBundesministerium für Verkehr
Bundesministerium für Elektrifizierung und Energiewirtschaft
1949–1956Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe
1956–1966Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft
1966–1970Bundesministerium für Bauten und TechnikBundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen
1970–1984Bundesministerium für VerkehrBundesministerium für Wissenschaft und Forschung
1985–1987Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr
1987–1994Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
1995–1996Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Kunstangelegenheiten vom Unterrichtsministerium
1996–1997Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst
Öffentliche Wirtschaft an das Finanzministerium
1997–2000Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr
Kunstangelegenheiten an das Bundeskanzleramt
2000–2007Bundesministerium für Wirtschaft und ArbeitBundesministerium für Verkehr, Innovation und TechnologieBundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
2007–2008Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
2008–2014Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
2014–2018Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und WirtschaftBundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
2018–2020Bundesministerium für Digitalisierung und WirtschaftsstandortBundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
2020–2022Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
seit 2022Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Aufgaben

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist zuständig für:[6]

  • Allgemeine Angelegenheiten des Klima- und Umweltschutzes.
    • Allgemeine Klimaschutzpolitik.
    • Allgemeine Umweltschutzpolitik.
    • Koordination auf allen Gebieten des Umweltschutzes.
    • Allgemeine Angelegenheiten des Immissionsschutzes.
    • Angelegenheiten der Umweltanwaltschaft.
    • Allgemeine Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung.
    • Angelegenheiten des Mess-, Auswerte- und Dokumentationswesens auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Umweltkontrolle.
    • Forschung auf dem Gebiet des Umweltschutzes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung fällt.
    • Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Umweltschutzverwaltung.
    • Angelegenheiten der Umweltförderung mit Ausnahme der Siedlungswasserwirtschaft und der Gewässerökologie.
  • Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.
    • Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Ersatzvornahme bei Abfällen im Sinne der §§ 2 und 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), soweit diese nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (Abschnitt L Z 7) fallen.
  • Angelegenheiten des Artenschutzes.
  • Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
  • Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
    • Angelegenheiten des Giftverkehrs.
  • Angelegenheiten des Energiewesens, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort fallen. Dazu gehören insbesondere auch:
    • Angelegenheiten der Elektrizitätswirtschaft und deren Planung, die Förderung der Elektrifizierung sowie die Angelegenheiten der Bewirtschaftung der elektrischen Energie.
    • Starkstromwegerecht.
    • Angelegenheiten der Kernenergie.
    • Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
    • Lenkungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen hinsichtlich Kohle, Erdöl und Erdgas
  • Verkehrspolitik.
    • Dazu gehören insbesondere auch die verkehrspolitischen Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich Wasserstraßen.
  • Angelegenheiten des Verkehrswesens bezüglich der Eisenbahnen, der Schifffahrt und der Luftfahrt.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    • Regulierung des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur (Netz).
    • Schiffseichung.
    • Schifffahrtsspezifische Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich Wasserstraßen.
    • Flugsicherung, Flugwetterdienst.
    • Angelegenheiten der Werbung für den Personen- und Güterverkehr.
  • Kraftfahrwesen und Angelegenheiten der Straßenpolizei; Unfallforschung.
  • Angelegenheiten der Bundesstraßen.
    • Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten des Straßenbaus.
  • Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind.
    • Dazu gehören insbesondere auch:
      Die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, sowie an der Alpen Straßen Aktiengesellschaft und der Österreichischen Autobahnen- und Schnellstraßen Aktiengesellschaft, solange der Bund Aktionär dieser Gesellschaften ist.
  • Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich der schiffbaren Flüsse Donau und March und der Thaya von der Staatsgrenze in Bernhardsthal bis zur Mündung in die March und sonstiger Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen; Angelegenheiten der Verwaltung des Marchfeldkanals.
  • Angelegenheiten des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs einschließlich der gewerblichen Beförderung von Gütern in Rohrleitungen mit Ausnahme der Wasserleitungsangelegenheiten.
  • Angelegenheiten der Beförderung von Personen und Gütern im Werksverkehr.
  • Angelegenheiten der Österreichischen Bundesbahnen einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der Österreichischen Bundesbahnen gewidmet sind; Angelegenheiten der Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an sonstigen Eisenbahnunternehmungen und an der Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft mbH; Angelegenheiten von Gesellschaften, die für Belange der Schieneninfrastruktur bestehen, solange der Bund Gesellschafter ist.
  • Angelegenheiten des Rates für Forschung und Technologieentwicklung.
  • Angelegenheiten der wirtschaftlich-technischen Forschung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort fallen.
    • Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH und der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und zwar jeweils im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft.
  • Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent- und Gebrauchsmusterwesens, einschließlich der Angelegenheiten der Patentanwälte und ihrer beruflichen Vertretung und des Schutzes von Mustern, Marken und anderen Warenbezeichnungen.
  • Weltraumangelegenheiten.

Organisation

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gliedert sich wie folgt.[7]

  • Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
    • Kabinett der Frau Bundesministerin
    • Sektion I: Präsidium
      • Stabsstelle SKKM: Krisenmanagement
      • Abteilung Interne Revision und EU-Finanzkontrolle
      • Abteilung Präsidium 1: Personalwesen
        • Referat Präs. 1a: Personalwesen
        • Referat Präs. 1b: Personalmanagement & Ausschreibung
        • Referat Präs. 1c: Personalwesen AKÜ & Ausbildungsverhältnisse
        • Ministerialkanzleidirektion
      • Abteilung Präsidium 2: Information und Mediengestaltung
      • Abteilung Präsidium 4: Informations- und Kommunikationstechnik
      • Abteilung Präsidium 5: Budget, Controlling und Support
        • Referat Präs. 5: Supportstelle
      • Abteilung Präsidium 6: Protokoll und Veranstaltungsmanagement
        • Konferenztechnik und Videokonferenzen-Support
      • Abteilung Präsidium 7: Personalentwicklung
      • Abteilung Präsidium 8: Digitalisierung und Organisationsentwicklung
      • Abteilung Präsidium 9: Europäische Beziehungen und EU Koordination
      • Abteilung Präsidium 10: Internationale Beziehungen und Kooperationen
      • Abteilung Präsidium 11: Öffentlichkeitsarbeit
        • Servicebüro
      • Abteilung Präsidium 12: Gleichstellung und Diversität
      • Bereich Recht und Compliance
        • Abteilung Präsidium 3: Parlaments- und Ministerratsdienst sowie Rechtskoordination
        • Abteilung Präsidium 13: Vergabe- und Vertragsrecht, Datenschutz
        • Abteilung Präsidium 14: Compliance und Allgemeine Rechtsangelegenheiten
        • Abteilung Präsidium 15: Informationsfreiheitsrecht- und Verwaltungsmanagement
    • Sektion II: Mobilität
      • Abteilung FC II: Finanzen und Controlling & BTM
      • Stabsstelle Intelligente Verkehrssysteme & Digitale Transformation
      • Abteilung II/1: Mobilitätswende
      • Abteilung II/2: Infrastrukturfinanzierung – ökonomische Angelegenheiten der Eisenbahn
      • Abteilung II/3: Infrastrukturplanung
      • Abteilung II/4: Personenverkehr
      • Abteilung II/5: Güterverkehr
      • Abteilung II/6: Aktive Mobilität und Mobilitätsmanagement
      • Abteilung II/7: Logistikkoordination
      • Abteilung II/8: Klimaticket
      • Abteilung II/9: Wege- und externe Kosten, Maut
    • Sektion III: Innovation und Technologie
      • Stabsstelle EU Innovation und Technologie
      • Abteilung FC III: Finanzen und Controlling
      • Abteilung III/1: Grundsatzangelegenheiten und Forschungseinrichtungen
      • Abteilung III/2: Forschungs- und Technologieförderung
      • Abteilung III/3: Energie- und Umwelttechnologien
      • Abteilung III/4: Mobilitäts- und Verkehrstechnologien
      • Abteilung III/5: Digitale und Schlüsseltechnologien für industrielle Innovation
      • Abteilung III/6: Weltraumangelegenheiten und Luftfahrttechnologien
    • Sektion IV: Verkehr
      • Stabsstelle Strategie und Steuerung
      • Stabsstelle Barrierefreiheit
      • Abteilung VPF: verkehrsträgerübergreifend – strategische Projekte und Finanzierungsnachweise
      • Gruppe Eisenbahn
        • Abteilung E 1: Legistik, EU und internationale Angelegenheiten Eisenbahnen
        • Abteilung E 2: Oberste Eisenbahnbehörde Genehmigung Infrastruktur und Fahrzeuge
        • Abteilung E 3: Oberste Eisenbahnbehörde Genehmigung Betrieb und Verkehr
        • Abteilung E 4: Oberste Eisenbahnbehörde Überwachung
        • Abteilung E 5: Technik
        • Abteilung E 6: Oberste Seilbahnbehörde
      • Gruppe Infrastrukturverfahren und Verkehrssicherheit
        • Abteilung IVVS 1: Planung Betrieb und Umwelt
        • Abteilung IVVS 2: Verkehrssicherheit und Sicherheitsmanagement Infrastruktur
        • Abteilung IVVS 3: Rechtsbereich Bundesstraßen
        • Abteilung IVVS 4: UVP-Verfahren Bundesstraßen
      • Gruppe Straßenverkehr und Kraftfahrwesen
        • Abteilung ST 1: Kraftfahrwesen
        • Abteilung ST 2: Rechtsbereich Straßenverkehr
        • Abteilung ST 3: Beförderung gefährlicher Güter mit allen Verkehrsträgern und Containersicherheit
        • Abteilung ST 4: Straßenpersonen- und Güterverkehr
        • Abteilung ST 5: Technisches Kraftfahrwesen
      • Abteilung W 1: Schifffahrt – Recht
      • Abteilung W 2: Schifffahrt – Technik und Nautik
      • Abteilung W 3: Bundeswasserstraßen
      • Gruppe Luftfahrt – Oberste Zivilluftfahrtbehörde
        • Abteilung L 1: Strategie und Internationales
        • Abteilung L 2: Luftfahrt-Rechtsangelegenheiten
        • Abteilung L 3: Luftfahrt-Infrastruktur
        • Abteilung L 4: Safety-Management und Flugsicherung
    • Sektion V: Umwelt und Kreislaufwirtschaft
      • Stabsstelle Biodiversität
      • Abteilung V/1: Betriebliches Abfallrecht, Abfallverbringung und Umwelthaftung
      • Abteilung V/2: Abfall- und Altlastenrecht
      • Abteilung V/3: Abfallwirtschaftsplanung, Abfallbehandlung und Altlastensanierung
      • Abteilung V/4: EDM-Programm Umwelt
      • Abteilung V/5: Chemiepolitik und Biozide
      • Abteilung V/6: Abfallvermeidung, -verwertung und -beurteilung
      • Abteilung V/7: Integrierte Produktpolitik, Betrieblicher Umweltschutz und Umwelttechnologie
      • Abteilung V/8: Strahlenschutz
      • Abteilung V/9: Nachhaltige Entwicklung und Bewusstseinsbildung
      • Abteilung V/10: Nationalparks, Natur- und Artenschutz
      • Abteilung V/11: Anlagenbezogener Umweltschutz, Umweltbewertung und Luftreinhaltung
    • Sektion VI: Klima und Energie
      • Stabsstelle Krisenmanagement und Energielenkung
      • Abteilung FC VI: Finanzen und Controlling
      • Abteilung VI/1: Allgemeine Klimapolitik
      • Abteilung VI/2: Strategische Energiepolitik
        • Referat VI/2a: Strom- und Gasmarkt
        • Referat VI/2b: Energiestatistik
      • Abteilung VI/3: Grüne Finanzen und nachhaltige Wirtschaft
        • Referat VI/3a: Klimabonus
      • Abteilung VI/4: Rechtskoordination und Energie Rechtsangelegenheiten
        • Referat VI/4a: Energiewegerecht
      • Abteilung VI/5: Erneuerbare Energie Erzeugung
      • Abteilung VI/6: Energieeffizienz und Wärme
      • Abteilung VI/7: Förderinstrumente für innovative Klima- und Energietechnologien
      • Abteilung VI/8: Allgemeine Koordination von Nuklearangelegenheiten
      • Abteilung VI/9: Internationale Klima-, Umwelt- und Energieangelegenheiten
      • Abteilung VI/10: EU-Koordination Klima und Umwelt
      • Abteilung VI/11: Europäische Energieangelegenheiten
      • Abteilung VI/12: Dialog zu Energiewende und Klimaschutz

Geschäftsbereiche

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die folgenden nachgeordneten Dienststellen.[8]

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat die folgenden Beteiligungen.[9]

Das BMK ist zusätzlich im Präsidium des Klima- und Energiefonds zu 100 % vertreten. Weiters fallen die E-Control, der Rat für Forschung und Technologieentwicklung und die Österreichische Energieagentur in die Zuständigkeit des BMK.

Darüber hinaus ist das BMK Initiator und Unterstützer verschiedener österreichischer Technologieplattformen zur Stärkung von Schlüsseltechnologien.[10]

Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft

Die Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (Schig) mit Sitz in Wien hat einerseits behördliche Tätigkeiten, erbringt andererseits auch Leistungen am Markt. Schig führt das nationale Fahrzeugeinstellungsregister für österreichische Schienenfahrzeuge.
Das Unternehmen ist als Benannte Stelle (Notified Body) anerkannt und führt in dieser Funktion Konformitätsbewertungen gegen die Anforderungen der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) durch[11].
Die Schig ist die für Verkehr zuständige Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds.

Bundesminister

Literatur

  • Thier Martin: Verwaltungskultur- und Verwaltungsstrukturwandel im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) im Vergleich der XXII. und XXIII. Gesetzgebungsperiode. Diplomarbeit, Universität Wien, Wien 2009 (othes.univie.ac.at PDF).

Vorministerien:

  • Alfred Micholitsch: Licht und Kraft für Österreich: 2 Jahre Neuaufbau der Energiewirtschaft, E. R. P. – Mission für Österreich, Bundesministerium für Energiewirtschaft und Elektrifizierung (Hrsg. und Verlag), Wien 1949.
  • Alfred Micholitsch: Bericht 1960–1965, Bundesministerium für Verkehr und Elektrizitätswirtschaft (Hrsg. und Verlag), Wien 1965.

Einzelnachweise

  1. Bundesfinanzgesetz 2022. (PDF) Bundesministerium der Finanzen, S. 16, abgerufen am 5. März 2022.
  2. Besorgung der Geschäfte der obersten Bundesverwaltung, BGBl Nr. 120/1946
  3. Bundesgesetz über die Neuordnung des Wirkungsbereiches des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau und des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Betriebe in den Angelegenheiten der Luftfahrt, BGBl. Nr. 244/1950 letzte Seite.
  4. BGBl. Nr. 379/1973, § 13 Z 14 -16
  5. Bundesministeriengesetz-Novelle 2000, BGBl. I Nr. 16/2000.
  6. Bundesministeriengesetz 1986. Abgerufen am 29. Januar 2020.
  7. Geschäfts- und Personaleinteilung. (PDF) Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), 9. Juli 2024, abgerufen am 15. September 2024.
  8. Nachgeordnete Dienststellen des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, abgerufen am 29. Januar 2020.
  9. Direkte Beteiligungen. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, abgerufen am 22. Februar 2020.
  10. Im Land der Schlüsseltechnologien. Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, 2019, abgerufen am 30. Oktober 2020.
  11. Zertifizierungsstelle nach ISO/IEC 17065

Koordinaten: 48° 12′ 38″ N, 16° 23′ 9″ O

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Wappen der Republik Österreich: Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist:

Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone […]. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“

Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt.
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