Bundesministerium (Deutschland)
Ein Bundesministerium ist eine einem Bundesminister zugeordnete oberste Bundesbehörde. Nach Art. 62 Grundgesetz besteht die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Innerhalb der vom Bundeskanzler ausgeübten Richtlinienkompetenz leitet jeder Bundesminister sein Ressort in eigener Verantwortung (auch Ressorthoheit genannt). Dazu gehören neben dem Ministerium die dem Ressort zugeordneten oberen, mittleren und unteren Bundesbehörden.
Die Beamten und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst des Bundesministeriums nehmen im Auftrag und im Namen des Bundesministers dessen Aufgaben wahr, insbesondere die Fach- und Dienstaufsicht gegenüber den nachgeordneten Behörden und die politischen Aufgaben gegenüber dem Deutschen Bundestag sowie den anderen Organen des Bundes. Das Ministerium steht an der Schnittstelle von politischer Leitung (Gubernative) und als unpolitisch gedachter Verwaltung (Exekutive im engeren Sinne). Die Tätigkeit der Ministerialverwaltung unterscheidet sich daher von nachgeordneten Verwaltungen.
Geschichte
Nach preußischer Tradition ergehen Verwaltungsakte der Bundesministerien in Ich-Form und werden auf den Bundesminister bezogen.
Ministerien sind in der Geschichte immer weiter ausdifferenziert worden. Begriffshistorisch wird das deutlich z. B. an der Einrichtung des Preußischen Staatsministeriums, das die gesamte Regierung umfasste. Im 19. Jahrhundert sind die klassischen Ressorts entstanden: Finanzen, Auswärtiges, Krieg, Inneres und Justiz.[1]
Der Norddeutsche Bund bzw. das Deutsche Kaiserreich verwendete die Bezeichnung Ministerium nicht. Der Bundeskanzler war durch die Lex Bennigsen 1867 zum (einzigen) verantwortlichen Bundesminister geworden. Das Bundeskanzleramt des Norddeutschen Bundes war zunächst die einzige oberste Bundesbehörde, bis 1870 das preußische Außenministerium zum Auswärtigen Amt des Norddeutschen Bundes wurde. Das 1870 gegründete preußische Außenministerium war bereits mit seiner Übernahme als Auswärtiges Amt des Norddeutschen Bundes umbenannt worden und existierte als solches im Deutschen Kaiserreich fort. Die obersten Reichsbehörden im Kaiserreich ab 1871 hießen Reichsämter. Ihre Chefs, die Staatssekretäre, nahmen Weisungen des Kanzlers entgegen, waren also keine Ministerkollegen. Erst mit der Weimarer Republik wurden vollwertige Reichsministerien eingeführt. Das nach Reichsgründung eingerichtete Reichsjustizamt (1877) hieß nicht Ministerium. Dies beruhte darauf, dass dem Reichskanzleramt (zu Beginn des Kaiserreichs unter Führung Otto von Bismarcks) die gesamte Reichskompetenz zukam, und auf Reichsebene erst später eine Ausdifferenzierung stattfand. Um es nicht zu einer Verantwortlichkeit der Reichsregierung gegenüber dem Parlament kommen zu lassen, gab es formal keine Minister oder Ministerien und damit auch keine kollegiale Reichsregierung, obwohl die Staatssekretäre als Chefs der Reichsämter tatsächlich eine den Ministern sehr ähnliche Stellung hatten.[2]
Das Grundgesetz schreibt weder die Anzahl noch den Zuschnitt der Bundesministerien vor. Es steht dem Bundeskanzler somit im Rahmen seiner Organisationsgewalt frei, Ministerien einzurichten oder aufzulösen. Lediglich die Bundesminister der Verteidigung (Art. 65a), der Justiz (Art. 96 Abs. 2 Satz 4) und der Finanzen (Art. 112 S. 1 sowie Art. 114 Abs. 4) sind im Grundgesetz ausdrücklich erwähnt. Der Status dieser Ministerien als solcher darf daher nicht angetastet werden.[3] In der politischen Umgangssprache werden neben den drei ebengenannten auch das Außen- und das Innenministerium als „klassische“ Ministerien bezeichnet. Diese haben aus Traditionsgründen bis heute den bestimmten Artikel vor der Bezeichnung des Ressorts (mit Ausnahme des Auswärtigen Amts), während die übrigen nach dem Muster „Bundesministerium für …“ bezeichnet werden.[4]
Das derzeitige Kabinett Scholz verfügt über 16 Ministerien. Die kleinsten Ministerien sind das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und das Bundesministerium der Justiz.
Derzeitige Bundesministerien
Karte mit allen Koordinaten der derzeitigen Bundesministerien: OSM
Amtliche Reihenfolge[5] | Name | Abkürzung | Behördenleitung | Gründung | Erster Dienstsitz | Foto | Zweiter Dienstsitz | Foto |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz | BMWK | Bundesminister Robert Habeck (B’90/Die Grünen) | 1949 | Scharnhorststraße 34–37 10115 Berlin, ⊙ | Villemombler Straße 76 53123 Bonn, ⊙ | ||
2 | Bundesministerium der Finanzen | BMF | Bundesminister Jörg Kukies (SPD) | 1949 | Wilhelmstraße 97 10117 Berlin | Am Propsthof 78a 53121 Bonn | ||
3 | Bundesministerium des Innern und für Heimat | BMI | Bundesministerin Nancy Faeser (SPD) | 1949 | Alt-Moabit 140 10559 Berlin | Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn | ||
4 | Auswärtiges Amt | AA | Bundesministerin Annalena Baerbock (B’90/Die Grünen) | 1951 | Werderscher Markt 1 10117 Berlin | Adenauerallee 99–103 53113 Bonn | ||
5 | Bundesministerium der Justiz | BMJ | Bundesminister Volker Wissing (parteilos) | 1949 | Mohrenstraße 37 10117 Berlin | Adenauerallee 99–103 53113 Bonn | (c) Foto: Eckhard Henkel / Wikimedia Commons / CC BY-SA 3.0 DE | |
6 | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | BMAS | Bundesminister Hubertus Heil (SPD) | 1949, 2005 | Wilhelmstraße 49 10117 Berlin | Rochusstraße 1 53123 Bonn | ||
7 | Bundesministerium der Verteidigung | BMVg | Bundesminister Boris Pistorius (SPD) | 1955 | Fontainengraben 150 53123 Bonn | Stauffenbergstraße 18 10785 Berlin | ||
8 | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft | BMEL | Bundesminister Cem Özdemir (B’90/Die Grünen) | 1949 | Rochusstraße 1 53123 Bonn | (c) Wo st 01 / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 de | Wilhelmstraße 54 10117 Berlin | |
9 | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | BMFSFJ | Bundesministerin Lisa Paus (B’90/Die Grünen) | 1994 | Glinkastraße 24 10117 Berlin | Rochusstraße 8–10 53123 Bonn | ||
10 | Bundesministerium für Gesundheit | BMG | Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) | 1961 | Rochusstraße 1 53123 Bonn | Friedrichstraße 108 10117 Berlin | ||
11 | Bundesministerium für Digitales und Verkehr | BMDV | Bundesminister Volker Wissing (parteilos) | 1949 | Invalidenstraße 44 10115 Berlin | Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn | ||
12 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz | BMUV | Bundesministerin Steffi Lemke (B’90/Die Grünen) | 1986 | Robert-Schuman-Platz 3 53175 Bonn | Stresemannstraße 128–130 10117 Berlin | ||
13 | Bundesministerium für Bildung und Forschung | BMBF | Bundesminister Cem Özdemir (B’90/Die Grünen) | 1955 | Heinemannstraße 2 53175 Bonn | Kapelle-Ufer 1 10117 Berlin | (c) Ansgar Koreng / CC BY 3.0 (DE) | |
14 | Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | BMZ | Bundesministerin Svenja Schulze (SPD) | 1961 | Dahlmannstraße 4 53113 Bonn | Stresemannstraße 94 10963 Berlin | ||
15 | Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen | BMWSB | Bundesministerin Klara Geywitz (SPD) | 1949, 2021 | Krausenstraße 17–18 10117 Berlin | Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn | ||
16 | Bundeskanzleramt | BKAmt | Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister Wolfgang Schmidt (SPD) | 1949 | Willy-Brandt-Straße 1 10557 Berlin | Adenauerallee 139 53113 Bonn |
Ehemalige Bundesministerien
Bundesministerium (letzte Bezeichnung) | Gründung | Auflösung | Nachfolgebehörden |
---|---|---|---|
Bundesministerium für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder | 1949 | 1969 | Bundeskanzleramt |
Bundesministerium für die Angelegenheiten des Bundesverteidigungsrates | 1964 | 1966 | Bundeskanzleramt |
Bundesministerium für Forschung und Technologie | 1972 | 1994 | zusammengelegt mit dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zum Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie |
Bundesministerium für Frauen und Jugend | 1991 | 1994 | zusammengelegt mit dem Bundesministerium für Familie und Senioren zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen | 1949 | 1991 | Bundesministerium für Familie und Senioren; Bundesministerium des Innern |
Bundesministerium für Post und Telekommunikation | 1949 | 1997 | Bundesministerium der Finanzen; Bundesministerium für Wirtschaft |
Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau | 1949 | 1998 | 1998 mit dem damaligen Bundesministerium für Verkehr zum Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zusammengelegt; 2021 als Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wieder errichtet |
Bundesschatzministerium | 1949 | 1969 | Bundesministerium der Finanzen; Bundesministerium für Wirtschaft |
Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte | 1949 | 1969 | Zuständigkeiten gingen in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern über |
Ämter in Bundesministerien
Der Bundeskanzler und die Bundesminister stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis gemäß dem Bundesministergesetz (BMinG), die Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. die Staatsminister in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis gemäß dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG). Alle anderen Ämter werden mit Bundesbeamten besetzt, die in einem beamtenrechtliches Dienstverhältnis nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) stehen.
Amtsbezeichnung[6] | Abkürzung | Besoldungsgruppe |
---|---|---|
Gewählte Vertreter (politische Ämter) | ||
Bundeskanzler | BK | 1,66-faches von B 11 (∗) |
Bundesminister | BM | 1,33-faches von B 11 (∗) |
Parlamentarischer Staatssekretär bzw. Staatsminister | PSt, PSts, Stm | 0,75-faches des Ministergehaltes (entspricht B 11) (∗) |
Höherer Dienst (wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master) | ||
Staatssekretär | StS, Sts | B 11 |
Ministerialdirektor | MinDir, MD, MDir | B 10 (stellvertretender Sprecher der Bundesregierung bzw. stellvertretender Leiter des Bundespresseamtes), B 9 (Abteilungsleiter) |
Ministerialdirigent | MinDirig, MDirig, MDgt, MDg | B 6 (Abteilungsleiter oder Unterabteilungsleiter) |
Ministerialrat (a) | MinR, MR | B 3 |
Ministerialrat, Leitender Regierungsdirektor (b) | MinR, MR, LRD | A 16 |
Regierungsdirektor (c) | RDir, RD | A 15 |
Oberregierungsrat (d) | ORR | A 14 |
Regierungsrat (e) | RR | A 13h (Eingangsamt) |
Gehobener Dienst (Fachhochschulstudium oder Bachelor) | ||
Oberamtsrat (f) | OAR | A 13g |
Amtsrat (g) | AR | A 12 |
Regierungsamtmann (h) | RAmtm, RAmtfr | A 11 |
Regierungsoberinspektor (i) | ROI | A 10 |
Regierungsinspektor (j) | RI | A 9g (Eingangsamt) |
Mittlerer Dienst (mindestens dreijährige Berufsausbildung) | ||
Amtsinspektor | AI | A 9m |
Regierungshauptsekretär | RHS | A 8 |
Regierungsobersekretär | ROS | A 7 |
Regierungssekretär | RS | A 6m (Eingangsamt) |
Einfacher Dienst (An- und Ungelernte) | ||
Oberamtsmeister | OAM | A 5 oder A 6e (herausgehobene Dienstposten) |
Amtsmeister | AM | A 4 |
Hauptamtsgehilfe | HAG | A 3 (Eingangsamt) |
Oberamtsgehilfe | OAG | A 2 (Eingangsamt) (weggefallen)[7] |
Anmerkungen
- (∗)Tatsächlich, aufgrund mehrfacher Nichtanwendung der Besoldungserhöhungen gemäß dem Nichtanpassungsgesetz, deutlich niedriger.
- Bei weiblichen Beamten werden sämtliche Abkürzungen von Amtsbezeichnungen in der Regel um den Zusatz „in“ oder „’in“ (mit Apostroph) ergänzt (z. B. ORR’in).
- Abweichend vom im nichttechnischen Verwaltungsdienst üblicherweise verwendeten Zusatz „Regierungs-“ wird in Bundesministerien (oberste Bundesbehörden) der Zusatz „Regierungs-“ in den Besoldungsgruppen A 9 (Amtsinspektor statt Regierungsamtsinspektor) und A 12 (Amtsrat statt Regierungsamtsrat) nicht verwendet. Im nachgeordneten Geschäftsbereich von Bundesbehörden (obere, mittlere und untere Bundesbehörden) ist bei diesen Amtsbezeichnungen der Zusatz „Regierungs-“ üblich.
- Das ehemalige Eingangsamt des einfachen Dienstes (Oberamtsgehilfe, A 2) ist weggefallen. Seither ist das Eingangsamt die Besoldungsgruppe A 3 (Hauptamtsgehilfe).
- Ausschließlich beim Auswärtigen Amt (AA) werden folgende regulären Amtsbezeichnungen durch eigenständige ersetzt:
- (a)Ministerialrat (MinR/MR) wird zu Vortragender Legationsrat I. Klasse (VLR I) bzw. Botschaftsrat I. Klasse, Generalkonsul, Gesandter oder Botschafter
- (b)Ministerialrat (MinR/MR) bzw. Leitender Regierungsdirektor (LTRD) wird zu Vortragender Legationsrat I. Klasse (VLR I), im Ausland z. T. Botschaftsrat I. Klasse (BR I) bzw. Generalkonsul, Gesandter oder Botschafter
- (c)Regierungsdirektor (RDir/RD) wird zu Vortragender Legationsrat (VLR), im Ausland z. T. Botschaftsrat (BR) oder Generalkonsul (Auch A 16, B3, B6)
- (d)Oberregierungsrat (ORR) wird zu Legationsrat I. Klasse (LR I) bzw. Konsul I. Klasse
- (e)Regierungsrat (RR) wird zu Legationsrat (LR)
- (f)Regierungsoberamtsrat (ROAR) wird zu Oberamtsrat (OAR), im Ausland z. T. Kanzler I. Klasse (Kzl I), Konsul (Ks)
- (g)Regierungsamtsrat (RAR) wird zu Amtsrat (AR), im Ausland z. T. Kanzler I. Klasse (Kzl I)
- (h)Regierungsamtmann (RAmtm), im Ausland z. T. Kanzler (Kzl)
- (i)Regierungsoberinspektor (ROI) wird zu Konsulatssekretär I. Klasse (KS I)
- (j)Regierungsinspektor (RI) wird zu Konsulatssekretär (KS)
Beschäftigte (Angestellte) im Sinne des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) sind keine Beamte und verfügen somit nicht über ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis, sondern ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis. Beamte sind nicht angestellt, sondern sind mittels Urkunde ernannt. Bei Angestellten wird die Arbeitgeberseite aus rechtlicher Sicht Arbeitgeber genannt, bei Beamten wird der Arbeitgeber als Dienstherr bezeichnet. Ausschließlich Beamte führen stets eine Amtsbezeichnung gemäß der Bundesbesoldungsordnung (vgl. Anlage I zu § 20 Absatz 2 Satz 1 BBesG). Beschäftigte führen keine Amtsbezeichnungen, sondern werden formal als Tarifbeschäftigte bezeichnet und erhalten keine Besoldung, sondern Entgelt (Gehalt) gemäß TVöD (Entgeltgruppen E 1 bis E 16, vergleichbar mit den Besoldungsgruppen der Beamten). Hingegen haben Tarifbeschäftigte und Beamte eine Funktionsbezeichnung (z. B. Referent, Sachbearbeiter etc.). Beamte erhalten monatlich im Voraus ihre Besoldung und werden nicht für ihre auferlegten Tätigkeiten alimentiert (bezahlt), sondern für ihr Amt (genauer: für ihre Besoldungsgruppe). Tarifbeschäftigte erhalten ihr Entgelt am Ende des Monats, in dem Arbeit geleistet wurde. Zahltag ist sowohl für Beamte als auch für Tarifbeschäftigte in Bundesbehörden stets der letzte Bankarbeitstag eines Monats. Wenn ein Tarifbeschäftigter einen Antrag auf Verbeamtung stellt, so sind die entsprechenden Voraussetzungen seitens des Dienstherrn und des Betriebsarztes zu prüfen (vgl. Bestenauslese); hierbei wird bei begünstigendem (positiven) Bescheid ein sogenannter Statuswechsel vorgenommen. Beim Statuswechsel erhält der Mitarbeiter am letzten Tag des Monats das Gehalt für den vergangenen Monat und zum selben Zeitpunkt die Besoldung für den kommenden Monat im Voraus. Zu den Berufen, die die Tarifbeschäftigten und teilweise Beamte in der Regel innehaben, zählen vornehmlich Verwaltungsfachangestellter, Fachangestellter für Bürokommunikation (beide auf den öffentlichen Dienst ausgerichtet) und Kaufmann für Büromanagement (auf die Privatwirtschaft und zugleich auf den öffentlichen Dienst ausgerichtet).
Beamtete Staatssekretäre und Ministerialdirektoren sind sogenannte politische Beamte; sie können gemäß § 23 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), § 36 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Parlamentarische Staatssekretäre können gemäß § 4 S. 1, 1. HS ParlStG jederzeit entlassen werden.
Daneben gibt es weitere Ämter mit Sonderstellung, z. B. im Zusammenhang mit einer Funktion als Kontrollinstanz. So steht etwa der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis (§ 12 Abs. 1 BDSG) und war bis 2016 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern angesiedelt und unterstand dessen Aufsicht (§ 22 Abs. 5 S. 1 und 2 BDSG). Parallel zur verwaltungsorganisatorischen Stellung seiner Behörde als ausgegliederter Abteilung erhielt der BfD als Leiter dieser Behörde Amtsbezüge in Höhe der einem Bundesbeamten der Besoldungsgruppe B 9 zustehenden Besoldung (§ 23 Abs. 7 S. 1 BDSG).
Im Auswärtigen Amt werden teilweise von den oben dargestellten abweichende Dienst- und Amtsbezeichnungen verwendet. Zum Beispiel wird der Regierungsrat z. A. (Dienstbezeichnung) Legationssekretär genannt. Außerdem führt ein Beamter des Auswärtigen Amtes, der im Ausland eingesetzt ist, gemäß internationalen Gepflogenheiten und Abkommen teilweise zusätzlich einen Titel bzw. eine andere Amtsbezeichnung, die sich nach der Tätigkeit an der Diplomatischen Mission und nach den internationalen Gepflogenheiten richten: Konsul, Botschaftsrat; Botschaftssekretär; Kanzler.
Neben Beamten und Beschäftigten arbeiten seit mehreren Jahren externe Mitarbeiter in deutschen Bundesministerien. Dabei handelt es sich nicht um klassische freie Mitarbeiter, die von den Ministerien finanziert werden, sondern um Personen aus der Privatwirtschaft, aus Verbänden und Interessengruppen, die weiterhin Angestellte ihres eigentlichen Arbeitgebers bleiben und von diesem bezahlt werden. Teilweise geschieht dies im Rahmen eines seit 2004 etablierten Personalaustauschprogramms, teilweise in Form der Abordnung die in Veröffentlichungen der Bundesregierung mit „externe Mitarbeiter“, „Entsendung“ und „Abordnung“ bezeichnet werden. Beobachter sehen darin eine neue Dimension des Lobbyismus bis hin zum „Dunstkreis der Korruption“ (Hans Herbert von Arnim).
Literatur
- Heinz Hoffmann (Bearbeiter): Die Bundesministerien 1949–1999. Bezeichnungen, amtliche Abkürzungen, Zuständigkeiten, Aufbauorganisation, Leitungspersonen (= Materialien aus dem Bundesarchiv. Heft 8). Wirtschaftsverlag NW GmbH, Bremerhaven 2003, ISBN 3-86509-075-3 (einschließlich CD-ROM mit dem Buchinhalt).
Weblinks
- Die Bundesministerien auf der Webpräsenz der Bundesregierung
- Text des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 14. März 2018
- Text des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021
Einzelnachweise
- ↑ Werner Frotscher/Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 211.
- ↑ Werner Frotscher, Bodo Pieroth: Verfassungsgeschichte, 5. Aufl., München 2005, Rn 428 ff.
- ↑ Dorothee Weckerling-Wilhelm in: Dieter C. Umbach, Thomas Clemens (Hrsg.): Grundgesetz. Mitarbeiterkommentar und Handbuch. Band II, C.F. Müller, Heidelberg 2002, Art. 62, Rn 23 (S. 417)
- ↑ Thomas de Maizière: Regieren. Innenansichten der Politik. Herder, Freiburg i. Br. 2019.
- ↑ Liste der Bundesministerinnen und Bundesminister. Abgerufen am 10. Dezember 2021.
- ↑ gemäß Anlage 1 zu § 9 Absatz 1 Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
- ↑ Bundesbesoldungsgesetz – Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) – Bundesbesoldungsordnungen A und B. In: gesetze-im-internet.de. Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, abgerufen am 5. Juni 2021.
Auf dieser Seite verwendete Medien
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (zum Zeitpunkt der Aufnahme Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), Rochusstraße 1, Bonn-Duisdorf
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Auswärtiges Amt (Werderscher Markt), Berlin
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Hauptgebäude des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtplanung in der Invalidenstraße 44 in Berlin-Mitte, erbaut 1875-1878 von August Thiede als Preußische Bergakademie und Geologische Landesanstalt. Sie wurde in einem städtebaulichen Zusammenhang mit dem benachbarten Naturkundemuseum und der Landwirtschaftlichen Hochschule auf dem ehemaligen Gelände der Königlichen Eisengießerei errichtet. Die vierflügelige Anlage mit zentraler Oberlichthalle und Lichthof besitzt eine klassizistische Fassade mit großen Rundbogenfenstern, Mittelportal und bastionsartigen Eckfassungen. In der DDR-Zeit war das Gebäude Sitz des Ministeriums für Geologie und des Zentralen Geologischen Instituts. Beim Umbau für das Bundesverkehrsministerium wurden 1996-1997 bauliche Veränderungen vor allem im Inneren zurückgenommen. Außerdem wurden dem Komplex zwei moderne Erweiterungsbauten nach Entwürfen des Architekten Max Dudler angefügt. Das Gebäude steht als Teil der Gesamtanlage Invalidenstraße 42-44 unter Denkmalschutz.
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Deutschland, Bonn: Palais Schaumburg.
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Leo Kornbrust: o.T. (1987/Bonn), im Hintergrund das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (zum Zeitpunkt der Aufnahme: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit)
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Der Bendlerblock am Reichpietschufer 74/76 in Berlin-Tiergarten, erbaut 1911-1914 als Reichsmarineamt, heute Berliner Dienstsitz des Bundesverteidigungsministeriums. Im Vordergrund der Landwehrkanal.
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Haupteingang des Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, in Berlin-Mitte. Das Gebäude entstand 1885 am damaligen Wilhelmplatz als Hofmarschallhaus des benachbarten (nicht mehr existierenden) Palais Leopold und wurde in den 1930er-Jahren in den Neubau des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda integriert.
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Das Hauptgebäude des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in der Invalidenstraße 47-48 in Berlin-Mitte. Das Gebäude wurde 1905-1910 nach einem Entwurf der Architekten Cremer & Wolffenstein als Kaiser-Wilhelm-Akademie für das militärische Bildungswesen erbaut. Es ist als Baudenkmal gelistet.
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Gesamtansicht des Gebäudes Adenauerallee 99–103 in Bonn, fotografiert von der gegenüberliegenden Rhein-Seite.
Das Gebäude in Bonn (postalische Anschrift: Adenauerallee 99–103) ist und war Dienstsitz mehrerer deutscher Bundesbehörden:
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- Zweiter Dienstsitz des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
- Dienstsitz des Bundesamts für Justiz
- Dienstsitz des Bundeszentralregisters
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Das Bürohaus am Friedrichstadtpalast in der Friedrichstraße 108 in Berlin-Mitte. Das Gebäude wurde 1996-1999 nach einem Entwurf des Architekturbüros Gerkan, Marg und Partner (GMP) errichtet. Seit 2006 ist es Berliner Dienstsitz des Bundesgesundheitsministeriums.
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Schaubild de:Bundesministerium (fiktiv)
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Die Fassade des denkmalgeschützten Gebäudes in der Stresemannstraße 128 in Berlin-Mitte
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Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (zum Zeitpunkt der Aufnahme: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung), Robert-Schuman-Platz, Bonn-Hochkreuz: Luftaufnahme
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Das Bundesjustizministerium in der Mohrenstraße 37 in Berlin-Mitte. Das Gebäude wurde 1912-1913 als Geschäftshaus "Prausenhof" nach einem Entwurf von Ludwig Otte erbaut. Davor befindet sich der südliche Teil der Mohrenkolonnaden, 1787 von Carl Gotthard Langhans erbaut. Die Mohrenkolonnaden sind als Baudenkmal und der Prausenhof als Ensembleteil denkmalgeschützt.
Autor/Urheber: Sir James, Lizenz: CC BY-SA 2.0 de
Bundesministerium der Finanzen und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin); Eingang Dienstsitz Bonn
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Historisches Geschäftshaus in der Krausenstraße 17-18 in Berlin-Mitte, heute zum Dienstgebäude Krausenstraße des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gehörig. Das Gebäude wurde 1908-1909 nach einem Entwurf des Architekten Friedrich Kristeller errichtet. Es gehörte dem Jüdischen Fabrikanten Viktor Wolff (Firma H. Wolff), 1996 wurde eine Entschädigung an die Nachfahren geleistet. Es ist als Baudenkmal gelistet.
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Dienstsitz Bonn des deutschen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Bonn-Duisdorf (ehemalige von-Gallwitz-Kaserne).
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Neubau des Hauptsitzes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der Glinkastraße 24 in Berlin-Mitte. Das Gebäude wurde zwischen 2007 und 2009 errichtet und bildet zusammen mit historischen Geschäfts- und Wohnhäusern einen Komplex, der zwischen Jäger- und Taubenstraße liegt.
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Lage von Europa auf der Erde.
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Eingang des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dienstsitz Bonn
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Das Bundeskanzleramt in Berlin, Deutschland.
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Eingang zum Bundesministerium des Innern, Dienstsitz Bonn sowie zur Zweigstelle Bonn des Statistischen Bundesamtes und zum Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp).
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Berlin-Mitte, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (zum Zeitpunkt der Aufnahme Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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Bundeskanzleramt, Bonn: Luftaufnahme von Nordwesten
Zweitsitz des Auswärtigen Amtes, Zweitsitz des Bundesministeriums der Justiz und Sitz des Bundeszentralregisters in Bonn. Das Gebäude befindet sich vor dem Rheinufer, Blick von der anderen Rheinseite in Beuel.