Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Basisdaten
Titel:Bundesgesetz über die
Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich
Kurztitel:Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz
Abkürzung:HFKG
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Schweiz
Rechtsmaterie:Recht auf Bildung
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
414.20
Ursprüngliche Fassung vom:30. September 2011
Inkrafttreten am:1. Januar 2015
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG, SR 414.20) vom 30. September 2011 ist ein Bundesgesetz der Schweiz. Es trat zum 1. Januar 2015 in Kraft.

Als Rahmengesetz konzipiert, dient es als Grundlage, um die schweizerische Hochschulpolitik zu koordinieren, die Qualität zu sichern und zur Akkreditierung, um Hochschulen und Institutionen des Hochschulbereichs zu finanzieren, um die Aufgaben in teuren Bereichen aufzuteilen und um Bundesbeiträge zu gewähren.

Literatur

Weblinks