Bundeseisenbahnvermögen
Bundeseisenbahnvermögen | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Rechtsform | nicht rechtsfähiges Sondervermögen |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium für Digitales und Verkehr |
Gründung | 1994 |
Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
Behördenleitung | Winfried Thubauville, Präsident |
Bedienstete | ca. 1.400 |
Netzauftritt | www.bev.bund.de |
Hauptverwaltung (Bonn) Dienststelle Mitte (Frankfurt am Main) mit Außenstelle Dienststelle Nord (Hannover) mit Außenstellen Dienststelle Süd (Karlsruhe) mit Außenstellen Dienststelle West (Köln) mit Außenstelle |
Das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) ist durch das Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung entstanden (Gesetz über die Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen). Der Vorgang gehört zur 1. Stufe der Bahnreform.[1] Der Präsident des Bundeseisenbahnvermögens ist oberste Dienstbehörde (§ 10 BEZNG).
Seit dem 1. April 2024 leitet Präsident Winfried Thubauville das BEV.[2] In der Hauptverwaltung und den Dienststellen des BEV arbeiten 750 Mitarbeiter, einschließlich der Beschäftigten mit Dienstleistungsüberlassungsverträgen beschäftigt das BEV insgesamt rund 1.400 Mitarbeiter.[3] Die Wirtschaftsführung unterliegt Genehmigungsvorbehalten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen. Die Pensionslasten des BEV belaufen sich auf 5,5 Milliarden Euro pro Jahr und werden durch den Bund finanziert.[4]
Gliederung
Das Bundeseisenbahnvermögen ist zweistufig organisiert.
- Die Hauptverwaltung hat ihren Sitz in der Bundesstadt Bonn.
- Dienststellen
Geschichte
Entstehung des Bundeseisenbahnvermögen im Zuge der Bahnreform 1994
In Schritt 1 der 1. Stufe der Bahnreform wurden zunächst die beiden Sondervermögen „Deutsche Bundesbahn“ und „Deutsche Reichsbahn“ mit Wirkung zum 1. Januar 1994 zu einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen „Bundeseisenbahnvermögen“ zusammengeführt (§ 1 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen vom 27. Dezember 1993, BGBl I S. 2378). In Schritt 2 erfolgte zum 5. Januar 1994 die Aufteilung in mehrere Bereiche. Der Verwaltungsbereich verblieb im Bundeseisenbahnvermögen während der hoheitliche Bereich auf das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überging. Der unternehmerische Bereich, zu dessen Aufgaben das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen sowie das Betreiben der Infrastruktur gehören, wurde in die neu gegründete Deutsche Bahn Aktiengesellschaft ausgegliedert (§ 1 des Deutsche Bahn Gründungsgesetz -DBGrG- vom 27. Dezember 1993, BGBl I S. 2386).[5]
Aufgaben
Die Behörde ist Dienstherr für die zur Deutschen Bahn AG zugewiesenen oder beurlaubten Bundesbahnbeamten. Sie betreut derzeit (2024) rund 127.000 Versorgungsempfänger.[3] Das BEV verwaltet und verwertet die nicht bahnnotwendigen Liegenschaften. Es beaufsichtigt den Ärztlichen Dienst/Medizinischen Dienst (Bahnärzte) – nicht zu verwechseln mit den Betriebsärzten der DB AG.
Folgende betriebliche Sozialeinrichtungen der Bundesbahn und Reichsbahn wurden oder werden durch das BEV weitergeführt:[6][7]
- Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB)
- Stiftungfamilie Bahn-Sozialwerk (BSW) & Eisenbahn-Waisenhort (EWH). Bis zum 31. August 2018: Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW).
- Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften (EWG)
- Bahn-Hausbrandversorgung, seit 2004 Teil der BSW & EWH.
- Bahnversicherungsanstalt, seit 2005 Teil der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
- Bahn-Betriebskrankenkasse (BAHN-BKK), seit dem 1. Dezember 1998 verselbstständigt, d. h. nicht mehr Teil des Bundeseisenbahnvermögens.
Es gibt folgende anerkannte Selbsthilfeeinrichtungen[8] des BEV:
- Stiftung Eisenbahn-Waisenhort (EWH)
- Bahn-Landwirtschaft (BLw)
- Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine (VDES)
- Bahnzentralstelle gegen die Alkoholgefahren (BZAL)
- DEVK (Versicherung)
- Sparda-Banken
- Eisenbahner-Wohnungsbaugenossenschaften (EBG)
Das BEV hat ferner Zuständigkeiten im Immobilienbereich, insbesondere die Verwaltung und Verwertung nicht betriebsnotwendiger ehemaliger Bahnliegenschaften, die durch das ENeuOG auf das BEV übertragen worden sind.[9]
Außerdem sind auf Schweizer Gebiet liegende Teile deutscher Bahninfrastruktur an der Basler Verbindungsbahn, der Rheintalbahn, der Wiesentalbahn und der Hochrheinbahn im Rahmen der Bahnreform nicht an die Verwaltung der DB Netz AG übergegangen, sondern unterstehen weiterhin unmittelbar dem Bundeseisenbahnvermögen.
Privatisierung
Im Zuge der Bahnreform wurden 2001 aus dem Bundeseisenbahnvermögen die 18 Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften mit zusammen 65.000 Einheiten in einem Bieterverfahren – bis auf einen Anteil von 5,1 Prozent, der beim BEV verblieb – an verschiedene Erwerber verkauft. Dabei wurde für den Bundeshaushalt ein Erlös von netto 4,615 Mrd. DM erzielt. Die Eisenbahnergewerkschaften und der Deutsche Mieterbund protestierten vergeblich gegen die Privatisierung, erreichten aber die Zusicherung, dass weiterhin die Wohnungsfürsorge als betriebliche Sozialeinrichtung der Bahn erhalten bleibe.[10]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Die Bahnreform ( vom 3. März 2013 im Internet Archive), abgerufen am 4. April 2013
- ↑ Bundeseisenbahnvermögen - Homepage - Stabwechsel beim Bundeseisenbahnvermögen. Abgerufen am 30. Mai 2024.
- ↑ a b Wir über uns - Das Bundeseisenbahnvermögen. Abgerufen am 21. Juni 2024.
- ↑ An der Weiche des Wahnsinns. In: Süddeutsche Zeitung, Nr. 11, 15./16. Januar 2011, S. 27.
- ↑ Bundeseisenbahnvermögen - Bahnreform. Abgerufen am 18. März 2023.
- ↑ Bundeseisenbahnvermögen - Betriebliche Sozialeinrichtungen. Abgerufen am 1. Oktober 2019.
- ↑ Bundeseisenbahnvermögen - Ehemalige Sozial- und Selbsthilfeeinrichtungen. Abgerufen am 1. Oktober 2019.
- ↑ http://www.bev.bund.de/DE/Sozialeinrichtungen/Selbsthilfeeinrichtungen/selbsthilfeeinrichtungen_node.html
- ↑ Bundeseisenbahnvermögen - Übersicht. Abgerufen am 1. Oktober 2019.
- ↑ Privatisierung der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften des Bundeseisenbahnvermögens ( vom 4. März 2016 im Internet Archive)
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