Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister

Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister
(BAP)
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Rechtsforme.V.
SitzBerlin
Gründung2011

PräsidentSebastian Lazay
Vizepräsident(en)Andreas Dinges, Volker Enkerts, Ingrid Hofmann, Hugo Schmitt, Jan-Ole Schneider, Ute Schoras
GeschäftsführerFlorian Swyter (Hauptgeschäftsführer)
Mitglieder1.800
Websitewww.personaldienstleister.de

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) ist ein deutscher Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche, der im April 2011 aus der Fusion der beiden Verbände Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) und Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) hervorgegangen ist.

Struktur und Aufgaben

Der Verband ist eine Interessenvertretung der Personaldienstleistungs- und Zeitarbeitsbranche in Deutschland. Er bündelt die Kräfte der Personaldienstleister und setzt sich dafür ein, die Interessen seiner Mitglieder in Bezug auf Personaldienstleistungen und Themen des Arbeitsmarktes zu vertreten und zu fördern. Aktuell sind mehr als 1.800 Mitglieder mit über 4.800 Personaldienstleistungsbetrieben in Deutschland im BAP organisiert. Der Verband vereint gut 50 Prozent der Branche – bezogen auf Umsatz oder beschäftigte Zeitarbeitnehmer – unter einem Dach. Neben den großen, internationalen Unternehmen der Branche sind etwa 95 Prozent der Verbandsmitglieder kleine und mittelständische Firmen.

Der BAP organisiert aktiv den Informations- und Gedankenaustausch mit dem Gesetzgeber, den Ministerien, den Parteien, den Verbänden, den öffentlichen Institutionen sowie den Medien in Deutschland. Neben der politischen Arbeit und Öffentlichkeitsarbeit steht der BAP vor allem als juristischer Berater für seine Mitglieder zur Verfügung. Mit der Förderung des Austauschs von Bildung und Wissenschaft auf dem Gebiet der Personaldienstleistungen übernimmt der Verband gesellschaftliche Verantwortung. Der Verband ist in den Themenfeldern Politik, Recht, Digitalisierung, Integration, Bildung, Internationales, Presse-/Öffentlichkeitsarbeit und Personalvermittlung tätig.

Darüber hinaus verhandelt der Verband im Rahmen der Tarifpartnerschaft mit den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes regelmäßig die tariflichen Rahmenbedingungen der Beschäftigung in der Zeitarbeit. Mit einem Verhaltenskodex, über dessen Einhaltung ein Schiedsgericht wacht, setzt sich der BAP für faire Arbeitsbedingungen in der Branche ein.

Organisation

Der BAP ist ein eingetragener Verein mit dem Zweck, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Bereich der Personaldienstleistungen zu fördern. Darüber hinaus wahrt er die gemeinsamen Interessen der Mitglieder gegenüber Politik, Sozialpartnern, Wissenschaft und Öffentlichkeit.

Die wichtigsten Organe des BAP sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, das Präsidium, die Geschäftsstelle, die Ausschüsse, Arbeitskreise und -gruppen sowie die Tarifpolitik mit der Tarifkommission und der Tarifverhandlungskommission. Die Mitgliederversammlung findet jährlich statt und wählt den Präsidenten, das Präsidium sowie den Vorstand für eine Amtszeit von jeweils drei Jahren. Haushalt und Beitragsordnung fallen ebenfalls in den Verantwortungsbereich der Mitgliederversammlung. Die nächste Mitgliederversammlung ist am 23. Mai 2019 geplant.

Präsident des BAP ist der Unternehmer Sebastian Lazay. Im Präsidium des BAP sind neben Lazay acht Vizepräsidenten vertreten. Der Vorstand des Verbandes setzt sich aus den neun Mitgliedern des Präsidiums sowie neun weiteren Personen zusammen.

Die Hauptgeschäftsführung wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Vorstand berufen. Seit dem 1. April 2020 ist Florian Swyter Hauptgeschäftsführer des BAP.[1]

Der BAP ist deutschlandweit in neun Regionen aktiv. Die Regionalsprecher und deren Stellvertreter sind Ansprechpartner für die Mitgliedsunternehmen vor Ort. Sie organisieren die Versammlungen und den Informationsaustausch innerhalb der BAP-Regionen.

In Deutschland ist der BAP zudem in der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), im Bundesverband Großhandel, Außenhandel und Dienstleistungen (BGA) und im Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) organisiert. Auf internationaler Ebene vertritt der BAP als einziger Branchenverband in Deutschland die Belange der Personaldienstleistungsunternehmen in der World Employment Confederation (WEC) sowie auf europäischer Ebene in der World Employment Confederation – Europe (WEC-Europe).

Tarifverträge und Tarifbindung

Der BAP ist Rechtsnachfolger der Verbände AMP und BZA, aus deren Fusion er entstanden ist. Die vor der Fusion geschlossenen Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften wurden durch diese nicht berührt.

Der Vorgängerverband des BAP hat bereits im Jahr 2003 zusammen mit der Tarifgemeinschaft Leiharbeit des DGB ein bundesweit geltendes Tarifwerk für die Zeitarbeitsbranche abgeschlossen. Das Tarifwerk umfasst den Manteltarifvertrag (MTV-BAP), Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV-BAP), Entgelttarifvertrag (ETV-BAP) sowie derzeit elf Branchenzuschlagstarifverträge (TV-BZ). In den Tarifverträgen sind die Mindestbedingungen für Zeitarbeitnehmer in Deutschland geregelt, die in der Regel einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung etc. erhalten.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Florian Swyter übernimmt die BAP-Hauptgeschäftsführung. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister. 1. April 2020, ehemals im Original; abgerufen am 7. Mai 2020.@1@2Vorlage:Toter Link/www.personaldienstleister.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven.)

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