Bundesagentur

Als Bundesagentur bezeichnet man staatliche Einrichtungen auf Bundesebene. Bundesagenturen sind oft einem Ministerium unterstellt und weisen in der Regel thematisch eng begrenzte Geschäftsfelder auf. Sie können als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als Körperschaft des privaten Rechts organisiert sein. Letzteres wird als Öffentliches Unternehmen bezeichnet, ein bekanntes Beispiel ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Bei einer Bundesagentur würde in so einem Fall die Bundesrepublik als Gesellschafter (Eigentümer) auftauchen. Siehe die Liste privatrechtlicher Unternehmen mit Bundesbeteiligung in Deutschland für Konstrukte dieser Art.

Bundesagenturen sind im Sinne der Funktion Behörden. Agenturen auf Landesebene sind organisatorisch nachgeordnet und unterstehen der jeweiligen Landesverwaltung. Bundesbehörden gelten nicht als Agenturen. Für den Bürger ist diese Unterscheidung ohne Belang.

Beispiele für Bundesagenturen in Deutschland

Hingegen ist die

keine Bundesagentur im obigen Sinne.