Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure

Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
(BDVI)
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Rechtsformeingetragener Verein
Gründung30. April 1949
SitzBerlin
ZweckBerufsverband
VorsitzMichael Zurhorst
Mitgliederrund 1.300
Websitewww.bdvi.de

Der Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI) ist die Berufsvertretung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Deutschland. Derzeit zählt der Verband ca. 1.300 Mitglieder. Dies entspricht einem Organisationsgrad von über 90 %.

Der Bundesverband ist in das Vereinsregister eingetragen und beim Deutschen Bundestag als Gesprächspartner der Parlamentarier registriert. Als Wirtschafts- und Berufsverband vertritt er die Interessen seiner Mitglieder untereinander und gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Der BDVI ist gemeinsam mit dem DVW – Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement und dem Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) Mitbegründer der Interessengemeinschaft Geodäsie (IGG).

Die ÖbVI sind vom Staat beliehene Freiberufler, die mit hoheitlichen Aufgaben im Bereich Vermessungswesen betraut sind. Vergleichbar mit Notaren erbringen sie öffentliche Dienstleistungen in privater Organisation. Ein ÖbVI untersteht staatlicher Aufsicht und darf nicht in einem Weisungsverhältnis oder gewerblich tätig sein; sein Handeln ist von Neutralität und persönlichem Verantwortungsbewusstsein bestimmt. Bei allen Aufgaben in Bezug auf Grundstück und Immobilie sind sie technische Dienstleister, aber auch Berater und Mittler zwischen Wirtschaft und Verwaltung.

Durch die Beleihung der ÖbVI mit hoheitlichen Aufgaben hat der Staat seinen Haushalt bereits um Lohnsummen und Arbeitsplatzkosten für mehr als 15.000 Beschäftigte entlastet. Der BDVI setzt sich dafür ein, den Grundsatz der Staatsentlastung im öffentlichen Vermessungswesen durch Übertragung aller nicht administrativen Aufgaben auf die ÖbVI weiter voranzutreiben. Auf der einen Seite ist die Vermessungsdienstleistung der ÖbVI bürgernah, effizient, marktorientiert und oft kostengünstiger; auf der anderen Seite können sich die Verwaltungsstellen so auf ihre administrativen Aufgaben konzentrieren.

Bisher ist das Berufsrecht der ÖbVI ebenso wie das Bauplanungs- und Grundbuchrecht nicht bundeseinheitlich geregelt. Bayern behält sich seit 1909 vor, dass die Katastervermessungen ausschließlich durch das Vermessungsamt durchgeführt werden dürfen. Auch in Hinblick auf das weitere Zusammenwachsen Europas sieht es der BDVI als seine Hauptaufgabe an, Überzeugungsarbeit für eine Vereinheitlichung des Vermessungs- und Berufsrechts zu leisten.

Die ÖbVI unterliegen dem Werbeverbot. Nach Ansicht des BDVI verhindert dies sowohl den Beruf, als auch das Vermessungswesen allgemein mit seinen Aufgaben, den Bürgern und der Wirtschaft deutlich zu machen. Durch Öffentlichkeitsarbeit auf Verbandsebene versucht der BDVI deshalb hier Transparenz schaffen. Die ÖbVI erbringen ihre Dienstleistung nicht nur für kommunale Institutionen, sondern auch für private Bauherren, Bau- und Erschließungsträger, technische Verwaltungen und für Objekte des Industrie-, Hoch-, Verkehrs- und Tiefbaus.

Die Bundesgeschäftsstelle des BDVI hat ihren Sitz in Berlin.

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