Braunkohlenplan
Ein Braunkohlenplan (seltener auch Braunkohleplan genannt) ist ein Raumordnungsplan, in dem die Rahmenbedingungen für den Abbau von Braunkohle in einer Region festgelegt werden.[1] Im Braunkohlenplan wird die räumliche und zeitliche Ausdehnung des Abbaus festgelegt und es wird die Verteilung und Ausgleichung der negativen Folgen auf die Umwelt (Wasser- und Naturhaushalt, Immissionen, …) und auf menschliche Siedlungen und Infrastruktur (Umsiedlung von Ortschaften, Verlegung von Straßen u. ä.) und die anschließende Rekultivierung des Gebietes geregelt.[2][1][3]
Da der Braunkohleabbau, der heute in Deutschland ausschließlich im Tagebauverfahren erfolgt, sehr großflächige Auswirkungen hat und in der Regel mehrere Gemeinden oder gar Landkreise betrifft, ist eine Planung auf entsprechend hoher Ebene erforderlich. Braunkohlepläne werden daher in Deutschland von der jeweiligen Landesregierung organisiert. Die Länder Brandenburg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen haben für die Aufstellung der Pläne jeweils einen Braunkohlenausschuss eingerichtet, dem neben Vertretern aus Verwaltung und Politik auch Vertreter aus anderen gesellschaftlichen Gruppen angehören.[2] Braunkohlenpläne basieren auf dem Landesentwicklungsprogramm und den Landesentwicklungsplänen und sind mit den Regionalplänen abgestimmt.[1] Weiterhin ist der Braunkohlenplan mit den bergrechtlichen Betriebsgenehmigungen für den Abbau, insbesondere dem Rahmenbetriebsplan, abzustimmen.[2]
In Deutschland existieren insbesondere die folgenden Braunkohlenpläne:
- Braunkohlenpläne des Landes Nordrhein-Westfalen (Bezirksregierung Köln) für das Rheinische Revier[1]
- Braunkohlenpläne der Landesregierung des Landes Brandenburg für den brandenburgischen Teil des (Nieder)-Lausitzer Reviers[4]
- Braunkohlenpläne der Staatsregierung des Landes Sachsen für den sächsischen Teil des (Ober)-Lausitzer Reviers und des Mitteldeutschen Reviers[5]
- Regionale Teilgebietsentwicklungspläne des Landes Sachsen-Anhalt für den westlichen Teil des Mitteldeutschen Reviers[6]
Geschichte
Seit den ersten Ortsumsiedlungen in den 1930er (siehe Braunkohle in Hürth) und 1950er Jahren (Bottenbroich, Berrenrath) war offenkundig, dass die Umsiedlungen von Ortschaften und die Rekultivierung ausgekohlter Tagebaue mit dem auf Untertagebau ausgerichteten Bergrecht nicht zu bewältigen war.[7] 1932 gab Preußen, 1939 und 1940 das Reich Richtlinien für die Rekultivierung heraus.[8] In der Bundesrepublik haben Braunkohlenpläne und die Braunkohlenausschüsse als Planungsausschüsse für Braunkohlereviere ihren Ursprung im nordrhein-westfälischen „Gesetz über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet“ (Braunkohlengesetz BrKG) vom 25. April 1950.[9] Die Braunkohlenausschüsse verstanden sich bis 1979 als Fachausschüsse.[10] 1979 wurde das Braunkohlenplanungsrecht reformiert. Mit dem Landesplanungsgesetz wurde die Zwitterstellung zwischen Regional- und Fachplanung zu Gunsten der Regionalplanung aufgelöst und das Spezialgesetz in den Abschnitt „Sondervorschriften für das Rheinische Braunkohlengebiet“ des Landesplanungsgesetzes eingegliedert.[11]
In der DDR 1990 entschloss sich der Bezirk Cottbus einen Braunkohlenausschuss nach nordrhein-westfälischen Vorbild einzurichten.[12]
Literatur
- Christoph Degenhart: Rechtsfragen der Braunkohlenplanung für Brandenburg - Zum Urteil des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 1. Juni 1995 – Braunkohlenplan Tagebau Jänschwalde -, Bochumer Beiträge zum Berg- und Energierecht, Band 25, Boorberg 1996, ISBN 3-415-02231-5.
- Wilfried Erbguth: Die nordrhein-westfälische Braunkohlenplanung und der Parlamentsvorbehalt, VerArch 1995, S. 327ff.
- Erbguth: Verfassungsrechtliche Fragen im Verhältnis Landesplanung und Braunkohlenplanung, DVBl. 1982, S. 1ff.
- Gunther Kühne: Braunkohlenplanung und bergrechtliche Zulassungsverfahren - Rechtliche Bindungswirkungen des Braunkohlenplans Garzweiler II und eventueller Änderungen für das Betriebsplanverfahren, (Schriftenreihe Recht - Technik - Wirtschaft, Band 81), Heymanns 1999, ISBN 3-452-24538-1.
- ARL - Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.): Braunkohlenplanung und Umsiedlungsproblematik in der Raumordnungsplanung Brandenburgs, Nordrhein-Westfalens, Sachsens und Sachsen-Anhalts (= Arbeitsmaterial der ARL. Nr. 265). ARL, Hannover 2000, ISBN 3-88838-665-9 (Online [PDF]).
- Wolf-Rüdiger Schenke: Der Rechtsschutz der Gemeinden gegen Braunkohlenpläne, Jahrbuch des Umwelt- und Technikrechts 1990, S. 69ff.
- Hans-Heiner Gotzen: Braunkohlenplanung und Entschädigungsrecht – ist der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber zum Handeln verpflichtet? ZUR 2005, S. 239 (PDF)
- Degenhart: Braunkohlenplanung unter Gesetzesvorbehalt? - Zum „Horno-Urteil“ des Verfassungsgerichts Brandenburg, DVBl. 1996, S. 773ff.
- Werner Hoppe: Gelenkfunktion der Braunkohlenplanung zwischen Landesplanung und bergrechtlichem Betriebsplan?, UPR 1983, S. 105ff.
- Peter Kamphausen: Rechtsprobleme der Braunkohlenpläne, DÖV 1984, S. 146ff.
Urteile (Auswahl)
- BVerfG, 1 BvR 3139/08/1 BvR 3386/08 „Garzweiler II“ vom 17. Dezember 2013.[13]
- LVerfG Brandenburg, 27/97, „Horno“ vom 18. Juni 1998.
- LVerfG Brandenburg, 6/95 vom 1. Juni 1995.
Einzelnachweise
- ↑ a b c d Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln: Braunkohlenpläne. Archiviert vom am 1. April 2014; abgerufen am 26. November 2022.
- ↑ a b c Stefan Krappweis: Braunkohlenplanung – Raumordnung und Fachplanung. Institut für Stadt- und Regionalplanung der TU Berlin, abgerufen am 2. April 2014.
- ↑ ARL 2000 (siehe Literatur), insbes. Abschnitt 2, S. 17ff.
- ↑ Braunkohlenpläne in Brandenburg. Gemeinsame Landesplanung der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg. In: berlin-brandenburg.de. Archiviert vom am 3. April 2013; abgerufen am 26. November 2022.
- ↑ Landesentwicklung: Braunkohlenpläne. (Nicht mehr online verfügbar.) Staatsministerium des Innern des Freistaates Sachsen, archiviert vom am 5. Mai 2014; abgerufen am 2. April 2014. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LPIG) vom 28. April 1998, §8 (1)
- ↑ Katrin Hater: Gesellschaftliche Lernprozesse im politischen Diskurs: eine Fallstudie zum Diskurs um das Braunkohlentagebauvorhaben Garzweiler II. Diss. Aachen 1999, S. 51.
- ↑ Nach Hans-Karl Meyer: Der Landschaftswandel in den Braunkohlegebieten von Borken und Frielendorf unter besonderer Berücksichtigung der Rekultivierung (= Marburger Geographische Schriften, Band 5), Diss. Marburg 1957, S. 51: Erlaß des Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe: Richtlinie für die Einebnung und Urbarmachung im Braunkohlentagebau vom 23. Juli 1932; Richtlinien für die Urbarmachung der Tagebaue (Lw.RMBl. 1939, Nr. 49, S. 1262; RWMBl. 1940 Nr. 20, S. 318).
- ↑ GV. NW, Ausgabe A, S. 71ff.; Zur Vorgeschichte: Gesamtplanung für das Braunkohlenrevier, Die Zeit vom 20. Januar 1949.
- ↑ Katrin Hater: Gesellschaftliche Lernprozesse im politischen Diskurs: eine Fallstudie zum Diskurs um das Braunkohlentagebauvorhaben Garzweiler II, Diss. Aachen 1999, S. 52.
- ↑ LPlG NW vom 28. November 1979, Abschnitt III, GV. NW 1979, S. 882ff., geändert 5. Oktober 1989 S. 481ff.
- ↑ Christoph Degenhart: Rechtsfragen der Braunkohlenplanung für Brandenburg, Bochum 1996, S. 22.
- ↑ Vgl. Kurt Lehmkuhl: David gegen den Braunkohle-Goliath, Aachener Zeitung vom 29. Mai 2013.