Brandschutzdienst
Der Brandschutzdienst (BsDi)[1][2] ist ein Fachdienst, welcher sich mit der Brandbekämpfung und -verhütung im Rahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes beschäftigt. Der Brandschutzdienst ist bei den Feuerwehren angesiedelt.
Geschichte
Laut den inzwischen zurückgezogener Stärke- und Ausrüstungsnachweisung (STAN) des Bundes[3] wurde der Brandschutzdienst durch Brandschutzzüge gestellt, die aus je 25 Einsatzkräften bestanden.[1][2] Sie unterschieden sich daher von den heutigen Löschzügen nach Feuerwehr-Dienstvorschrift. In der Regel gehören diesem Fachdienst speziell vom Bund und den Ländern beschaffte Fahrzeuge, die den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, an. Umgekehrt stellen die Kommunen das nötige Personal zur Verfügung.
Der Löschzug Löschen und Retten (LZ-R) umfasste neben einem Zugtrupp (mit Zugtruppkraftwagen und Melderkrad) zwei Löschgruppen auf je einem Löschgruppenfahrzeug 16 mit Tragkraftspritze (LF 16-TS) sowie einen Rettungstrupp, der einen RW 1 besetzte.[1] Der Löschzug Löschen und Wasserversorgung (LZ-W) bestand aus einem Zugtrupp (mit Zugtruppkraftwagen und Melderkrad), zwei Löschgruppen auf je einem LF 16-TS sowie einem Wasserversorgungstrupp, der einen Wasserversorgungstruppkraftwagen (WTrKW) besetzte.[2]
Anstelle der genannten Fahrzeuge durften unter gewissen Bedingungen auch andere Fahrzeuge (zum Beispiel LF 8, Tanklöschfahrzeuge, Schlauchwagen oder Tragkraftspritzenfahrzeuge) eingesetzt werden.[1][2]
Weblinks
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Glossar-Eintrag zum Brandschutzdienst
- BBK: KatS-STAN Nr. 011 (Brandschutzdienst) (PDF; 621 kB)
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ a b c d BBK / BZS: Brandschutzdienst (BsDi) im Katastrophenschutz. Stärke- und Ausstattungsnachweisung Löschzug Löschen und Retten (LZ-R). STAN-Nr. 011. Stand: Mai 1984.
- ↑ a b c d BBK / BZS: Brandschutzdienst (BsDi) im Katastrophenschutz. Stärke- und Ausstattungsnachweisung Löschzug Löschen und Wasserversorgung (LZ-W). STAN-Nr. 012. Stand: Mai 1984.
- ↑ siehe hierzu: Stärke- und Ausstattungsnachweisungen (STAN) für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Memento vom 8. Februar 2016 im Internet Archive).
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