Brandschatzung

Branntmayſter (Brandmeister), Nikolaus Meldemann
Magdeburger Hochzeit (1632)

Brandschatzung ist die Zwangserhebung von Geld- oder Naturalabgaben (= Schatzung) im feindlichen Lande unter Androhung des Niederbrennens oder der Plünderung der betroffenen Stadt oder Landschaft. Zuständig war der Brandmeister.

Geschichte

Brandschatzung als Kriegsmittel war lange Zeit üblich, namentlich in den Kriegen des Mittelalters und der frühen Neuzeit (z. B. im Dreißigjährigen Krieg). Erst nach dem Siebenjährigen Krieg und besonders nach der Französischen Revolution hörten Brandschatzungen allmählich auf. Geld- und Naturalienerhebungen durften stattdessen nur durch Kontribution und Requisition vorgenommen werden.[1] Heute ist sie völkerrechtlich geächtet.

Die Brandschatzung ist nicht mit der Brandstiftung zu verwechseln, der Begriff wird jedoch inzwischen häufig in diesem Sinne verwendet.[2]

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Brandschatzung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Brandschatzung. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon. 6. Auflage. Band 3: Bismarck-Archipel–Chemnitz. Bibliographisches Institut, Leipzig / Wien 1905, S. 322 (Digitalisat. zeno.org).
  2. Duden: Deutsches Universalwörterbuch, 9. Auflage, Dudenverlag, Berlin 2019, ISBN 978-3-411-91287-2, S. 352

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363 Schwäbischer Bund Der Brandmeister.jpg

Der Brandmeister

Holzschnitt

Nürnberg,

eingescannt aus: Horst Carl: Der Schwäbische Bund 1488 - 1534; Landfrieden und Genossenschaft im Übergang von Spätmittelalter zur Reformation; Leinfelden-Echterdingen, 2000; ISDN 3-87181-424-5, S. 363