Brühwurst (Würstchen)
Als Würstchen (auch Brühwürstchen) bezeichnet man in der Regel kleinere Brühwürste. Bei Rohwürstchen sind Gewichte bis 250 Gramm üblich.
Deutschland
In Deutschland werden bei der Herstellung von Wurstsorten meist Standardrezepte verwendet. Beispiele dafür sind:[1]
- Augsburger, auch Augsburger Knackwurst
- Bockwurst, Variante Berliner Bockwurst mit Knoblauch
- Bouillonwürstchen, auch Saftwürstchen
- Brühpolnische
- Cabanossi, Variante Bauernwürstchen ohne Rosenpaprika
- Cocktailwürstchen, auch Saucischen
- Debreziner Würstchen
- Feuerteufel
- Frankfurter Rindswurst, auch Rindswurst, Rote und Rote Wurst
- Frankfurter Würstchen
- Geselchte
- Grafschafter Würstchen (Grafschaft Glatz)
- Knacker einfach, auch Klöpfer, Schüblinge und Servala mit dem Zusatz "einfach"
- Knobländer, auch Knoblinchen
- Krakauer Würstchen
- Lungenwurst
- Münchner Weißwurst
- Paprikawürstchen
- Peitschenstecken
- Pfälzer Bauernseufzer
- Regensburger Würstchen, auch Regensburger Knacker
- Rote (Wurst), auch Stuttgarter Knackwürstchen und Rote Wurst
- Stockwurst
- Wiener Würstchen, auch Halberstädter Würstchen, Saitenwürstchen, Stuttgarter Saiten, Böhmische Krellwürstchen bzw. Krenwürstchen
- Würstchen, auch Fleischwürstchen, Knackerwürstchen, Frankfurter Knackwürstchen, Hamburger Knackwurst, Servela, Klöpfer, Schüblinge
Einzelnachweise
- ↑ Hermann Koch, Martin Fuchs: Die Fabrikation feiner Fleisch- und Wurstwaren. 22., erweiterte Auflage. Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-86641-187-6.