Brüstung
Als Brüstung (auch Parapet) bezeichnet man
- eine Absturzsicherung an Brücken, Emporen, Terrassen, Balkonen usw. Im Gegensatz zum leichten und meist durchbrochenen Gitter bzw. Geländer und zur Balustrade ist sie eine geschlossene, in der Regel massiv ausgeführte Wandscheibe.
- Zum anderen wird ein Teil einer Außenwand als Brüstung bezeichnet, der sich zwischen dem Fußboden und der unteren Kante des Fensters befindet (Fensterbrüstung).
Der Begriff bezieht sich auf den – ursprünglichen – Abschluss des Bauteils in Höhe der Brust (häufig zu Verteidigungszwecken). Die Brüstungshöhe ist je nach Bundesland genormt, sowie von der potentiellen Absturzhöhe abhängig und beträgt zwischen 80 cm und 110 cm.
Als Parapethöhe bezeichnet man den vertikalen Abstand zwischen Fußboden und der unteren Kante des Fensters.
Literatur
- Franz Ewerbeck, Eduard Schmitt: Einfriedigungen, Brüstungen und Geländer. Balcone, Altane und Erker. 1899.
- Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (Hrsg.): Geländer und Brüstungen. Aspekte zur Anwendung der Norm SIA 358.
- Eduard Werner, Karl-Heinz Hoffmann: Die zukunftsichere Elektro-Installation. Unterflur, Brüstung für Starkstrom- und Fernmeldeanlagen. 1968.
Siehe auch
- Brustwehr, die im Burgen- und Festungsbau in erster Linie als Schutz gegen angreifende Feinde diente.
- Geländer
- Gitter
- Handlauf
Weblinks
- Geländer und Brüstungen (BfU Schweiz) (abgerufen am 3. Juli 2020)
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Verona, so called Giulietta's "balcony"