Liste der Befähigungszertifikate für Sportbootführer in Deutschland

In Deutschland gibt es eine Reihe von amtlichen Befähigungszertifikaten für Sportbootführer, die bestimmte Fähigkeiten oder Ausbildungen nachweisen:

BildBezeichnungStatusMindest­alterVorgeschrieben fürAusstellendes OrganGeltungsbereich
neu: alt: Sportbootführerscheinamtlich14 für Segeln
16 für Motorboote
Für Sportboote im Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen für das Führen von Sportbooten von mehr als 11,03 kW (15 PS) Nutzleistung bei Verwendung

eines Verbrennungsmotors bzw. 7,5 kW bei Verwendung eines Elektromotors

Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) und weniger als 20 m Länge.

Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDVBinnenschifffahrtsstraßen[1]
Für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen das Führen von Sportbooten mit mehr als 11,03 kW am Propeller[2]Seeschifffahrtsstraßen[1]
Kleinschifferzeugnisamtlichdas gewerbliche Führen von SportbootenWasser- und SchifffahrtsdirektionenBinnenschiffahrtsstraßen
Sportküstenschifferscheinamtlich16das gewerbliche Führen von Sportbooten im Küstenbereich[2]Prüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDVweltweit im Küstenbereich (bis 12 sm Abstand von der Festlandküste)[1]
Sportseeschifferscheinamtlich16das gewerbliche Führen von Sportbooten im küstennahen Seebereich[2]zentrale Verwaltungsstelle nach der Sportseeschifferscheinverordnung im DSV im Auftrag des BMDVweltweit in küstennahen Seegewässern (bis 30 sm Abstand von der Festlandküste einschließlich der Randmeere)[1]
Sporthochseeschifferscheinamtlich18das gewerbliche Führen von Sportbooten auf allen Meeren[2]zentrale Verwaltungsstelle nach der Sportseeschifferscheinverordnung im DSV im Auftrag des BMDVweltweit auf allen Meeren[1]
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunkamtlich15Beaufsichtigen und Bedienen einer an Bord vorhandenen Funkanlage für den BinnenschifffahrtsfunkPrüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDVinternational gültig[1]
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnisamtlich15Schiffsführer an Bord eines Sportbootes, das mit einer UKW-Seefunkanlage ausgestattet istPrüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDVweltweit[1]
Allgemeines Funkbetriebszeugnisamtlich18Schiffsführer an Bord eines Sportbootes, das mit einer Seefunkanlage ausgestattet istPrüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDVweltweit[1]
Fachkundenachweis für Seenotsignalmittelanerkannt16[3]alle, die Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 erwerben wollenPrüfungsausschüsse des DSV und DMYV im Auftrag des BMDVDeutschland
Sachkundenachweis für Seenotsignalmittelanerkannt18alle, die Seenotsignalmittel der Unterklasse T2 erwerben wollen und die Sachkunde für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte nachweisen wollenSegler-Verband Schleswig-HolsteinDeutschland
Traditionsschifferscheinamtlich18alle, die ein Traditionsschiff mit bis zu 55 Metern Länge und mehr als 25 Personen Besatzung gewerblich führen wollenzentrale Verwaltungsstelle nach der Sportseeschifferscheinverordnung im DSV im Auftrag des BMDVweltweit
Bodenseeschifferpatentamtlich18das Führen von Fahrzeugen mit mehr als 4,4 kW Maschinenleistung oder mit mehr als 12 m² Segelfläche auf dem BodenseeLandratsämterBodensee
Sportschifferzeugnisamtlich18das Führen von Sportbooten bis 25 Meter Länge auf BinnenschifffahrtsstraßenWasser- und SchifffahrtsdirektionenBinnenschifffahrtsstraßen außerhalb des Rheins
Sportpatentamtlich18das Führen von Sportbooten zwischen 15 und 25 Meter Länge auf dem RheinWasser- und SchifffahrtsdirektionenRhein
Radarpatentamtlich18das Durchführen von Radarfahrten bei unsichtigem Wetter auf BinnenschifffahrtsstraßenWasser- und SchifffahrtsdirektionenBinnenschifffahrtsstraßen

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g h Sicherheit auf dem Wasser. Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 30. Dezember 2020, abgerufen am 24. Oktober 2022.
  2. a b c d Sportseeschifferscheinverordnung: SportSeeSchV
  3. FKN: Fachkundenachweis. Abgerufen am 25. April 2021 (deutsch).

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