Bootsführer

(c) Bundesarchiv, Bild 183-R66982 / Bittner / CC-BY-SA 3.0
Schiffsführer eines Binnenschiffes (1947)

Ein Boots- oder Schiffsführer ist allgemein die für ein Wasserfahrzeug verantwortliche Person. Als solcher ist der für den sicheren Betrieb des Wasserfahrzeuges verantwortlich und ist Inhaber der sogenannten Bordgewalt.

Je nach Fahrgebiet ob nun Binnen, Küste oder See und dem Wasserfahrzeugtyp bestehen für Schiffs- oder Bootsführer unterschiedliche Regelungen und Bezeichnungen:

Einzelnachweise

  1. § 5 Seearbeitsgesetz (SeeArbG)
  2. Marineglossar und Abkürzungsverzeichnis. In: marineforum.online. Deutsches Maritimes Institut, abgerufen am 16. Oktober 2021.
  3. § 1.02 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
  4. Einstieg in den Wassersport. Bootfahren ohne Führerschein. In: skipper.adac.de. Allgemeiner Deutscher Automobil-Club, abgerufen am 12. Oktober 2021.

Auf dieser Seite verwendete Medien

Bundesarchiv Bild 183-R66982, Binnenschiffer, der Kapitän am Steuer.jpg
(c) Bundesarchiv, Bild 183-R66982 / Bittner / CC-BY-SA 3.0
Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
Illus-Bittner

Auf dem Wasserwege nach Magdeburg. 1.7.47
Vortext siehe R66979
U.B.z.: Der Kapitän muss das Steuer gut handhaben können, denn immer wieder hat er das Schiff durch die Trümmer zerstörter Brücken hindurchzulavieren.

627-47