Blutbuche im Garten der Henriettenstiftung

Blutbuche im Garten der Henriettenstiftung

IUCN-Kategorie III – Natural Monument or Feature

Der Baum Ende Mai 2017

LageSüdstadt (Stadt Hannover) in der niedersächsischen Region Hannover
Geographische Lage52° 22′ N, 9° 45′ O
Blutbuche im Garten der Henriettenstiftung (Niedersachsen)
VerwaltungRegion Hannover

Die Blutbuche im Garten der Henriettenstiftung in Hannovers Stadtteil Südstadt wird als Naturdenkmal unter der Nummer ND-H 254 geführt. Nach seiner Art gehört der Baum zu den Blutbuchen (Fagus sylvatica f. purpurea).

Die nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz[1] für die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde auch für das Gebiet der Stadt Hannover zuständige Region Hannover[2] erließ am 7. September 2016 eine (Sammel-)Verordnung[3] und begründete die Unterschutzstellung dieses Baumes in der Anlage zur Verordnung mit dieser Beschreibung:

Die Blutbuche ist ein beeindruckender Baum, der den Vergleich mit Solitären im Georgengarten nicht scheuen muss. Das Alter der Blutbuche wird auf etwa 270 Jahre geschätzt.

und nannte als Schutzzweck

Der Baum soll aufgrund seines hohen Alters, seiner hohen Vitalität, der ausladenden Krone und der damit verbundenen Eigenart und Schönheit geschützt werden.

Den Standort beschreibt die Verordnung:

Hannover Südstadt, Garten der Henriettenstiftung,

nennt als Flurdaten

Hannover-Ahlem, Flur 28, Flurstück 96/11

und verwendet die Bezeichnung:

Blutbuche.[4]

Der in der Verordnung der Region Hannover unter „Beschreibung“ erwähnte Georgengarten ist Teil des Gartenkomplexes in Hannover, der gemeinhin als die Gärten in Herrenhausen verstanden wird. Zu ihnen gehören neben dem Georgengarten der Welfengarten, der Berggarten und der barocke Große Garten.

Der Baum steht im Garten des Krankenhauses, das üblicherweise als Henriettenstift bezeichnet wird. Es nahm 1863 an dem immer noch bestehenden Standort seine Arbeit auf.[5]

Siehe auch

Weblinks

Commons: Blutbuche im Garten der Henriettenstiftung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. § 161 Nr. 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
  2. Landschaftsrahmenplan der Region Hannover, S. 611, Abruf am 25. März 2021
  3. § 1 Absatz 1 Nr. 1 der 2. Änderungsverordnung zur 19. Verordnung über Naturdenkmäler in der Region Hannover (Neuregelungsverordnung) vom 07.09.2010. (PDF; 5,27 MB) in: Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 43/2016. S. 450, archiviert vom Original am 26. April 2019; abgerufen am 17. Mai 2021.
  4. Anlage 1 zur 2. Änderungsverordnung zur 19. Verordnung über Naturdenkmäler in der Region Hannover (Neuregelungsverordnung) vom 07.09.2010. (PDF; 5,27 MB) in: Gemeinsames Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover Nr. 43/2016. S. 451, archiviert vom Original am 26. April 2019; abgerufen am 17. Mai 2021.
  5. Am 27. Juni 1860 wurde in Anwesenheit König Georgs V. von Hannover und seiner Frau Königin Marie die Henriettenstiftung in ihrem ersten Haus in der Wilhelmstraße eingeweiht. diakoniekrankenhaus-henriettenstiftung.de, abgerufen am 17. Mai 2021.

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1 Blutbuche Suedstadt Hannover ND-H 254 b.jpg
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Naturdenkmal: ND-H 254, Blutbuche ca. 270 Jahre alt im Garten der Henriettenstiftung. Eine Oase der Stille in der Südstadt Hannovers. Frühling 2017.