Blindboden

Blindboden steht für:

  • eine Lage rauher Bretter als Unterkonstruktion für einen anderen Boden; „blind“, weil vom Fußboden oben nicht zu sehen. (Auch Blendboden, Fehlboden); siehe Schwingboden #Flächenelastische Schwingböden
  • vereinzelt auch für den im ausgebauten Dachgeschoss mit niedriger Wand abgeteilten Raum am Dachfuß; siehe Abseite (Bauwesen) #Abseite im ausgebauten Dach.